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Forum: "Neue Studie zur Belastung an Grundschulen"
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| Neue Studie zur Belastung an Grundschulen | | von: zac93
erstellt: 01.04.2018 11:17:55 geändert: 01.04.2018 11:28:48 |
Belastung der Grundschulen im roten Bereich -http://www.isf-bremen.de/- Seit den achtziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts ist die Belastungssituation der Lehrkräfte in nahezu 3000 wissenschaftlichen Veröffentlichungen dokumentiert. Das hat leider bei den Entscheidungsträgern zu keinerlei angemessene Reaktionen geführt, weil die auf Befragungen der Lehrkräfte beruhenden Er-gebnisse offensichtlich als unglaubwürdig kategorisiert wurden (u.a. Schröder "faule Säcke"). Deswegen haben wir einen zweiten Strang zur Beurteilung der LehrerInnenbelastung entwickelt, indem wir die von den Arbeitgebern formulierten Aufgaben mit Zeitbudgets unterlegt und diese mit der durch den Bundesinnenminister definierten Jahresarbeitszeit abgeglichen haben. Damit haben wir sowohl das subjektive Belastungsempfinden als auch die objektive Belastungserwartung durch den Dienstherrn erfasst.Auf dieser Grundlage haben wir jetzt in einer Kooperation mit dem Grundschulverband -http://grundschulverband-bremen.de/- insgesamt sechs Kollegien von Bremer Grundschulen zu deren Belastungssituation befragt. Die Schulen haben unterschiedliche Einzugsgebiete, die Ergebnisse lassen sich durch die durchgängige Eindeutigkeit generalisieren. Die Arbeitssituation an den Grundschulen ist geprägt durch widersprüchliche Zielsetzungen,unklare und widersprüchliche Organisationsabläufe zwischen Schule, Behörden undunterstützenden Systemen, eine nicht zu erfüllende Aufgabenflut sowie eine erheblich defizitäre materielle Ausstattung.Die Forschungsgruppe des ISF hat mit einem in Zusammenarbeit mit Lehrer*innen entwi-ckelten Fragebogen sowohl die physischen als auch die psychischen Belastungsschwerpunkte deutlich identifizieren können. Ferner ergab die Befragung ein klares Bild über Belastungsschwerpunkte beim Umgang mit den Schüler*innen und den Eltern. Der Abgleich mit der Erfüllbarkeit der durch den Gesetz- und Verordnungsgeber definierten Aufgaben im Rahmen der gesetzlich fixierten Jahresarbeitszeit belegt eindeutig, dass das in den Kollegien ausgemachte Belastungsempfinden ausdrücklich Ergebnis einer strukturellen Überforderung ist, die der Dienstherr zu verantworten hat.Damit verstößt der Dienstherr eindeutig gegen das auch für BeamtInnen geltende Arbeits-schutzgesetz.Besonders leiden die Schüler*innen unter dieser Situation, weil ihre Bildungsinteressen unter diesen Bedingungen nicht angemessen wahrgenommen werden können. Das ist für ihre weitere Entwicklung und Bildungsbiographien dramatisch, weil sich der defizitäre Umgang in den aufbauenden Bildungsgängen fortsetzen wird. Die jetzt sich aufbauenden Defizite in der aktuellen Schüler*innengeneration lassen sich später nicht ohne weiteres wieder aufholen, d. h. sie wird real um Lebenschancen gebracht.Die Ergebnisse können auf der Homepage unseres Instituts sowohl in einer Kurz- als auch in einer Langfassung eingesehen werden. |
| Danke | | von: caldeirao
erstellt: 02.04.2018 22:03:20 |
für die Info. Sehr interessant, aber allein die Feststellung bringt nicht viel. Die Frage ist aus meiner Sicht, was man tun könnte, um die Situation zu verbessern. Bei uns an der Schule hat sich die Belastungssituation dramatisch verschlechtert, in dem die Schülerzahlen vom Optimum auf das Maximum gestiegen ist. Wir haben in der 1. Klasse derzeit 28 SuS. Das heißt 3X28 Elterngespräche, 28X2 ILEA Korrekturen, 28 Beurteilungen (Zeugnisse). Im Zuge von Lehrermangel sehe ich da auch keine Besserung für die Zukunft. |
| dankbar | | von: palim
erstellt: 02.04.2018 22:15:38 |
