findest du hier:
http://www.schulbuchkopie.de/
Und wers sofort lesen möchte:
Wie lauten die neuen Regeln?
Lehrkräfte dürfen künftig kopieren:
bis zu 12 % eines jeden Werkes, jedoch maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
ganze Werke von geringem Umfang (mit Ausnahme von Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien).
Vollständig kopiert werden dürfen danach:
Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie
alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Zu beachten sind allerdings die folgenden Einschränkungen:
Es muss auf den Kopien stets die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Verlag und Autor).
Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur höchstens in dem oben beschriebenen Umfang kopiert werden.
Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.
Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usf. (außerhalb des Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterrichts) fallen nicht unter die Regelungen dieses Vertrages. Wenn Kopien für diese Zwecke benötigt werden, muss beim Rechteinhaber (in der Regel der Verlag) die Erlaubnis hierzu eingeholt werden.
Weitere Infos findet ihr wie gesagt auf der oben genannten Seite.
Ansonsten würde ich wie oben schon erwähnt den Verlag anfragen.