Wo soll's denn hingehen? Gymnasium? Bundesland?
Grundsätzlich untersucht der Amtsarzt eine Urinprobe (also vorher ordentlich dopen! ;)), dann nimmt er Größe und Gewicht in voller Montour (bei mir sogar mit Schuhen), macht einen Seh-, Hör- und Gedächtnistest.
Im sich anschließenden Arztgespräch wird über die Angaben gesprochen, die man zuvor auf dem Fragebogen gemacht hat. Es wird psychologische Kriegsführung angewandt ("Und Sie halten Ihren Alkoholkonsum noch für unbedenklich???" -"Ja, ich finde, ein Glas Sekt im Jahr - an Silvester - ist mit dem Lehrerberuf gerade noch in Einklang zu bringen..." *augenroll*).
Wo noch keine Diagnose vorliegt, brauchst du auch nichts angeben. Du befreist ja deine Ärzte von der Schweigepflicht, sodass sich der Amtsarzt dort noch Informationen holt.
Es mag Diagnosen geben, die auf der Abschussliste stehen. Ich bin damals in drei Anläufen wegen Übergewichts nicht verbeamtet worden. Jetzt fehlt mir dies bei der Einforderung meiner Rechte als Schwerbehinderter.
Ich hoffe, da war etwas Mutmachendes für dich dabei.
Mein Rat: Geh' auf jeden Fall hin, auch mehrmals, wenn nötig. Und keine Angst. Ich glaube, Amtsärzte freuen sich, wenn sie Lehrer begutachten dürfen... Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, die sie als vor sich haben...