transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 22.11.2024 02:34:02
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Schülerakten - Wer ist dafür verantwortlich?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Schülerakten - Wer ist dafür verantwortlich?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: harrywepper Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.02.2020 07:43:31

Liebe Community,

ich arbeite an einer Gesamtschule. Die Schülerakten liegen bei der jeweiligen Abteilungsleitung im Büro, d.h. wir (Klassenlehrer) kommen nur bedingt an diese Akten ran. 

Ich würde gern einmal wissen, wer für die Ordnung, Vollständigkeit usw. der Schülerakten verantwortlich ist. 

Ist das irgendwo im Schulgesetz oder BASS geregelt?

Danke für eure Kommentare! 

Harrywepper



Die Akten...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.02.2020 10:56:42 geändert: 23.02.2020 14:17:03

... werden letztlich von der SL verwahrt. Die ist nicht irgendwo einfach zum Hinlaufen und Reinschauen, wenn man nicht selbst zum engeren Kreis der SL gehört. ... Man muss als Schüler die Einsicht beantragen, als Klassenlehrer geht das auf kürzerem Weg, aber nicht ohne Anfrage bei der SL. Als sonstiger Fachlehrer wüsste ich jetzt gar nicht, warum ich überhaupt da reinschauen sollte. Und wirklich vorgesehen ist es, glaube ich, nicht.

In BaWü ist es im Wesentlichen im SchG geregelt. Für die richtigen Paragraphen müsste ich da nochmal reinschauen. § 90 SchG legt fest, welche Einträge im Hinblick auf Disziplin- und Ordnungsmaßnahmen in der Schülerakte zu vermerken sind.



Im Sekretariatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.02.2020 16:43:44

stehen die bei uns (IGS, NRW), und ich kann da jederzeit ran...

Ob's irgendwo geregelt ist, weiß ich leider nicht.



genausoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.02.2020 17:10:16

Bei uns stehen sie auch im Sekretariat (Grundschule)

und auch ich kann da jederzeit ran, wenn ich möchte.

 

Die übliche Schulbürokratie erledigt die Sekretärin: Anlegen der Akte, Abgabe der Akte, Abfragen an die Eltern und Abheften der Rückmeldungen usw.

 

Wenn ich etwas einheften möchte, kann ich es selbst tun oder der Sekretärin geben, wenn sie da ist.

Zeugnisse heften wir in der Regel selbst ab.

Palim



100%neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2020 12:53:49

bin ich mir nicht sicher. Aber aus meiner Sicht hat die letzte Verantwortung der Schulleiter. Der muss im Zweifelsfall seinen Kopf hinhalten. Bei uns ist es auch so, dass die Akten im Sekretariat sind. Eigentlich dürften sie da auch nicht raus. Aber aus logistischen Gründen wird das bei uns sehr solopp gehandhabt.



Sehr einfach und schmetzlosneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: natulitscha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2020 21:18:34

Die Akten stehen auch bei uns (Grund und Stadtteilschule mit Gym. Oberstufe) im Sekretariat. Ich kann jederzeit sie ansehen. Problemlos. Ich kann sie genauso ins Lehrerzimmer nehmen und dort bearbeiten, d.h.  einheften...



Regelung durch die BASS 10-44 Nr. 2.1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandy03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2020 07:10:09

(4) Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer (...) sorgt für die Aktualität des Schülerstammblattes und erledigt die damit zusammenhängenden Aufgaben. Eintragungsberechtigt sind daneben die Mitglieder der Schulleitung und in besonderen Fällen weitere von der Schulleiterin oder dem Schulleiter benannte Personen.

(6) Das Schülerstammblatt und der sonstige Datenbestand können von allen Lehrerinnen und Lehrern der Schülerin oder des Schülers, der Beratungslehrerin oder dem Beratungslehrer, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sowie Studienreferendarinnen und Studienreferendaren eingesehen werden, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben dieser Personen erforderlich ist. Die Genehmigung erteilt im Einzelfall oder generell die Schulleiterin oder der Schulleiter.

https://bass.schul-welt.de/101.htm

Das Schülerstammblatt findet sich auch bei uns in der Schülerakte im Sekretariat und ist für alle Kollegen einsehbar.



Danke euch allenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: harrywepper Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2020 22:32:42

Vielen Dank für Eure Hilfe und Recherche!

 



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs