Hallo,
ich bitte um verbindliche Info mit Quellenangabe im Schulrecht (Niedersachsen), ob Eltern zu einem Gesprächstermin in der Schule (Grundschule, Gespäch mit Klassenlehrer) die Mitnahme einer Person als Zeugen sowie Fürsprecher gestattet ist.
Die mitzunehmende Person arbeitete privat mit dem Kind einen erheblichen Lernrückstand auf, die Schule hatte zuvor nicht gefördert, wollte aber eine Überprüfung auf so.-päd. Förderbedarf (2.Klasse, Kind konnte noch nicht lesen) einleiten.
Die private Förderung macht dies jetzt unnötig, das Kind inzwischen liest. Die KL steht der priv. Fördermaßnahme skeptisch gegenüber und es ist möglich, dass sie das Gespräch in Anwesenheit der 3.Person verweigert bzw. diese der Schule verweist. Die Eltern legen unbedingt Wert auf Begleitung, da 3.Person im Schulrecht bewandert ist.
MfG, Ceci