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Forum: "Sind Ferien "Korrekturzeit"?"

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Sind Ferien "Korrekturzeit"?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2022 19:25:33

Hallo Ihr Lieben! 

Erstmal allen ein gutes neues Jahr ;)

Bei uns (RS in Bayern) ist heute eine rechtliche Frage aufgetaucht:

Man hat ja 2 Wochen Zeit zum Korrigieren einer Arbeit (Schulaufgabe etc). Wenn Ferien sind, zählen die dann dazu oder nicht? Sprich, muss man nach zwei Wochen Weihnachtsferien rausgeben oder wird nur die Schulzeit gerechnet? Unsere Schulleiterin sagt, es muss dann nach den Ferien fertig korrigiert sein. Die ältern Kollegen sind fest überzeugt, dass "das noch nie so war!" - Gibt es da eine rechtliche Grundlage?

Hintergrund meiner Frage: Ich bin Personalräten. Es geht also nicht um mich (ich korrigiere eh immer gleich weg), sondern vorallem um Kolleg*innen mit Deutsch plus Fremdsprache, die echt eine Last zu tragen haben.

Kann mir da jemand Rechtsauskunft geben?

Herzlichen Dank schonmal!

Liebe Grüße

tandil



Mein Bauch sagt mir,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2022 21:07:49

dass ich mir Urlaub nehmen kann. 30 Tage stehen mir auch zu. In diesen 30 Tagen muss ich nicht arbeiten.



Und mein Bauchgefühl sagt mir...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: emiliach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2022 21:27:46

..., dass ein Blick in die entsprechenden Verordnungen unter Umständen mehr Rechtssicherheit in dieser Frage gibt. 

Hier mal ein Link, der vielleicht weiterhilft:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393/true

Ich würde ergänzend mal beim KuMi in München anrufen, um mir Rechtssicherheit einzuholen. 

LG
emi  



Ferienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2022 21:36:51

sind erst einmal unterrichtsfreie Dienstzeit. Es stehen dir 30 Tage Urlaub zu, die in den Ferien zu nehmen sind.

Die Korrekturfrist von 2 (bzw in einigen Fällen 3) Wochen wird durch die Ferien nicht unterbrochen, d.h. Leistungsnachweise sind in der Regel in der Woche nach den Ferien zurückzugeben. Ausnahmen kann der Schulleiter genehmigen, z.B. bei Erkrankung der Lehrkraft.

Natürlich sehe ich die Korrekturbelastung der Kollegen i8n den sprachlichen Fächern; man kann aber durch gschickte Aufgabenstellung und effiziente Verteilung der Aufgaben über das Schuljahr e9iniges an Dampf aus dem Kessel nehmen!

Wenn man die Ferien aus der Korrekturfrist nimmt, setzt man sich selbst unter Druck, denn die Nächste große Leistungserhebung darf ja erst nach Rückgabe und Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten angefertigt werden. Außerdem ist Zeit zu lassen zur Aufarbeitung der Fehler. Dann wollen andere Kollegen auch ihre Schulaufgaben schreiben, ich nehme mir also 2 Wochen "Manövriermasse".

Diese Frage wurde bereits einmal in "Schule und wir" geklärt. Hab aber jetzt die Fundstelle nicht parat.

rfalio



Ergänzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2022 21:40:39

§9a Abs. 3 LDO



Und die LDO...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: emiliach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2022 22:08:09

... hatte ich oben verlinkt. 



Ich finde neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2022 17:25:39

die Antwort in 9a Abs. 3 nicht.

 

Aber folgender Fall. Ich fahre am 1. Tag der Ferien in den Urlaub und komme am letzten Tag wieder. Das ist möglich und auch nicht verwerflich- z.B. mein Mann hat im Sommer keinen Urlaub bekommen und wir nutzen die Herbstferien. Da kann doch niemand von mir verlangen, dass ich die Arbeiten korrigiert habe. Der Urlaub steht mir zu und der dient ausschließlich der Erholung.

 

Aus meiner Sicht kann die SL einen Urlaubsplan einfordern und dann bestimmte Sachen erwarten. Aber ich würde da auch noch einmal in einer Rechtsstelle nachfragen, z.B. GEW, Lehrerverbände, Hauptpersonalrat u. ä.



Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2022 17:37:47

Ja, mir geht es auch so. Mir reicht das als Antwort nicht. Gerade auch mit der Begründung, dass man ja in den Ferien wegfahren will (und wann anders nicht kann). Kann ich dann keine Arbeit vor WEihnachten schreiben, weil ich sonst im Erholungsurlaub, von dem mir ja auch 30 Tage zustehen, korrigieren muss? Danke für die Diskussionsbeiträge. Der Gedanke, die Verbände zu fragen ist gut, das werd ich auch mal machen!

Liebe Grüße



Zitatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2022 17:39:57

(3) 1Die Lehrkraft hat ihre Unterrichtszeiten einzuhalten. 2Sie ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren.

Zitat Ende

Zum zumutbaren Umfang zählt m.E. die Korrektur.

rfalio



Janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2022 21:56:18

im Normalfall sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Aber ich darf Urlaub machen und wegfahren. Und da kann doch keiner von mir verlangen, die Arbeiten zu korrigieren und ich darf auch in dieser Zeit nicht für zumutbare Arbeiten herangezogen werden. Der SL bestimmt doch nicht wann ich wohin fahre.



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