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Forum: "Neue Schule vorwarnen?"

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Neue Schule vorwarnen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.08.2019 14:27:27

Was würdet ihr tun, wenn ein Schüler, der als "Täter" in der GS Mobbing betrieben hat und nun nach der 4. Klasse an eine andere Schule (und damit auch in einen anderen Ort) wechselt? Das betroffene Kind kommt nicht an dieselbe Schule. Also an sich besteht das akute Problem nicht weiter, aber ich befürchte, in einer neuen Klasse wird sich dieses Mädchen sehr schnell wieder ein neues Opfer suchen, um seine Position zu festigen. Mein Bauchgefühl sagt mir, man sollte die neue Klassleitung vorwarnen, da vieles so hintenrum und versteckt lief, dass es lang gar nicht aufgefallen ist.



Ich verstehe Dich gut, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.08.2019 16:46:18 geändert: 13.08.2019 16:49:19

daß Du da ein mulmiges Gefühl hast. Nur: Dein Gefühl in allen Ehren - Du weißt sicher selbst am besten, das alleine reicht nicht. Wurde das Mobbing denn der Schulleitung angezeigt? Welche Maßnahmen wurden von ihr eingeleitet? Hatte es Konsequenzen für die Täterin? Wie sahen die aus? Nach der Bayerischen Schulordnung wird im Schullaufbahnbogen eine Übersicht der ausgesprochenen Ordnungsmaßnahmen abgelegt, in der alle Maßnahmen  nach  Art. 86 Abs. 2 Nr. 6 -12 BayEUG  aufgeführt sind, also u.a. der Ausschluß vom Unterricht. Nur trifft dies für sie sicher nicht zu. Ich befürchte daher, wenn das Ganze nicht offiziell verfolgt worden ist (u.a. durch Einschalten des Jugendamts), darfst Du "offiziell" die neue Schule nicht informieren - zum Schutze der Schülerin (klingt erstmal unglaublich). Und wenn Du da irgendetwas in "Eigenregie" unternimmst, kann das sehr riskant für Dich sein.

Wie ist denn die Zeugnisbemerkung formuliert? Nach $ 15 Abs. 2 der GSO wird auch das Sozialverhalten bewertet und näher erläutert. Hier fände sich sicher eine Möglichkeit, einen Hinweis zu geben. Denn wenn Mobbing vorlag, kann das Verhalten m.E. nur als "nicht befriedigend" bewertet werden. Ich gebe zu, das ist keine zufriedenstellende Antwort!  l

Dennoch: Viel Erfolg! 

 

LG  

Hesse

 



Hesseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.08.2019 17:06:43

ich sehe das auch so.

Die erste Frage ist, ob du das überhaupt darfst. Bei uns werden die Akten sozusagen "gereinigt". Da geht gar nichts raus.

Desweiteren ist dort eine neue Situation. Es kann sein, muss aber nicht. Wir haben z.T. die Erfahrung gemacht, dass unsere "Großklappen" selbst Probleme mit Ausgrenzung oder Mobbing in den weiterführenden Schulen hatten. Da waren die SuS schon reifer und haben sich das nicht gefallen lassen und haben den Spieß einfach umgedreht.

Und die nächste Frage, was habt ihr eigentlich gegen das Mobbing getan? Auch für die GS gilt das Schulgesetz und damit die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Da ist Schulausschluss nicht ausgeschlossen.



es ist irgendwie immer wieder das selbe...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.08.2019 21:00:00

bei Mobbing scheint es sich festgesetzt zu haben, von "Tätern" und "Opfern" zu sprechen. Dabei ist sich die Fachwelt weitgehend einig, dass diese Bezeichnungen stark irreführend sind. Mobbing hat nichts mit Einzelpersonen zu tun, sondern ist ein Gruppenphänomen.

