transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 18 Mitglieder online 25.11.2024 00:13:05
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "BVG - Urteil Studiengebühren"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

BVG - Urteil Studiengebührenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kataz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2005 12:01:34

Hallo,

ich bin dermaßen wütend und enttäuscht über das vorhin gefällte BVG- Urteil die Studiengebühren betreffend. Wer nicht auf dem laufenden ist:

"Karlsruhe ebnet Studiengebühren den Weg
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die Einführung von Studiengebühren frei gemacht. Das vor zweieinhalb Jahren erlassene bundesweite Gebührenverbot verletzt das Gesetzgebungsrecht der Länder und ist damit nichtig, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe."


Auf in den Bildungsverfall Deutschland, und das nach PISA. Es wurde ja nun schon in diversen Untersuchungen, nicht zuletzt in PISA, deutlich aufgezeigt, welche NAchtteile Kinder aus sozialschwachen Familien im heutigen Bildungssystem haben. Ich würde sagen, mit dieser entscheidung befinden wir uns jetzt ja auf dem absolut richtigen Weg, die Benachteiligung der "Sozialschwachen" aufzufangen und durch entgegenkommende Bildungspolitik auszugleichen.
(nur so nebenbei: im Gespräch sind 500-1000 Euro, pro Semester)


ich bin stinksauer, wenn man bedenkt, wie viele Hürden den studierwilligen in den weg geschmissen werden.

So viel dazu, ein unqualifizierter, aber aus dem Herzen kommender Beitrag zur Bildungspolitik der BRD. Bleibt zu hoffen, dass die SPD- regierten Länder ihren Kurs möglichst lange beibehalten und keine Studiengebühren einführen.

greetz
kataz


Zusatzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hidden Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2005 12:33:09

das BVG hat Studiengebühren nicht erlaubt, sondern das Verbot durch den Bund verboten, weil der Bund dafür nicht zuständig ist.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,338613,00.html

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Studiengebühren in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden habe.

Es kann also sein, dass Länder Studiengegühren einführen, die Studenten abwandern, die billigen Länder stärker belastet werden, und diese wieder in Karlsruhe klagen.


das machts...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kataz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2005 21:13:49

Hi hidden,

stimmt, ich hab auch nur erstmal dampf abgelassen.
nichtsdesotrotz macht es die ganze sache nicht besser...ich bleib dabei, die sozialschwachen bleiben definitiv auf der strecke.

und ganz nebenbei, ich müsste mir ds geld auch aus den rippen schneiden. mal schaun, wie die landtagswahl in nrw im mai läuft...

greetz
kataz


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2005 21:50:54 geändert: 26.01.2005 21:51:12

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bundesländer dürfen künftig allgemeine Studiengebühren an den Hochschulen einführen. In NRW wird das Erststudium jedoch gebührenfrei bleiben. Erst nach einem CDU-Wahlsieg würde sich das ändern.

Quelle: http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/studiengebuehren/urteil_karlsruhe/050126.jhtml



ich finde es auch echt sch...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stokar Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2005 14:43:57

Ich bin zwar kein Student mehr, aber ich finde es auch unmöglich, dass die Bundesländer jetzt entscheiden können, ob sie Studiengebühren zahlen müssen, oder nicht. Es wird doch echt genau denen aus der Tasche gezogen, die am wenigsten haben. Ich hatte damals selber ziemliche Probleme, mein Studium zu finanzieren (ich gehörte wohl auch eher zu den sozial schwächeren - meine Mutter alleinerziehend mit drei Kindern...) und ich musste noch nicht Studiengebühren bezahlen. Ich hab ewig gebraucht, da mir nur 100 Mark BaföG zustand und ich nebenbei viel arbeiten musste. Schließlich musste ich auch noch ein Zimmer finanzieren, weil die Fahrten zur Uni noch mehr gekostet hätten.
Ich fühle also mit allen Studenten und kann dir nur beipflichten. Ich bekomme auch jedesmal einen Hals, wenn es auf dieses Thema kommt. Zwei-Klassen-Gesellschaft: wir kommen mit großen Schritten!!!

