Meine Schulleiterin hat mir bereits dreimal gesagt, dass ich zu einem ungünstigen Zeitpunkt E-Mails verfasst hätte.
Nach den Sommerferien habe ich Mittags im Lehrerzimmer gesessen und ihr wegen einem Anliegen eine E-Mail geschrieben. Ich habe zu keinem Zeitpunkt erwartet, das die E-Mail sofort beantwortet wird. Aber ich hatte zu diesem Zeitpunkt Zeit und habe deshalb Mittags die Mail geschrieben. Nachdem ich die Mail abgeschickt hatte, kam meine Schulelleiterin ein paar Minuten später mit ihrem Handy rein und meinte, der Zeitpunkt, mir eine E-Mail zu schreiben, sei ungünstig, weil sie gerade die Einschulung vorbereitet.
Ich habe auch schon einmal am Morgen eine E-Mail geschrieben. Auch dieser Zeitpunkt sei ungünstig gewählt gewesen, weil meine Schulleitung zu diesem Zeitpunkt viele E-Mails bekommt, u.a. zur Abmeldung der erkrankten Kinder.
Einmal habe ich gegen 5:00 Morgens E-Mails geschrieben. Auch dieser Zeitpunkt sei ungünstig gewesen, weil das Handy meiner Schulleitung neben ihrem Bett liegt und es nachts klingelt, wenn sie eine E-Mail bekommt. Nach eigener Aussage sei sie verpflichtet, Nachts erreichbar zu sein, für den Notfall. Es könnte ja sein, das die Schule brennt. Auch meine Konrektorin sei Nachts dazu verpflichtet, ihr Handy neben dem Bett liegen zu haben und das Handy müsse klingeln, wenn auf der Dienstemailadresse eine Nachricht einginge.
Ist es heutzutage nicht mehr so, das ich als Sender den Zeitpunkt wähle, wann ich Zeit habe, eine E-Mail zu schreiben? Und der Empfänger wählt den Zeitpunkt, wann er Zeit hat, die E-Mail zu lesen und zu beantworten?
Ist es wirklich so, das die Direktorin und die Konrektorin dazu verpflichtet sind, ihre Handy nachts neben dem Bett anzuhaben? Es es wirklich so, das sie verpflichtet sind, Nachts in ihren E-Mail-Konten eingeloggt zu sein und das Handy muss klingeln, wenn eine E-Mail eingeht?