ist keine Verordnung, viel wichtiger sind die Schulbuslinien.
Wenn ihr im Verbund mit anderen Schulen bedient werdet, müssen sich diese Schulen auf einen gemeinsamen Unterichtsschluss einigen. Der Busunternehmer wird sich nämlich weigern, 2 mal zu fahren. Dafür wird er nicht bezahlt.
Also mal rumfragen, was die anderen machen.
Rechtlich besteht kein Anspruch auf vorzeitigen Unterrichtsschluss; im Gegenteil.
Man könnte aber eine pädagogische Konferenz in der 5. Stunde ansetzen oder eine schulinterne Fortbildung.
Beim Nachmittagsunterricht würde ich Unterstützung beim Elternbeirat suchen, denn denen ist das sicher nicht recht, wenn die Kiner am letzten Schultag erst abends nach Hause kommen.
rfalio