Hallo,
ich stehe derzeit vor der Frage, ob ich mich verbeamten lassen soll. Bis zum 30.09.2023 sollen wir uns ja diesbezüglich erklären. Leider fällt es mir bislang noch schwer, eine Entscheidung zu treffen.
Gibt es Folgen, wenn ich mich bis zum 30.09. überhaupt nicht erkläre:
1) Bekomme ich auch dann als angestellte Lehrkraft die Zulage des "Nachteilsausgleichs"?
2) Wann könnte ich mich dann wieder entscheiden, verbeamtet zu werden? Muss ich im Falle einer späteren Entscheidung zur Verbeamtung dann wirklich den Nachteilsausgleich wieder zurückzahlen? Ich habe gehört, das sei gesetzeswidrig.
Und wenn ich mich bis zum 30.09. erkläre:
3) Behalte ich den Zusatzvertrag, der mir bisher das Gehalt der Endstufe sicherte (§16, 5 S. 1 TV-L)? Erhalte ich auch noch als verbeamtete Lehrkraft diese Zulage?
Allgemeine Fragen:
4) Ist es für Beamte schwieriger, in Teilzeit zu arbeiten? Also können dann Teilzeitanträge abgelehnt werden bzw. kann man als verbeamtete Lehrkraft verpflichtet werden, seine Stunden aufzustocken?
5) Können Beamte leichter „zwangsversetzt“ werden?
6) Ist es für Beamte schwieriger, die Schule zu wechseln?
7) Kann ich mich im Notfall doch wieder „entverbeamten“ und hätte ich dann Nachteile in Bezug auf die Rente im Vergleich zu einer Person, die durchgehend angestellt war?
8) Kann jemand was zur Krankenversicherung sagen? Ich habe etwas Respekt vor dem ganzen Papierkram mit der Beihilfe.
Ich weiß, ich bin spät dran mit den ganzen Fragen, würde mich aber riesig über ein paar Antworten freuen. Die Hotline ist leider seit über einer Woche nicht erreichbar.
Danke und liebe Grüße