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Forum: "Schwanger im Referendariat (Niedersachsen)"
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| Schwanger im Referendariat (Niedersachsen) | | von: emstamp
erstellt: 28.11.2018 14:11:34 |
Hallo zusammen! Mein Mann und ich haben uns sehr schwer damit getan, ein Baby zu bekommen und haben zweieinhalb Jahre und mit einiger medizinischer Hilfestellung warten müssen. Jetzt bin ich schwanger! Bereits vor der Schwangerschaft hatte ich mich um einen Referendariatsplatz beworben. Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich das Ganze händeln soll. Wenn alles gut geht (bin noch ganz am Anfang), wäre ich zu Beginn des Refs in der 14. Woche und ab zwei Wochen vor den Sommerferien im Mutterschutz. Muss ich dann wegen dieser zwei Wochen das gesamte Halbjahr wiederholen? Ich möchte 12 bis 18 Monate in Elternzeit gehen. Wenn es extrem stressig wird und sich mit der Schwangerschaft nicht verträgt, wäre ich ja vielleicht sogar noch früher nicht mehr da... Was mache ich denn da? Ja, ich weiß, dass das Ref sehr stressig ist. Aber ich habe in den letzten zwei Jahren recht gut bezahlt außerhalb der Schule gearbeitet, weil es sich anders nicht mit der Stelle meines Mannes vereinbaren ließ, und wir wünschen uns nichts mehr als dieses Baby. Bitte also keine Kommentare nach dem Motto "Was hast du dir da angetan". Dankeschön. Über Ratschläge wäre ich sehr, sehr dankbar. Viele Grüße |
| Was hast du... | | von: mordent
erstellt: 28.11.2018 14:57:26 |
... denn schon für Rat eingeholt? Grundsätzlich würde ich, wenn du schon im schulischen Umfeld arbeitest, Kontakt mit der BfC (Beauftragte für Chancengleichheit) aufnehmen. Diese kennt zumindest mal die grundsätzlichen, juristischen Eckpunkte. Ich denke nicht, dass du, wenn alles nach Plan läuft (inkl. Unterrichtsbesuche usw.), das ganze Halbjahr i. S. e. Verlängerung nochmal machen musst... Passieren kann es dir, wenn es nicht so rund läuft oder du wegen Problemen in der Schwangerschaft längerfristig oder wiederholt ausfallen solltest. Eine Kollegin von mir im Ref ist auch schwanger ins Ref gestartet. Leider habe ich sie nur noch einmal gegen Ende des Kurses (Weihnachten im zweiten Jahr) getroffen. Da war sie noch in Elternzeit. Wie es mit ihr weiter gegangen ist, weiß ich leider nicht. |
| Dankeschön... | | von: emstamp
erstellt: 28.11.2018 15:38:29 |
... für diesen Tipp. Ich bin momentan nicht im Schulkontext unterwegs und habe jetzt mal der Gleichstellungsbeauftragten geschrieben. Sollte das nämlich wirklich ein Problem sein mit der Wiederholung, weiß ich nicht, ob ich dann nicht doch erst nach der Elternzeit ins Ref gehen sollte. Andererseits ist die Schwangerschaft noch so frisch, dass jetzt auch keine voreilige Entscheidung gefällt werden sollte. Schwierig! Vielen Dank auf jeden Fall. |
| Planungen | | von: palim
erstellt: 28.11.2018 16:00:39 |
Es kommt sicher auch auf die Schulform an. An Förderschule und Grundschule kann man sofort raus sein, wenn die Gefährdungsbeurteilung entsprechend ausfällt und die Schulleitung generelles Beschäftigungsverbot ausspricht An unserer Grundschule war es im letzten Jahr so (2 GS-Lehrkräfte) und ist es in diesem Jahr so (2 FöS-Lehrkräfte). siehe https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkraefte/mutterschutz/gefaehrdungdbeurteilung bzw. https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/?id=797 Da gibt es die Broschüre "Mutterschutz in der Schule" (pdf) In der Regel werden die Lehrkräfte zunächst krank geschrieben. Dann erfolgt über den Arzt eine Beurteilung des Impfstatus/Titer, auf dessen Grundlage die Gefährdungsbeurteilung erfolgt. Es gibt auch Krankheiten, gegen die keine Impfung möglich ist, ODER Frauen, die trotz Impfung keine entsprechenden Antikörper haben. DANN kann man nicht in Schulen arbeiten, in denen die entsprechenden Krankheiten auftreten (Röteln, Scharlach)und man wird für eine je nach Krankheit festgelegte Zeit beurlaubt, oder es kann ein generelles Beschäftigungsverbot geben, wenn in der Schule Kinder mit diesen Krankheiten beschult werden (Zytomegalie). |
| Ja, ich schließe mich palim an, | | von: janne60
erstellt: 28.11.2018 17:44:04 geändert: 28.11.2018 17:45:56 |
mittlerweile sind die Schutzbedingungen so streng geworden, dass eine Schwangerschaft fast automatisch einem Beschäftigungsverbot gleich kommt. Dieses spricht bei uns im Übrigen nicht die Schulleitung aus sondern der Amtsarzt, aber ist ja egal, ich denke mal, niemand möchte sich den Vorwurf machen lassen, eine Schwangere nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen zu haben. An meiner Schule waren es in den letzten 4 Jahren 5 Kolleginnen, die nach spätestens dem 4. Schwangerschaftsmonat verschwunden waren. So gesehen würde ich, glaube ich, an deiner Stelle erstmal ganz in Ruhe das Baby zur Welt bringen (Glückwunsch übrigens!) und dann mit gesammelten neuen Kräften ins Ref starten. Egal, wie du's machst, alles Gute dir! P.S. eben gesehen, du bist am Gymnasium, evtl. ist es dort anders, ich schreibe aus Sicht der Grundschule. |
| Erfahrungen | | von: lunalo
erstellt: 28.11.2018 20:16:45 |
Meine Erfahrungen sind da anders, aufgrund des Lehrermangels bekommen schwangere Kolleginnen kein Beschäftigungsverbot mehr, weil Schulleitungen die schulische Gefährungsbeurteilung beschönigen, da sie wissen, dass sie keinen Ersatz bekommen würden. Da müssen Schwangere weiter arbeiten, obwohl sie guten Grund hätten, dies nicht zu tun (Stichwort Cytomegalie, aggressive Schüler in der eigenen Klasse). Im Ref hatten wir auch 2 Schwangere bzw. junge Mütter, das wurde sehr flexibel gehandhabt, die konnten mitten drin aus- und wieder einsteigen. LG |
| Von Einzelfall zu Einzelfall... | | von: mordent
erstellt: 29.11.2018 19:07:11 |
... sollte sowieso individuell entschieden werden, aber sinnlose Regelungen machen es teils sehr kompliziert. Ich kenne die Prüfungsordnungen heutzutage schon bei uns nicht mehr - mit Bachelor und Master... Wie es in Nds ist, ist mir gleich gar nicht bekannt. Bei uns war es zu meiner Zeit so, dass man innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Staatsexamen mit dem Ref begonnen haben musste, sonst verfiel der Anspruch auf den Vorbereitungsdienst. Sicherlich auch deshalb hat die Kollegin das Ref begonnen, denn dann war sie drin und man konnte sie nicht wegen der Schwangerschaft oder Elternzeit rausschmeißen. Keine leichte Entscheidung sicherlich... Aber ich wünsche dir, dass du die richtige triffst. |
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