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Forum: "Wann Schulleitung über Schwangerschaft informieren?"
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| Wann Schulleitung über Schwangerschaft informieren? | | von: vatalanta
erstellt: 05.01.2019 15:27:37 |
Hallo liebe Kolleginnen, ich habe kurz vor Weihnachten durch mehrere positive Tests erfahren, dass ich schwanger bin Unglücklicherweise habe ich erst am Dienstag einen Termin bei meiner Frauenärztin, da sie durch die Feiertage und Urlaub keinen früheren Termin hatte. Ich müsste Anfang der 7. SSW sein. Nun statet übermorgen nach den Weihnachtsferien wieder der Unterricht und ich frage mich gerade, ob ich bereits am Montag vor meinem Arzttermin der Schulleitung von der Schwangerschaft berichten sollte. Die Halbjahresplanung steht an und je eher die Schulleitung davon erfährt, desto besser, würde ich sagen. Ich könnte natürlich auch bis Mittwoch warten (der Arzttermin ist Dienstag nachmittag), aber laufe dann 2 Tage mit diesen Neuigkeiten durch die Schule. Vielleicht bin ich auch etwas paranoid, aber was ist, wenn ich mich in der Schule plötzlich ständig übergeben muss oder wenn ein Krankheitsfall auftritt und mein Immunstatus noch nicht geklärt ist...und niemand von der Schwangerschaft weiß? Achso, unterrichte Klasse 5-10. Oh je, Fragen über Fragen...ich hoffe, ihr versteht mich! Hat jemand einen Rat, wie ich die Sache am besten angehen sollte? Montag normal zum Dienst erscheinen und schweigen? Montag schon berichten? Viele Grüße und DANKE |
| Eigene Erfahrung | | von: osna91
erstellt: 05.01.2019 16:34:43 |
Hallo, ich habe meiner SL erst in der 10./11. Ssw von meiner Schwangerschaft erzählt, weil ich leider die Erfahrung machen musste, dass sowas sehr schnell die Runde macht und meine erste Ss, die leider dann nicht gehalten hat, vielen Kollegen bekannt war, ohne dass ich es erzählt habe. Diese Erfahrung wollte ich dieses Mal vermeiden und habe daher gewartet. Ich denke, es wird kein Problem sein, wenn du bis zu deinem Arzttermin wartest und dann erst was sagst - wenn du dich damit wohlfühlst. Wenn du bisher nicht mit Übelkeit o.ä. zu kämpfen hattest, bleibst du ja evtl noch etwas länger verschont. Und selbst wenn dich was überkommt - es ist wieder Magen-Darm-Infekts-Zeit. LG, Osna |
| . | | von: janne60
erstellt: 05.01.2019 16:39:51 |
Da du ab dem Zeitpunkt der Mitteilung unter den Regelungen der Mutterschutzgesetze stehst, wird deine SL ohnehin um die ärztliche Bescheinigung bitten (da hieraus der vorauss. Geburtstermin hervorgeht, das muss ja weitergemeldet werden). So gesehen könntest du warten, bis du das Papier in Händen hast. Es steht dir frei, es vorher zu sagen. Rechne halt damit, dass wenn du es sagst und wenn dir übel werden sollte, du sofort heimgeschickt wirst oder dass du bis zur Feststtellung deines Immunschutzes gleich gar nicht mehr kommen darfst (bei uns erhalten Schwangere ab dem Zeitpunkt der Feststellung bis zur Untersuchung des BAD sofort Beschäftigungsverbot). Ich weiß nicht, was man hier raten könnte, wahrscheinlich nix, weil das jeder selber wissen muss. Auf jeden Fall gratuliere ich dir herzlich und wünsche dir einen guten Schwangerschaftsverlauf! |
| Geh | | von: elisabethalice
erstellt: 05.01.2019 16:58:26 |
normal zum Dienst und sag es sofort vor dem Unterricht der SL. Entweder sie schickt dich nach Hause, weil dein Immunstatus noch nicht geklärt ist oder sie lässt dich ganz normal arbeiten und ist froh, dass sie schon mal Bescheid weiß. Rein rechtlich gesehen muss man glaube ich gar nicht sagen, dass man schwanger ist. Das wäre aber in deinem Fall ungeschickt, denn es geht aber um das Wohl des Kindes und wenn man mit anderen Kindern zu tun hat, besteht immer die Gefahr der Ansteckung von Krankheiten, die dem Ungeborenen nicht bekommen, z.B. Röteln, Ringelröteln.... Du wirst als Schwangere auch von bestimmten Aufgaben in der Schule entbunden, z.B. Pausenaufsicht. Sport muss man nur unterrichten, wenn man sich selbst dazu bereit erklärt. Ich wünsche euch alles Gute |
