Bin auch Lehrerin in Ba-Wü. Habe "ganz normal" im Sept. angefangen. Zuerst kam die erste Dienstliche Beurteilung (Schulleiter). 1,5 --> Probezeitverkürzung. Somit kam im Dezember die zweite dienstl. Beurteilung (Schulleiter, Schulrat). Bestanden, Verbeamtung im Februar (Schulamt).
Wenn du also eine Probezeitverkürzung bekommst (mit ner 2: ja), dann hast du meines Wissens nur noch 1,5 Jahre Probezeit. Die gilt aber nicht ab deiner 1. Beurteilung, sondern ab dem Tag, an dem du eingestellt wurdest.
Achso, du bist doch Lehrerin z.A., oder? Oder Angestellte? Mein Text gilt nämlich nur, wenn du Beamtin zur Probe bist. Sonst weiß ich`s nicht.
Grüße,
Barbie1977.