Gruß stokar


Urteilsbegründungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hidden Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2005 14:56:59

http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,338790,00.html

Das Urteil könnte die Länder auch etwas bremsen.

STUDIENGEBÜHREN-URTEIL

Nein mit Wenn und Aber

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Die Verfassungsrichter hatten zwar formal nur eine Kompetenzfrage zu entscheiden. Ganz konnten sie sich aber eine inhaltliche Aussage doch nicht verkneifen: Studiengebühren sind nur verfassungskonform, so die Quintessenz, wenn sie sozialverträglich ausgestaltet werden. Eine Urteilsanalyse.

Als Verfassungsrichter Michael Gerhardt in seiner Funktion als so genannter "Berichterstatter" den zweiten Teil der Studiengebühren-Enscheidung verlas, tat er dies rasch, eher beiläufig, denn das Wichtigste war zuvor schon durch den Vorsitzenden gesagt. Bei einem Satz aber hielt Gerhardt nach den einleitenden Worten "Die Länder" kurz inne, hob die Stimme leicht an, und schickte dann beinahe jedes Wort einzeln betont, mit einer winzigen Sprechpause von den anderen abgetrennt, ins Mikrofon: "sind bundesrechtlich verpflichtet, den Hochschulunterricht auf geeignete Weise jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Befähigungen zugänglich zu machen".

Verfassungsrichter: Deutliche Grenzen gezogen
Dieser eine Satz dürfte die Länder noch teuer zu stehen kommen. Denn auch wenn Gerhardt im Zweiten Senat des Verfassungsgerichts zu den drei SPD-nahen Richtern gehört, die sich in der Frage der zugrundeliegenden Kompetenzmaßstäbe schon im Juniorprofessuren-Urteil nicht hatten durchsetzen können, so vertrat er an dieser mit Bedacht herausgehobenen Stelle doch keine Minderheitenmeinung. Weil dieser Hinweis auch konservativen Richterkollegen als "Selbstverständlichkeit" galt, wie es am Rande der Urteilsverkündung hieß, habe der Senat nicht viel mehr dazu gesagt. Aber doch genug, um deutliche Grenzen zu ziehen.

Wahrung gleicher Bildungschancen

In der schriftlichen Fassung verweist die von Gerhardt so besonders betonte Stelle nämlich auf eine andere Passage, die zwar weniger prononciert, aber um so detaillierter die verfassungs- und bundesrechtlichen Vorgaben nennt, aus denen sich für die Länder die Pflicht ergebe zu "sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen bedachter Regelung", so sie denn allgemeine Studiengebühren einführen wollen. Zur Begründung führen die Richter ausdrücklich auch den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" an, dem auch die Bundesrepublik Deutschland zum 3. Januar 1976 beigetreten ist. Darin erkennen alle Vertragsstaaten an, dass "im Hinblick auf die volle Verwirklichung" des Rechts auf Bildung "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss".

Zwar wird dieser Pakt, der in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes hat, allgemein nicht als starres Gebührenverbot verstanden, aber doch - wie jetzt auch die Zitierung durch das Bundesverfassungsgericht belegt - als Verpflichtung, chancengleichen Zugang zu allen Bildungsangeboten offenzuhalten.

Darüber hinaus, das machte der Senatsvorsitzende Winfried Hassemer bereits in seiner Vorbemerkung deutlich, könnten die "Tatsachen sich bekanntlich verändern", weshalb der Senat immer wieder betone, "zur Zeit" sei eine bundesgesetzliche Regelung nicht erforderlich. Eben weil es die erwähnten Verpflichtungen gibt, und der Bund sich zunächst darauf verlassen muss, dass die Länder diesen gerecht werden, das ist die Logik des Urteils, bedarf es einer - wie auch immer gearteten - weiteren bundesgesetzlichen Regelung derzeit nicht.

Vorbehalt bei Fehlentwicklungen


Ein Bundesgesetz könnte aber dann erforderlich sein, wenn unterschiedliche Ausbildungsregelungen "im deutschen Wirtschaftsgebiet störende Grenzen aufrichten" und damit "eine Ballung oder Ausdünnung in bestimmten Regionen bewirken" oder "das Niveau der Ausbildung beeinträchtigen" - es also tatsächlich zu den gravierenden Fehlentwicklungen kommen sollte, wie sie der Bund in dem Verfahren zunächst vergeblich an die Wand malte.

Dieser Vorbehalt, betonte Richter Gerhardt nicht ohne Genugtuung, sei keinesfalls neu, sondern stamme noch aus der Entscheidung zur sogenannten Altenpflege, auf die die Mehrheit des Zweiten Verfassungs-Senates schon das Juniorprofessuren-Urteil stützte. Bei Bedarf könnte sich eine erneute Lektüre lohnen.


Ich studiere zwar schon lange nicht mehrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2005 17:54:51

habe aber einen Sohn im Studium.
Froh bin ich über die Studiengebühren natürlich nicht, aber:
1) Der Kindergarten für meine jüngste Tochter kostete auch einiges ( an die 70 pro Monat).
2) Wenn ich für etwas zahle, habe ich auch Ansprüche. Meines Erachtens folgt aus der Studiengebühr auch der Anspruch auf Seminarplätze, Vorlesungsplätze, Praktikaplätze usw. und zwar zu den Bestimmungen der Prüfungsordnung. Falls sich das Studium durch fehlende Veranstaltungen verlängert, dürfte u.U. sogar ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Ich denke, dass sich hier einige Länder ein Kuckucksei ins Nest gelegt haben!
Der Hinweis auf Pisa und andere Studien ist nicht treffend: Die Länder vor uns verlangen zum Großteil Studiengebühren und haben einen höheren Prozentsatz an Studenten!

Und noch ein Gedanke ( führt allerdings vom Thema weg): Unsere Akademikerquote in deutschland wäre schnell erhöht, wenn wir vergleichbaren Bildungsgängen wie in anderen Ländern auch akademischen rang zustehen würden ( Beispiel: Erzieherin; nach Mittlerer Reife 5 Jahre Fachakademie = 2 Jahre Fachoberschule + 3 Jahre Studium = Bachelor. 2. Beispiel: Lehre nach hauptschule = Mittlere Reife; Meisterprüfung = fachabitur).
Na ja , w2enn ich mal Kultusminister bin ( geht in Bayern ganz leicht, aber wahrscheinlich bin ich überqualifiziert), ändere ich das alles!

frohen Fasching noch
Rfalio



nicht überallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frosti Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2005 08:12:43

in Europa muss man Studiengebühren bezahlen. Hier wäre der
Blick nach Skandinavien mal wieder gut, denn dort kostet das
Studium nix
Ich halte den Blick nach Skandinavien besser, als nach Südkorea
oder USA zu schauen. Südkorea hat eine ganz andere Lernkultur
und die Amis haben auch nicht so Klasse abgeschnitten. Anders
die Skandinavier, doch da läuft einiges anders als hier. Dort wird
das meiste Geld in die Kindergärten und Grundschulen gesteckt
und am wenigsten in die Gymnasien. In Deutschland dagegen
erhalten wohl die Gymnasien das meiste Geld (von den Unis mal
abgesehen).
Und wer glaubt denn wirklich, dass die Unis dann mehr Geld
haben werden. Die einzelnen Bundesländer werden doch früher
oder später ihren Finazierungsbeitrag reduzieren oder ganz
streichen.
Außerdem glaube ich, dass jemand der sein Meister an einer
Meisterschule macht, nicht viel Verständnis für diese Diskussion
von Akademikern hat, schließlich zahlt er in der Regel für diese
Ausbildung aus eigener Tasche.
So einfach ist die Diskussion über Studiengebühren nicht. Ich
selber hätte mit Sicherheit kein Studium begonnen, wenn ich
hätte zahlen müssen und meine Überlegungen, ein Drittfach
während meiner möglichen Wartezeit zu studieren, habe ich
erstmal wieder von meinem mittelfristigen Zukunftsplan
gestrichen.