| Doch, man | | von: hesse
erstellt: 05.01.2019 18:59:25 geändert: 06.01.2019 15:15:19 |
bzw. Frau ist verpflichtet, sobald sie von ihrer Schwangerschaft Kenntnis hat, dies mitzuteilen, gerade wegen des Kindeswohls (wobei es sich hier, wie meine Nachschreiberin richtig bemerkt, um eine "soll-Bestimmung" handelt)! Und von der Pausenaufsicht wirst Du deswegen nicht automatisch entbunden (wieso auch? )! Mein Tip: Mach Dich nicht verrückt, eine Schwangerschaft ist das Natürlichste der Welt, und teile sie der Schulleitung mit, sobald Du beim Arzt gewesen bist und die Bescheinigung bzw. den Mutterpaß in der Hand hast. Wir haben bei uns immer wieder Kolleginnen, die ganz normal bis zum Mutterschutz ihren Unterricht halten - warum auch nicht: Schwangerschaft ist ein (erfreulicher) Zustand, keine Krankheit! Gibt es Risikofaktoren, kann man immer noch handeln. Also Kopf hoch, viel Spaß beim Unterricht - und herzlichen Glückwunsch! LG Hesse |
| Es gibt | | von: elisabethalice
erstellt: 05.01.2019 19:18:33 geändert: 05.01.2019 19:36:21 |
keinen Stichtag für die Mitteilung. "Schwanger? Nach 12 Wochen sollten Sie den Chef einweihen Entsprechend vielschichtig ist damit auch die Antwort auf die Eingangsfrage: Wann sage ich es dem Chef? Die Antwort: Solange Sie sich damit wohl fühlen und die Schwangerschaft unsichtbar ist, können Sie die Sache für sich behalten – für die ersten drei Monate ist das völlig okay. Danach aber wäre es gut – schon aus Fairnessgründen – mindestens den Chef einzuweihen. Denn der braucht diese Information, um entsprechend für den Mutterschutz und die Elternzeit vorzuplanen – erst recht, wenn Sie vorhaben, drei Jahre in Elternzeit zu gehen. Auch aus Sicht des Arbeitsrechtes gibt es keinen unmittelbaren Zwang, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort zu offenbaren. Der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Groll, sagt dazu: Grundsätzlich sieht das Gesetz keine Mitteilungspflicht für das Vorliegen einer Schwangerschaft vor. Nach dem Mutterschutzgesetz soll dies lediglich mitgeteilt werden, sobald der werdenden Mutter ihr Zustand bekannt ist. Demnach gibt es auch keinen festen Zeitpunkt, wann eine Schwangerschaft zwingend dem Arbeitgeber spätestens mitzuteilen ist. Weiß der Arbeitgeber allerdings nichts von der bestehenden Schwangerschaft, verzichtet die werdende Mutter damit auch auf die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes und die darin zu ihrem Schutz enthaltenen Beschäftigungsverbote. Falls Sie hingegen wissen (oder ahnen), dass Ihr Chef Sie gar für eine Beförderung vorgesehen hat, sollten Sie ihm die Sache allerdings eher mitteilen. Klar, die Beförderung ist damit höchstwahrscheinlich passé, aber alles andere würde Ihnen der Chef – zurecht – als Heimtücke auslegen. Ein schwerer Bruch im Vertrauensverhältnis wäre die Folge. Und der Start im neuen (höheren) Job nach der Geburt wird damit auch nicht wahrscheinlicher, geschweige denn leichter. Allerdings können Sie Ihren Vorgesetzten bitten, die Sache noch eine Weile für sich zu behalten und Ihnen zu überlassen, die Nachricht dem Team zu verkünden. Sollten Sie aber spüren, dass die Kollegen früher als im vierten Monat Veränderungen an ihnen registrieren, die Spekulationen auslösen, ist es besser sich sofort zu outen. Das Wichtigste: Behalten Sie dabei immer die Initiative! So können sich Gerüchte oder atmosphärische Störungen gar nicht erst verbreiten. Mit der Kunde so lange zu warten, bis es ohnehin jeder sieht, wäre jedenfalls unschön und unprofessionell." Bei uns weigerte sich die letzte Schwangere, Aufsichten zu führen und wir mussten dem nachgeben. In BaWü ist es so. Ganz sicher. |
| gleich sagen | | von: palim
erstellt: 05.01.2019 19:28:05 geändert: 05.01.2019 19:35:49 |
