|
Forum: "Doppelführungen"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| wir hatten kürzlich | | von: edlerverein
erstellt: 25.04.2005 14:29:51 |
in der schule just hierüber einen disput - es ging um stichprobenaufsicht, die in einer verwaisten klasse zu führen war, obwohl man selber unterricht hatte.
wir haben es als zumutung empfunden und wurden allenfalls dadurch besänftigt, dass wir erfuhren, dass dies modell uns 15% vertretungsstunden erspart.
es wurde uns erklärt, die rechtslage in nrw sei folgende: wenn die verwaiste klasse sich jederzeit beaufsichtigt fühlt und weiß, es kann jederzeit ein lehrer kommen, dann ist der lehrer rechtlich aus dem schneider, falls in seiner abwesenheit etwas passiert.
das gilt jedoch erst ab dem zeitpunkt, zu dem er sich einmal in der klasse hat blicken lassen.
folge:
ich habe mir vorgenommen, in diesen fällen in den ersten 5 minuten gleich in diese klasse zu gehen und mit weiteren stippvisiten zu drohen, dann kann ich rechtlich im falle eines falles jedenfalls nicht belangt werden.
was das für meinen unterricht in der "eigentlichen" klasse bedeutet und wieviel lust ich habe, für so etwas quer durchs schulhaus zu sausen, steht auf einem anderen blatt ... |
| Vertretungskonzept | | von: leva
erstellt: 25.04.2005 22:32:43 geändert: 25.04.2005 22:33:51 |
Bei uns in S-H muss jede Schule ein Vertretungskonzept entwickeln. Da gibt es verschiedene schöne Möglichkeiten, um Unterrichtsausfall zu verhindern : Mehrarbeit, 2 Klassen mit einer Lehrerin zum Sport schicken, eine Klasse aufteilen ( je 6 Kinder in eine andere Klasse), sogenannte ELZ (Eigenlernzeiten), die z.B. von einer Mutter oder einer Praktikantin beaufsichtigt werden oder eben das "Pendelmodell", wobei eine Lehrerin zwischen 2 Klassen pendelt. In unserem Vertretungskonzept kommen eigentlich alle diese Varianten vor und werden - je nach Klasse und Klassenstufe - eingesetzt. Das Wort "Unterrichtsqualität" wollen wir dabei aber lieber nicht in den Mund nehmen! Aber unser Arbeitgeber will es so haben. Hauptsache, die Kinder sind betreut und es fällt - statistisch betrachtet - kein Unterricht aus!
Das Pendelmodell klappt eigentlich nur dann gut, wenn eine Klasse einigermaßen gelernt hat, selbstständig zu arbeiten und mit Wochenplanarbeit, Lernen an Stationen oder Freiarbeitsphasen umzugehen. Ansonsten ist es totaler Mist.
Rechtlich ist das Ganze auf jeden Fall abgesichert. Dazu gibt es sogar ein Schreiben des Ministeriums. Wir sind nicht verpflichtet, die Schüler/innen lückenlos zu beaufsichtigen. Es reicht, wenn sie sich beaufsichtigt fühlen.
Übrigens - wie wäre es mit folgender Maßnahme:
Wir müssen die Schüler nicht lückenlos unterrichten. Es reicht auch, wenn sie sich unterrichtet fühlen.
Leva |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|