Also, alles nicht so einfach.

frosti


hallo frostineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kataz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2005 12:05:21

hi,

ich weiß, dass man dieses thema nicht nur von einer seite her betrachten darf, dass es ein schwieriges thema ist.

ich erfahre den unialltag ja zur zeit noch am eigenen leib und weiß ganz genau, wie die bedingungen an (manchen) hochschulen sind. natürlich rege ich mich - vor allem zu beginn der wintersemseter- immer wieder darüber auf, wenn ich ein "seminar" besuche, das neben mir auch noch 199 andere besuchen wollen, noch dazu in einem raum, der vielleicht für 50 TN ausreichend platz bietet.

und ich glaube auch, dass durch das einführen von studiengebühren im rahmen von 500 -2500!!! (vergl. die aussagen von Zimmermann)dazu führen, dass die hörsäle leerer werden. was aber (natürlich nach meiner persönlichen meinung, nicht emp. abgesichert) daran liegt, dass die, die der veranstaltung fernbleiben, arbeiten sind. das ist doch ein teufelskreis: man rechtfertigt die studiengebühren u.a.damit, dass durch ein besseres angebot und durch bessere bedingungen die studiernden motiviert werden, ihr studium schneller abzuschließen. aber wenn ich 30 std. der woche arbeiten muss, um im extremfall 5000 euro im jahr zur seite zu legen, dann brauche ich für mein studium ungleich länger als der kommilitone, der nicht arbeiten muss.

ich bin gespannt, welche vorschläge die länder zur finanzierung der studiengebühren machen werden, im gespräch sind ja z.b. kredite.
das führt dann aber wieder dazu, dass man (auch wieder der extremfall, nicht belegt) neben ca. 15000 euro bafögschulden noch 20000 euro schulden für studiengebühren (bei zinslosem kredit und stg. von 2500, bei 8 sem.)zurückzahlen muss!

es ist doch unheimlich beruhigend, wenn man mit mitte/ende 20 ins berufsleben und vielleicht auch ins familienleben einsteigen möchte, und dann 35000 schulden hat!

natürlich ist dieses rechenbeispiel in keiner weise belegt und ich habe auch extremwerte zu grunde gelegt, aber die problematik wird deutlich, denke ich.

hinzu kommt meine angst, dass das sozialgefälle in dtl. immer größer wird, da der zugang zur universität für finanziell schwächere mitbürger zunehmend schwerer bis unmöglich wird.

(aber ich muss natürlich ganz klar sagen, dass viele meiner äußerungen sehr subjektiv sind.)

so long
liebe grüße
kataz


joh katazneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frosti Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2005 13:43:37

Ich stimme dir voll und ganz zu.
Es wird wieder eine stärkere Selektion geben. Entweder können
Mama & Papa das bezahlen oder du bekommst ein Stipendium.
Also, ich hätte weder das eine noch das andere bekommen.
Oder man geht ein Jahr arbeiten, ein Jahr studieren und wieder
ein Jahr arbeiten ... Denn wenn die Studiengebühren erst
einen bestimmten Betrag erreicht haben, dann kann man sich
das eigentlich nicht mehr leisten arbeiten zu gehen. Arbeit und
Studium werden langfristig nicht mehr miteinander vereinbar
sein (glaub ich). So können wieder weniger studieren.
Ich glaube, der Elitegedanke ist im Augenblick sehr stark. Das
Deutschland eigentlich mehr Akademiker braucht wird doch
irgendwie vergrängt.

Viele Grüße

frosti


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs