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Forum: "Muss ich als Beamter Anzeige erstatten, wenn ich erfahre, dass jemand etwas geklaut hat?"

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Muss ich als Beamter Anzeige erstatten, wenn ich erfahre, dass jemand etwas geklaut hat?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffie_hexe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2017 18:20:00

Hallo zusammen!

Wenn ein Schüler im Unterricht vor der gesamten Klasse erzählt, dass er mit seiner Familie jedes Jahr nachts vom Weihnachtsbaumverkauf einen Baum klaut, muss ich dann Anzeige erstatten?
Das Elterngespräch dazu ist bereits terminiert.
Aber was ist, wenn die Eltern das bestätigen? Muss ich ihnen dann sagen, dass sie sich selbst anzeigen müssen oder ich es tun muss?

Danke euch für eure Hilfe.
Denn im Netz habe ich dazu nichts gefunden.



Absprache mit Schulleitungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2017 18:48:57

Ich kenne mich zwar rechtlich nicht aus, würde aber das Vorgehen mit der Schulleitung absprechen bzw. das der Schulleitung gegenüber thematisieren.



Du bist nicht die Polizei!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2017 20:05:46

Mir kam beim Lesen sofort der Gedanke, dass der Schüler sich damit vielleicht wichtig machen wollte. Wäre das eine Option? Ich habe z.B. einen Schüler, der zu JEDER Geschichte und zu jeder Darstellung eine persönliche Geschichte beiträgt, die ihm zugestoßen ist (also zum Thema Gefahren des Stroms hat bei IHM wegen eines defekten Toasters das Haus gebrannt, beim Thema Überreste römischer Siedlungen hat SEINE Oma in ihrem Garten römische Scherben gefunden usw. )

Im Elterngespräch kannst du natürlich erwähnen, dass der Schüler derlei Dinge erzählt. Ich hätte ebenfalls gern davon gewusst, wenn eines meiner Kinder Lügengeschichten erzählt, einfach um der Sache nachzugehen. Irgendeine Motivation muss er ja haben.

Ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass die Eltern freimütig zugeben würden, geklaut zu haben, mal vorausgesetzt, es würde stimmen. Und selbst dann hast du sie nicht über Anzeige oder Selbstanzeige zu belehren (du selbst bist ja nicht der Geschädigte, du weißt lediglich etwas, das dir jemand erzählt hat, und du hast keine Ahnung ob es stimmt, nicht mal von den Eltern weißt du es).

 



seh ich ebenso wie janne...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2017 20:17:37

deine aufgabe wäre vielmehr das motiv der geschichte aufzuspüren also herausfinden, warum der junge vermeintlich illegal agiert, nicht dass er es angeblich tatsächlich auch tut...die frage wäre letztlich auch, was du damit bewirken möchtest: ist dir ein zukünftiges, vertrauliches verhältnis zu einem jungen deiner klasse nicht weniger wichtig?

an deiner stelle würde ich auch vor dem elterngespräch mit dem jungen über deine gründe sprechen, warum du das gespräch intiierst.



So ein Gesprächneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2017 20:44:26 geändert: 20.12.2017 20:45:42

kann eigentlich nur darauf hinauslaufen, dass Eltern sagen, was erzählt unser Sohn da für ein Mist.

Selbst wenn irgendetwas Wahres daran wäre, dann würden Eltern natürlich nie vor dem Lehrer das Fünkchen Wahrheit, das sie selbst in Schwierigkeiten bringt, erwähnen. Daran haben sie nicht im Entferntesten ein Interesse.

Die Richtung, die oben von unverzagte und janne angesprochen wurde, finde ich gut. Ansonsten würde bei solchen Fällen immer zuerst mit der Schulleitung sprechen um mich nicht versehentlich in Schwierigkeiten zu bringen.

Übrigens halte ich die Geschichte für erfunden, wenn ich so länger darüber nachdenke. Ja früher, vor über einem halben Jahrhundert hat man - meine ich mich an Erzählungen zu erinnern - auch mal so einen Baum vom Wald geholt.            Doch die Zeiten sind vorbei.



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffie_hexe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2017 22:03:40

für eure Antworten.
Ich sehe das genauso wie ihr.

Trotzdem bleibt für mich irgendwie diese rechtliche Frage offen.



Einer Behauptungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2017 22:36:30

die auf Hörensagen basiert, wird die Polizei nicht nachgehen. Es gibt für dich nichts zu tun, außer dich im Rahmen deines Erziehungsauftrages um den Schüler zu kümmern. Die Sache ist auch gar nicht in einen Kontext gebunden, ich weiß nicht, wie ich  mir das Kind  vorstellen soll. Erzählt er z.B. öfter solche Dinge? Ist er anderweitig auffällig? Wie ist deine Beziehung zu ihm? Wie stellt er sich innerhalb der Klasse? Diese Fragen würden mich eher beschäftigen.

 



Zu deiner Eingangsfrage...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2017 14:31:01 geändert: 23.12.2017 14:31:41

... bin ich verpflichtet als Beamter....

Auskunft von jemandem, den ich jetzt gefragt habe, der im Rechtswesen arbeitet: (weil es mich grundsätzlich selbst interessiert) Nur Beamte, die im Rechtswesen arbeiten, sind verpflichtet bei Verdacht auf eine Straftat anzeigen.

"Normale" Beamte, die nicht dort arbeiten, von berufswegen nicht. Also, heißt das, du hast da gar keine Verpflichtung von berufswegen, auch nicht in der Beziehung, die Eltern zu etwas dringen. (Was du moralisch für dich entscheidest, ist eine andere Sache, vorausgesetzt es ist etwas dran an der Erzählung des Schülers.)



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