Das heißt im Klartext: Es gibt keine "Täter", sondern Personen (meist sind es mehrere), die aus einer Gruppensituation heraus anderen Personen schlimme Dinge antun. Das hat in den meisten Fällen nichts mit einer bösartigen Persönlichkeit zu tun, sondern kann die vielfältigsten Gründe innerhalb und außerhalb der Gruppe haben. Ebenso gibt es keine "Opfer", sondern Personen, die aus den verschiedensten Gründen zur Zielscheibe von Mobbing werden. Auch dies ist keine Persönlichkeitssache, es können sowohl "graue Mäuschen" als auch "Alphamännchen" zur Zielscheibe werden, Schüler mit schlechten Noten oder solche mit guten, das Prinzip ist sehr zufällig. Die Rollen können während eines Mobbingfalls oder im weiteren Verlauf des Konflikts sogar vertauscht werden. Dazu gibt es noch viele weitere Rollen wie "Unterstützer des Betroffenen", "Beifallklatscher", "ängstliche Zuschauer" oder "absichtliche Wegschauer", ohne die Mobbing nicht funktionieren kann.

Daher bringt auch eine Bestrafung der "Täter" meist nichts gegen Mobbing (manchmal verstärkt es das sogar noch), sondern nachhaltige Abhilfe schafft nur eine Veränderung der Gruppenprozesse, die dann Mobbing beendet und einen Neuanfang von vorneherein ausschließt. Eine erprobte Methode dafür ist z.B. der "no-blame-approach".

Also bitte, unterlass das, was du tun willst. Du hast keine Ahnung, in welche Gruppe und in welche Situation diese Schülerin hineinkommt. Im schlimmsten Fall würdest du mit deiner Aktion dafür sorgen, dass sie selbst zur Betroffenen in einem neuen Mobbingfall in ihrer neuen Klasse wird. Manche mögen das für ausgleichende Gerechtigkeit halten, ich tue das nicht, sondern versuche Mobbing grundsätzlich zu verhindern.



Bundeslandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.08.2019 08:24:53

Bleibt ja noch die Frage, ob das, was passiert ist, wirklich "Mobbing" war, oder eine Einzelperson von sich aus eine Menge Aktionen gegen viele Kinder gestartet hat. Je später es auffällt, desto schwieriger ist es, dies aufzufangen.

Letztlich haben die anderen es schon gesagt:

Es gibt in den Ländern sehr unterschiedliche Vorgehensweisen, ob und wie ein Austausch erfolgen kann oder darf.

Auch hier werden Akten bereinigt und gerade Klassenkonferenz-Unterlagen werden aus der Akte genommen. Zum Teil werden aber andere Unterlagen, die auch aussagekräftig sein können, an die weiterführende Schule gegeben.

Wie das in deinem BL ist, kann ich nicht sagen.

Palim

 



Die Aktenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.08.2019 11:28:35

werden bereinigt weitergegeben. Da ist nur das letzte Zeugnis drin. Wahrscheinlich wirst du im Zeugnis schon beschrieben haben, dass es im Sozialverhalten Schwierigkeiten gab.

Ich finde es wichtig, dass ein neuer Lehrer einen Schüler unvoreingenommen kennenlernt. Wenn sich Schwierigkeiten herausstellen, ist das nicht mehr dein Problem. Außerdem sind das völlig neue Konstellationen, wie in anderen Beiträgen beschrieben wurde.



Beim Mobbing in der Schule gibt es immer Täter und Opferneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.08.2019 14:25:00 geändert: 14.08.2019 14:54:49

Natürlich spielen gruppendynamische Prozesse eine große Rolle; ohne Mitläufer, Unterstützer usw. wird Mobbing i.a.R. nicht funktionieren.

Aber besonders für die Schule gilt: einer macht immer irgendwie den Anfang und ist federführend. Der Täter setzt seine Fähigkeiten dazu ein, Mitschüler in seinem Sinne zu beeinflussen, geht also mit Kalkül vor. Mobbern geht es darum, Macht über andere Mitschüler auszuüben, sie zu kontrollieren und zu unterwerfen. Je mehr Angst diese haben, desto stärker fühlen sie sich. Sie suchen sich etwas am potentiellen Opfer aus, was sie nutzen können es auszugrenzen, egal, ob es die "häßliche Brille" ist, die Ernährungsgewohnheiten ("Die ernährt sich nur von Pizza!"), die Kleidung ("Schau Dir die Bitch wieder an..."),  irgendetwas am Verhalten. Systematisch machen sie es fertig. Insofern sind sie Täter!

