Ein von mir erstellter Erwartungshorizont ist mein (geistiges) Eigentum und enthält keine personenbezogenen Daten. Es ist Unfug dafür die DSGVO heranzuziehen!
Mordent hat alles geschrieben, was rechtlich zu beachten ist. Das regelt in BW der Transparenzerlass. Und wenn ich selbigen sicher erfüllt habe, also z.B. mit/vor der Klasse besprochen habe, was die Erwartungen in den einzelnen Aufgaben sind, dann würde ich mich auch nicht mehr auf eine weitere Erklärung zur Erwartungshaltung in den Aufgaben für den Schüler hergeben. Bei der Note 2+ gleich gar nicht! Ich würde ihm nur noch mal erläutern (bzw. auf die entsprechenden Korrekturkommentare verweisen) warum er keine sehr gute Note bekommen hat.