zwischen den anzeige- und den genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten.
Manche Tätigkeiten musst du zwar anzeigen, aber nicht genehmigen lassen (z.B. Vortragstätigkeit oder künstlerische Tätigkeiten), manche sind genehmigungspflichtig. Näheres ist in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder geregelt, die zwar recht ähnlich, aber nicht komplett identisch sind.
Prinzipiell würde ich persönlich solch eine Ausbildung auf jeden Fall der SL mitteilen, auch wenn keine Pflicht dazu bestünde, der Zeitaufwand für die Kurse hält sich ja wirklich in Grenzen und gefährdet deine Dienstpflichten nicht. Wenn Ausbildungsveranstaltungen allerdings mit Dienstveranstaltungen (Konferenzen, Schulfest...) kollidieren, musst du auf jeden Fall das Gespräch suchen.