Es ist ein Weg, darzustellen, dass die Belastung allein durch die Vorgaben unverantwortlich ist. Das will der Arbeitgeber durch einfache Sätze nicht verstehen. Folglich rechnet man es ihm auf und muss anschließend den Weg über Gerichte gehen, bis sich etwas ändert. Große Klassen sind ein Problem, stimmt. Lehrermangel macht es noch schwieriger, stimmt auch. Inklusion ist eine extreme Herausforderung ohne Ressourcen. Wie die Bedingungen in Bremen sind, weiß ich nicht genau. Bürokratische Vorgaben aber könnte man reduzieren. Manches weglassen, manches zeitlich strecken oder auf Eis legen. Und weitere Aufgaben und Forderungen sollte der Arbeitgeber nur noch stellen, wenn er etwas anderes fallen lässt. Ansonsten sind die Lehrkräfte gezwungen, das zu tun, so wie es ganz drastisch schon jetzt vorzurechnen ist: sie müssen am Unterricht kürzen, da 2 min für die U-Vorbereitung nicht ausreichen. Da könnte es lediglich Buchunterricht Seite für Seite geben, der aber auch keiner Anforderung gerecht wird. Ich finde den Ansatz gut und bin dankbar, dass sich Menschen Zeit nehmen, dies zu erheben und die Forderungen deutlich zu formulieren, wie es hier exemplarisch für Bremen erfolgt ist, aber auch auf alle anderen BL übertragen werden könnte. |
| Worte meiner - unmittelbar betroffenen - Enkelin, 7 Jahre alt und von der 1. in die 3. Klasse gekommem. | | von: lupenrein
erstellt: 04.04.2018 10:32:15 geändert: 04.04.2018 10:33:46 |
"Wir haben sogar einen, der ist schon 10. Der heißt Rachid. Der ist doof und macht nichts und ärgert immer alle... Wer schützt eigentlich meine Enkelin vor der Verschlimmerung der Lernsituation an unseren Schulen? Müssen sie und ihre lernwilligen Mitschüler/innen darunter leiden, daß unsere Politiker versagen? Zahlen sie die Zeche dafür, daß Assad seine eigenen Leute massakriert? Man kann die Fragen ruhig auch einmal so stellen. |
| Was kann man tun? | | von: zac93
erstellt: 04.04.2018 12:54:20 geändert: 06.04.2018 10:05:55 |
Es gibt unterschiedliche rechtliche Ansätze, die strukturelle durch den Arbeitgeber verursachte Belastungsüberschreitung anzugehen. Da ist zunächst das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Lüneburg)zur Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrkräfte, das unter beamtenrechtlicher Argumentation den Dienstherrn verpflichtet, die Aufgabenzuordnung transparent zu gestalten. Dieses ist bisher eindeutig nicht der Fall. In dem Urteil gibt es dann auch noch einen Hinweis, dass den Ergebnisse der Befragungen von Lehrkräften zu glauben sei, weil diese als Beamte zur Wahrheit verpflichtet seien :).Relevanter scheint mir aber ein arbeitsrechtlicher Ansatz, der auch für Beamte gangbar ist, weil das Arbeitsschutzgesetz auch für Beamt*innen gilt. Im § 5 sind Belastungsmerkmale aufgezählt, aus denen sich Gefährdungen ergeben können, zu deren Abstellung der Arbeitgeber verpflichtet ist. U.a. werden dort psychische Gefährdungen und solche, die sich aus einer mangelhaften Arbeitsorganisation ergeben können, genannt. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind....(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6.psychische Belastungen bei der Arbeit. Nicht nur unsere Untersuchtung belegt, dass bei den Lehrkräften nicht nur von Gefährdungen, sondern sogar von realen Gefahren ausgegangen werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln. Haushaltsnotlage oder knappe Haushaltsmittel sind kein rechtlicher Grund, auf diese Ermittlung verzichten und damit die Gesundheit der Beamt*innen gefährden zu können. Die Beamt*innen können eine Gefährdungsbeurteilung beantragen und zur Untermauerung ihre eigene Belastung darstellen. Der Arbeitgeber muss eine solche Beurteilung dann erstellen und diagnostizierte Gefährdungen abstellen. Tut er das nicht, kann das über Arbeitsgerichte erzwungen werden. Das ist ein individuell gangbarer Weg, der allerdings möglich durch ein kollektives Vorgehen sowie mit Unterstützung durch die Personalräte gegangen werden sollte. |
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