... noch die Staatsexamen-Generation, und damals galt (in BaWü): Das bestandene 1. Staatsexamen verliert, wenn in der Zeit kein Ref angetreten wurde, seine Gültigkeit.
Wer also nach dem 1. Staatsexamen (offiziell: Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien) zwei Jahre lang Pause macht oder alles macht außer ins Ref einzusteigen, verliert seinen Prüfungsanspruch für das 2. Staatsexamen (offiziell: Zweite Staatsprüfung).
Ich habe keine Ahnung, wie das mit Master- und Bachelorstudiengängen heute so ist, aber ich vermute Vergleichbares.
Also, wenn Pause, würde ich sie nach dem Ref nehmen...