Wir hatten neulich schon einmal ein Forum, wo diese Frage gestellt wurde. An unserer Schule ist man von dem Zeitpunkt, dass die SL Bescheid weiß, raus, bis der Immunstatus erhoben wurde (zeitlich begrenztes Beschäftigungsverbot), danach ist man raus, weil der Immunstatus für irgendetwas nicht ausreicht und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die werdende Mutter sich nicht anstecken könnte- Stichwort Zytomegalie. Aber es gibt offenbar auch SL, die zu einer anderen Gefährdungsbeurteilung kommen, da sie den Lehrermangel nicht ausgleichen können werden. An weiterführenden Schulen mag es zudem anders beurteilt werden als an Grund- und Förderschulen. Bei uns war es bisher so, dass die Lehrkräfte sich krank gemeldet haben, dann der Immunstatus erhoben wurde und die SL die Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat (= Beschäftigungsverbot). Für deine vielen Fragen: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkraefte/mutterschutz/mutterschutz-in-der-schule ... samt Hinweis darauf, dass auch das Gewerbeaufsichtsamt informiert werden muss, das fehlt in der Broschüre noch, das Formular ist unten auf der Seite. Alles Gute! Palim |
| DANKE | | von: vatalanta
erstellt: 06.01.2019 13:31:00 |
Danke für die vielen ermunternden und hilfreichen Antworten! Mal schauen, wie ich es machen werde. Vermutlich werde ich es morgen direkt sagen mit der Bitte um Diskretion und dem Hinweis, dass ich Dienstag den ersten Termin habe. Bin gespannt, was dann passiert. Werde ich dann wohl nach Hause geschickt? Wegen des ungeklärten Immunstatus? Habe gelesen, dass es bei Sek I nur um Röteln geht. Dagegen müsste ich ausreichend geimpft sein... Ich habe morgen erst zur 4. Stunde und wenn ich dann direkt wieder gehen muss, bricht vermutlich das Chaos aus wegen Vertretungen, die plötzlich einspringen müssen... Mache ich mir zu viele Gedanken? |
| Gedanken | | von: osna91
erstellt: 06.01.2019 14:32:35 |
Mach dir nicht zu viele Gedanken! Es geht in erster Linie um dich und um dein Baby, wie es mit den Vertretungen oder vermeintlichem Chaos aussieht, wenn du nach Hause geschickt wirst, darum solltest du dir keine Sorge machen. Mit dem Problem muss sich dann deine SL auseinandersetzen, aber nicht du. Wenn du nach Hause geschickt wirst, weil dein Immunstatus erst geklärt werden muss, dann ist das so. Dann ist das einzige was du tun kannst - so ist es bei uns an der Schule geregelt - Vertretungsaufgaben zu stellen, die deine Kollegen mit deinen Klassen bearbeiten können. Auf diese Weise fällt zwar der Unterricht bei dir aus, aber deine Schüler können trotzdem am Stoff weiterarbeiten. LG und alles Gute für dich und einen Bauchzwerg |
| osna91 hat Recht, | | von: janne60
erstellt: 06.01.2019 15:08:38 geändert: 06.01.2019 15:09:09 |
die Gedanken um Vertretung sind überhaupt nicht deine Aufgabe. Es geht bei all diesen Schutzmaßnahmen zuerst um die Gesundheit deines Babys, und das Heimschicken seitens der SL wäre zweitens auch eine reine Vorsichtsmaßnahme für die SL selbst, um nicht in Teufels Küche zu kommen, falls du dich doch jemals irgendwo anstecken oder verletzen solltest. Dann könnte man ihr nämlich Verletzung der Fürsorgepflicht vorwerfen Wir hatten in der Vergangenheit eine Kollegin, die monatelang bei bester Gesundheit zu Hause ihre Schwangerschaft absaß, weil irgendein Immunschutz fehlte. Sie hat dann nach Kräften aus der Ferne ihre Kollegen in der Schule unterstützt, z.B. mit Korrekturen von Klassenarbeiten oder auch Zeugnisformulierungen (obwohl das selbstverständlich freiwillig war, sie kam sich halt daheim so nutzlos vor und wäre viel lieber zur Arbeit gekommen). Eine andere Kollegin war zwar immun, erkrankte jedoch so häufig oder war unpässlich, dass der Arzt sie schließlich b.u. schrieb. Alles ist möglich. Deine SL wird Profi genug sein, ab Bekanntgabe deiner Schwangerschaft einen Plan B in der Schublade zu haben, für den Fall, dass du über kurz oder lang ausfällst. Also nochmal: Zerbrich dir nicht anderer Leute Köpfe. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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