In RLP entscheidet die ADD.
Da gibt es Vorgaben, die sich wandeln können, zu welchem Zeitpunkt das begonnene Ref. schon als 1. Versuch gilt, je nachdem, in welchem Monat es abgebrochen wurde.
Hierzu braucht man eine Bescheinigung seitens des Seminars, wie lange das alte Ref. gedauert hat.
Auch andere Bundesländer (Nds.) fordern derartige Nachweise und stellen daraufhin ein oder versagen eine Anstellung.