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Forum: "Kind wegen Fehlverhalten abholen lassen"

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Kind wegen Fehlverhalten abholen lassenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bibx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2024 13:27:27

Hallo,

darf eine Grundschule mitten am Schul-/Arbeitstag regelmäßig von Eltern verlangen, ihr Kind wegen Fehlverhaltens unverzüglich von der Schule abzuholen? Sind die Eltern dann verpflichtet, ihr Kind sofort abzuholen?

Danke und viele Grüße

bibx



kommt drauf anneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2024 23:16:45 geändert: 26.02.2024 23:17:15

Bundesland? Situation? Besonderheiten des Kindes? Welches Fehlverhalten? Was ist an Gesprächen vorher gelaufen?



und:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2024 16:05:44

was meinst du mit regelmäßig?



Hier gibt es sicherlich eine Balanceneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2024 18:04:09

zwischen den Interessen der Eltern (Arbeit) und dem Wohlbefinden aller an Schule abzuwägen. Ich finde man sollte im Einvernehmen Lösungen suchen.



Wennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stopherl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2024 19:20:28

es so ist, weiß die Schule sich vermutlich nicht anders zu helfen. Bestimmt helfen keine Ordnungsmaßnahmen und es wurde schon alles andere erfolglos probiert.

Wenn der Bildungs - und Erziehungsauftrag durch die Störungen des Schülers bei den anderen Kindern nicht gewährleistet werden kann, darf es der Schulleiter vermutlich anordnen. Aber sicher wissen tu ich es nicht.



Na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2024 22:31:04

meine Erfahrungen sind da auch andere. Ich weiß, dass sich Eltern auch total quer stellen können und dann wird es schwierig.

Aber es ist tatsächlich die Frage, welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen? Werden die Gespräche auf Augenhöhe geführt und versucht sich die Schule auch in die Eltern hineinzuversetzen. Mit welchen helfenden Institutionen wurde zusammengearbeitet usw.

Ich denke, wenn sich die Eltern quer stellen, geht das nicht. Das Kind kann ja nicht auf Dauer nicht beschult werden, die Eltern müssen vermutlich arbeiten gehen. Die können also nicht immer kommen ohne ihre Arbeit zu gefährden. Was macht die Schule, wenn die Eltern einfach nicht kommen?



Ohne weitere Informationenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2024 23:29:54

stochern wir hier ein bisschen im Dunkeln.

Es gibt auch Fälle von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2024 06:19:14

NRW:

SchulG §53 voll ausnutzen, alles sehr gut dokumentieren (Aktennotiz in die Schülerakte)

Aosf auf ese einleiten

Die Eltern müssen das Kind abholen können, denn es könnte ja auch nicht krank den ganzen Tag in der Schule bleiben.

 



Und wenn die Eltern nicht kommen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2024 08:29:00

Was machst du dann?

 

Das Abholen lassen ist keine Lösung des Problems. Ich verstehe schon, dass es manchmal notwendig ist, den Schulfrieden zu erhalten.

Aus meiner Sicht sollten nebenher Prozesse laufen, wie auch immer. Manchmal hilft auch einfach eine Umschulung, um das Problem zu lösen.



Danke für die Antworten!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bibx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2024 09:15:40 geändert: 28.02.2024 09:36:48

Bezüglich der Nachfragen: Es geht mir um die rechtliche Situation, die offiziellen Rechte und Pflichten von Schule und Eltern. Gemäß § 616 BGB dürfen Erziehungsberechtigte sofort den Arbeitsplatz verlassen, um ihr krankes Kind abzuholen. Für ein Kind, das sich nicht benimmt, gibt es meines Wissens so ein Gesetz nicht. Die Frage ist, ob und ab wann Eltern dazu verpflichtet werden können, ihr Kind wegen Fehlverhaltens abzuholen und was man als Schule machen soll/kann, wenn sie es nicht tun (weil z.B. der Arbeitgeber es nicht genehmigt).

Es geht mir nicht um den Fall, dass ein Kind Amok läuft oder sonst irgendwie eine ernste Gefahr darstellt (es geht wie gesagt um die Grundschule), sondern z.B. sich sträubend in der Ecke sitzt oder herumrennt und sich weigert, am Unterricht teilzunehmen. Oder auch z.B. ein anderes Kind gehauen hat, sich danach aber wieder beruhigt hat. Mit "regelmäßig" meinte ich, dass die sofortige Abholung nicht nur einmal im Notfall angeordnet wird, sondern wiederholt und routiniert als spontane Maßnahme Anwendung findet.



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