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Forum: "Welche Nachkommastellen bei + und -"
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| Welche Nachkommastellen bei + und - | | von: befo
erstellt: 18.04.2005 12:22:15 |
Hallo. Ich befinde mich zwischen Studium und Referendariat. Einer unserer Professoren zeigte uns während meiner Studienzeit die folgende Situation:
Gefunden werden soll eine Gesamtnote:
Schriftlich: 1, 4+, 4+
Mündlich: 2,2
Ohne Berücksichtung verschiedener Dinge wie Privatleben des Schülers, Begründungen der Einzelnoten,... sollten wir Studenten rein rechnerisch eine Gesamtnote geben. Nach kurzer Diskussion stellte er uns zwei Vorgehensweisen vor:
Lehrer A: Schriftlich 1, 3,6 und 3,6 macht 2,73. Mit dem Mündlichen 2,47, also Gesamtnote 2.
Lehrer B: Schriftlich 1, 4 und 4 mach 3,0. Mit dem Mündlichen 2,6, also Gesamtnote 3.Meine Frage nun: Gibt es eine Vorgehensweise, die in so einem Fall (sicher nicht selten) durchzuführen ist? Wie macht ihr erfahrenen Leher es? |
| Notengebung | | von: doris1
erstellt: 18.04.2005 13:08:57 |
Bei uns giltfolgende Regelung: generell darf ich nur ganze Noten ins Notenblatt des Schüleres eintagen. In meinem Notenbuch trage ich mir Tendenzen ein, die dann relevant werden, wenn der Schüler zwischen zwei Noten steht, oder es eng wird. Dann muss ich bei schlechterer Notengebung mein pädagogisches Ermessen begründen. Sinnvoll ist es da natürlich, wenn ich mir das "Plus" ( = 1/2-1 Punkt fehlte zur besseren Note) oder das "Minus" (= letzt Punktestufe , also gerade noch die bessere Note)notiert habe. Auf dem Schülerblatt notiere ich ab und zu ein Minus, bzw. schreibe die erreichte Punktzahll und die zu erreichende Punktezahl hinzu, um den Eltern zu zeigen, wie der Schüler konkret steht. Wenn ich keine Punkte habe gilt folgende Regelung:
Bsp. D: Note 3 (-)
Note 2 ==> 2,5 ==> Note 3
So weit ich informiert bin, ist deine Beispiel- rechnung unzulässig. Plus und Minus dürfen nur am Ende berücksichtigt werden. (Du kannst natürlich bei mehreren Noten sagen, 1x Plus hebt 1x Minus auf)
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| Mmhh | | von: meike
erstellt: 18.04.2005 13:19:10 geändert: 18.04.2005 13:21:06 |
Ich kenne nur folgende Notenstufen (gültig u.a. beim Staatsexamen in NRW):
1,0 (1)
1,3 (1-)
1,7 (2+)
2,0 (2)
2,3 (2-)
2,7 (3+)
3,0 (3)
3,3 (3-)
3,7 (4+)
4,0 (4)
4,3 (4-)
5,0 (5)
6,0 (6)
In der SekI in NRW gibt es nur volle Noten, in der SekII auch Zwischennoten. Die meisten rechnen wohl Noten zusammen und bilden den Durchschnittwert und nehmen dann den pädagogischen Spielraum hinzu... |
| Der Spielraum mit den Nachkommastellen | | von: befo
erstellt: 18.04.2005 13:33:33 geändert: 18.04.2005 13:44:46 |
Ja, so eine Sache ist das allerdings. Dann machen es viele Lehrer ganz anders. Aus eigener Erfahrung (als Schüler) kenne ich Rechnungen, die bei 3+ zum Beispiel mit 2,75 rechnen oder mit 2,66 um somit zwischen +, ganze Note und - auch drittel Abstufungen zu erhalten. Ein Extremfall habe ich auch selber kennengelernt, in Erdkunde: Ich hatte schriftlich 3- und 4. Mündlich 2. Der Lehrer sagte, - und + haben keine Bedeutung. Steht man zwischen 2 Noten, so wie ich schriftlich: 3,5, so geht er immer zur besseren. Nun meinte er, hätte ich also schriftlich eine 3, mündlich eine 2, sodass er nach seiner Regel zur 2 gehen müsste. Rein rechnerisch käme ich aber auf 2,75. Trotzdem gab er mir letztlich wirklich die 2. Manchmal reicht der Spielraum eines Lehrers irgendwie sehr weit. Wie auch immer, gibt es denn da eine Richtlinie, an die sich Lehrer halten müssen? Wie können + und - berücksichtigt werden? Sicherlich ist das pädagogische Ermessen im Einzelfall entscheidend. Trotzdem: Wie geht ihr rechnerisch damit um, wenn ein Schüler beispielsweise 2+, 3+ und 3+ schreibt? Zählen alle Plusse knallhart nicht mit? |
| ... | | von: meike
erstellt: 18.04.2005 13:57:41 geändert: 18.04.2005 14:00:21 |
Wie ich schon sagte, dass sind die Uni- und Staatsexamensnoten.