Der "ausgesuchte" Mitschüler ist dem ausgeliefert. Er erlebt eine tiefe Wehr- und Hilflosigkeit. Viele verlieren ihr Selbstwertgefühl, ziehen sich zurück. Einsamkeit, Traurigkeit, Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken bwz. zum Suizid sind mögliche Folgen eines Identitätsverlustes als Folge fortgesetzten Mobbings. Insofern sind sie Opfer!

Unbestreitbar muß man die Gruppenprozesse im Auge haben und hier ebenfalls ansetzen. Ebenso gehört aber eine entsprechende Sanktionierung dazu, auch um deutlich zu machen, daß ein Zusammenleben auf Regeln und gegenseitigem Respekt basiert und solche Verstöße keine Bagatelle sind: Verleumdung, Bedrohung, Verletzung des Rechts am eigenen Bild etc. sind Straftatbestände.

 

LG  

Hesse



Schule vorwarnen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.08.2019 22:48:28

Ivy81, ich weiß genau was du meinst und fühlst. Die Information zur gesammelten Erfahrung sollten in wieder auftretenden ähnlichen Fällen besser schon an der neuen Schule sein, aber eben nur dann.

Eine konkrete direkte Information an die künftige Klassenleitung ist nicht nur rechtlich heikel, sondern führt zu einer Voreingenommenheit, die sich negativ auswirken kann. Es gibt ja insbesondere im Fall Mobbing gute Gründe zu der Annahme, dass das veränderte Umfeld nicht zur Fortsetzung führt. Auch wollen wir gerne glauben, dass sich die Schüler weiterentwicklen, reifen und unschöne Eigenarten als solche erkennen und versuchen abzulegen, auch wenn wir meinen es besser zu wissen ...

Der Königsweg besteht aus meiner Sicht darin, eine eher unbeteiligte Person an der neuen Schule zu informieren, die eben nicht tagtäglich mit diesem Schüler zu tun hat, es aber mitbekommt, wenn in der entsprechenden Klasse (Stufe) Probleme mit Mobbing unter Involvierung des Schülers auftreten.

An meiner Schule nehmen wir auch immer wieder eine größere Anzahl Schüler zur Kursstufe auf, mehrere davon mit Verhaltensauffälligkeiten an der alten Schule. Hier bin ich der Ansprechpartner und erhalte von der abgebenden Schule häufig "heikle Informationen". Ich habe es immer so gehandhabt, dass ich derartige, für den Schüler nachteilige, Informationen zurückgehalten habe, aber den Schüler im Blick behalten habe und mich regelmäßig bei Fachlehrern und Tutoren erkundigt habe, wie er sich so gibt. In den allermeisten Fällen war diese Zusatzinfo nämlich völlig überflüssig! In den wenigen Fällen, in denen es an unser Schule zur Neuauflage vom altbekannten Fehlverhalten gekommen ist, konnte ich mich aber frühzeitig wertvoll einbringen.

Also Ivy81 - kennst du jemand vertrauensvolles an der weiterführenden Schule?



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2019 08:28:15

für eure Meinungen und Tipps! Der Fall liegt etwas komplizierter, als ich ihn eingangs verkürzt geschildert habe (ich bin nicht die betreffende Lehrkraft). Trotzdem habt ihr mir schon sehr weitergeholfen. Ich werde wohl mal wirklich noch mit jemandem reden, der notfalls eingreifen könnte, aber normal nicht direkt in Kontakt mit der Schülern ist - erst mal auch, ohne Namen zu erwähnen.



@ ivy81neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.08.2019 15:30:41 geändert: 18.08.2019 15:33:01

Um wabamis Vorschlag aufzugreifen: Ich sehe, Du bist auch in Bayern. Bei uns gibt es an jeder Schule eine Beratungslehrkraft (damit ist nicht der Verbindungs- oder Vertrauenslehrer gemeint). Sie könnte ein möglicher Ansprechpartner an der aufnehmenden Schule sein. Beratungslehrkräfte sind zur Vertraulichkeit verpflichtet; rechtlich brauchst Du Dir dann hier keine Gedanken zu machen, wenn Du ihr ein Problem schilderst, das ein Schüler bei Euch hatte (bzw. gemacht hat). Frage also an der aufnehmenden Schule nach, wer die Beratungslehrkraft ist und sprich mit ihr. Viel Erfolg!

 

LG  

Hesse



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