Hallo.
Ich habe heute ein seltsames Gespräch mit meinem Chef gehabt und wollte mal von euch wissen, ob ihr euch mit der rechtlichen lage auskennt bzw. ob ihr mir einen Tipp geben könnt, wo ich mich schlau machen kann.
Also: Ich arbeite an einer Privatschule als angestellte Lehrerin und werde nächstes Schuljahr zu Hause bleiben und im Anschluss an den Mu-schutz Elternzeit nehmen und zwar bis zum Beginn des nächsten Schuljahres (2006/2007). Genauso habe ich es auch schriftlich für meinen Chef formuliert. Heute nun wollte unsere Buchhaltungskraft wissen, ab welchem genauen Datum ich wieder einsteige. Und da meinte der Chef zu mir, was sie denn da eintragen solle, denn das Schuljahr beginne wohl offiziell ab 1. August 2006. Wirklich arbeiten tue ich ja aber erst am September, wenn es halt wieder los geht in Bayern.
Er hat es nicht so ausgesprochen, aber im Raum steht wohl offentsichtlich die Frage nach der Bezahlung im August - ob oder ob nicht.
Ich war total verblüfft und verstehe auch nciht wirklich, warum keiner damit umzugehen weiß, denn immerhin bin ich nicht die einzige, die schon mal schwanger geworden ist an dieser Schule. Jedenfalls wollte ich mich jetzt auch mal schlau machen, ob jemand die rechtliche Lage kennt.
Ich habe nie mit GEhalt für August gerechnet. Ganz dumm gefragt: Kann es sein, dass mein Chef jetzt von mir verlangt, dass ich den Schriebs noch mal formuliere und das Datum genau eintrage? Oder habe ich doch Anspruch auf das Augustgehalt?? Ich habe keine Ahnung.
Eigentlich muss der das doch wissen, oder nicht??
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal.
Lg
Cvalda