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Forum: "Kann man das Referendariat in NRW unterbrechen?"

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Kann man das Referendariat in NRW unterbrechen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: misanthropic Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.11.2021 20:37:06

Hallo zusammen,

ich habe mal gehört, dass man das Referendariat unterbrechen kann aber ich finde im Internet kein konkretes Gesetz dazu. Wisst ihr, ob es hierfür irgendwelche Voraussetzungen gibt?

 

Mich würde auch interessieren wie lange die Unterbrechung in der Regel dauert.

 

Liebe Grüße



Guckst du hier unter Punkt 3neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.11.2021 23:56:18 geändert: 05.11.2021 00:00:25

3 Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?

Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu 6 Monate verlängert werden. Besondere Gründe sind insbesondere
Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft (Mutterschutz), soweit Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als zwei Monaten entstanden sind.

Der Antrag muss auf dem Dienstweg der Bezirksregierung, Dezernat 47.2 vorgelegt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem formlosen Antrag auch entsprechende Nachweise für Ihre Fehlzeiten ein!

Das heißt natürlich, dass du einen anerkannten Grund für die Unterbrechung / Verlängerung angibst.

Das waren 20 sec. googeln

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/47/lehrerausbildung/faq_referendariat.pdf

Und:
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=949

 

 



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von: misanthropic Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.11.2021 23:59:26

Hallo,

 

das man das Referendariat verlängern kann, wusste ich schon. Es geht aber ums pausieren aus anderen Gründen. Verlängern kann ich ja auch erst, wenn ich für längere Zeit krank war.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2021 00:01:52 geändert: 05.11.2021 00:04:11

Verlängern bedeutet ja, dass du vorher pausiert hast.

https://www.4teachers.de/?action=show&id=669348


Und hier: Die Diskussion ist aber von 2011
https://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=21431&start=30



Nimm doch einfach neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2021 09:31:05 geändert: 05.11.2021 09:50:26

mal Kontakt mit dem Dezernat auf. Oder Du fragst beim Bezirks- bzw. Hauptpersonalrat nach. In einem persönlichen Gespräch kann man solche Dinge sowieso viel besser erörtern.

LG  

Hesse



Wenn du...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.11.2021 10:07:48 geändert: 11.11.2021 10:41:16

... Gründe hast wie eigene Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflege eines nahen Angehörigen o. ä. Ja, das sind die üblichen Gründe...

Wenn du "einfach so" eine Pause willst, bräuchtest du entsprechend ein ärztliches oder psychologisches Attest oder Gutachten, dass du dich z. B. in einem akuten Belastungs- oder Erschöpfungszustand o. ä. befindest. Auch dann ist eine Pausierung grundsätzlich möglich - zumindest in BaWü -, aber es braucht einen trifftigen Grund.



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