Was Dein Beispiel angeht: 2+/3+/3+ = 7,1:3=2,36
2,3= 2- + pädagogischer Spielraum
Aus der ASchO § 25:
Die Angabe von Notentendenzen ist bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten weitgehend üblich und auch zulässig.
Tendenzen werden in der Regel mit +/- angegeben, oder mit den Worten "voll, im ganzen, noch" angegeben. Die Tendenz kann bei der Bildung der Endnote berücksichtigt werden. Die Angabe von Notentendenzen auf Zeugnissen ist grundsätzlich nicht zugelassen.
sehr gut (1)
Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
gut (2)
Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
befriedigend (3)
Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht.
ausreichend (4)
Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht.
mangelhaft (5)
Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend (6)
Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
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| . | | von: meike
erstellt: 18.04.2005 15:50:57 |
Die Tendenz gibt man ja in der Regel auch bei mündlichen Noten mit an.
Dürfen da die Tendenzen die Nachkommastellen beeinflussen, und wenn ja, wie?
So weit ich weiß, gibt es da keine genaue Regelung. Ich halte es so, dass ich bei der Berechnung der schriftlichen Note rein mathematisch vorgehe und keine Tendenzen auf die Nachkommastelle berücksichtige.
Bei der mündlichen Bewertung sieht das anders aus. Das liegt so oder so schon im Ermessen des Lehrers... Steht ein Schüler zwischen zwei Noten, schaue ich unter Berücksichtigung von verschiedenen Kriterien, ob die bessere Note gerechtfertigt ist. Lässt sich ein mathematisches Mittel ausrechnen (zB 2 und 2 = 2) und in Kombination mit der schriftlichen Note kommt eine Zwischennote raus (2-/3+), dann schaue ich auch, ob die bessere Note gerechtfertigt ist.
Ich hatte im zweiten Examen im Dezember 04 den Dezernenten der Bezirksregierung in der Prüfung und der Gute hat mich über Leistungsbewertung befragt. Auch er konnte mir nicht sagen, wie man die berechnet. Du kannst die Notenstufen der Staatlichen Prüfungsämter nehmen, aber auch mit 2,5 oder 2,75 rechnen.
Leider ist das das ganz große Problem mit den Noten.... |
| + und - | | von: bernstein
erstellt: 18.04.2005 16:25:19 geändert: 18.04.2005 16:27:02 |
trage ich in meinen Notentabellen schon von vorneherein als Zahlen mit Stellen hinterm Komma, und zwar so, wie Meike es in ihrer ersten Antwort aufgelistet hat.
Bei mir gibt es ca. 10 einzelne mündliche Noten, die ich von den Schülern in einem Halbjahr erhebe, z. B. für reine mündliche Mitarbeit in Zeiträumen von ca. 4 wochen (macht ca. 4 solcher Noten), daneben Grammatiktests, Vokabeltests, mündliche Präsentationen etc.
Davon errechne ich den Durchschnitt, ebenso von den schriftlichen Noten, deren Tendenz ich genauso in meine Tabelle eintrage. Schriftlich und mündlich zu je 50% ausgerechnet kann dann zu solchen Ergebnissen führen wie 2,48, was bei mir dann eine 2 auf dem Zeugnis wäre. Hat der Schüler 2,52, dann gebe ich ihm durch eine mündliche Prüfung die Chance auf die höhere Note.
Dieses Verfahren ist zwar mühsamer als das einfachere, das ich vorher hatte, jedoch gibt es hiermit keinerlei Feilschen und Maulen seitens der Schüler. |
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