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Forum: "Frage wegen Wiedereinstieg nach Elternzeit"

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Frage wegen Wiedereinstieg nach Elternzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2005 16:21:55

Hallo.

Ich habe heute ein seltsames Gespräch mit meinem Chef gehabt und wollte mal von euch wissen, ob ihr euch mit der rechtlichen lage auskennt bzw. ob ihr mir einen Tipp geben könnt, wo ich mich schlau machen kann.

Also: Ich arbeite an einer Privatschule als angestellte Lehrerin und werde nächstes Schuljahr zu Hause bleiben und im Anschluss an den Mu-schutz Elternzeit nehmen und zwar bis zum Beginn des nächsten Schuljahres (2006/2007). Genauso habe ich es auch schriftlich für meinen Chef formuliert. Heute nun wollte unsere Buchhaltungskraft wissen, ab welchem genauen Datum ich wieder einsteige. Und da meinte der Chef zu mir, was sie denn da eintragen solle, denn das Schuljahr beginne wohl offiziell ab 1. August 2006. Wirklich arbeiten tue ich ja aber erst am September, wenn es halt wieder los geht in Bayern.
Er hat es nicht so ausgesprochen, aber im Raum steht wohl offentsichtlich die Frage nach der Bezahlung im August - ob oder ob nicht.
Ich war total verblüfft und verstehe auch nciht wirklich, warum keiner damit umzugehen weiß, denn immerhin bin ich nicht die einzige, die schon mal schwanger geworden ist an dieser Schule. Jedenfalls wollte ich mich jetzt auch mal schlau machen, ob jemand die rechtliche Lage kennt.
Ich habe nie mit GEhalt für August gerechnet. Ganz dumm gefragt: Kann es sein, dass mein Chef jetzt von mir verlangt, dass ich den Schriebs noch mal formuliere und das Datum genau eintrage? Oder habe ich doch Anspruch auf das Augustgehalt?? Ich habe keine Ahnung.
Eigentlich muss der das doch wissen, oder nicht??

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal.

Lg
Cvalda


Genau erkundigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.07.2005 17:28:54

Da du an einer Privatschule arbeitest, ist das vielleicht alles anders als beim Staat. Ich würde mich da genau erkundigen, vielleicht bei der GEW oder einer Frauenbeauftragten. Normalerweise fängt das Schuljahr gehaltsmäßig am 1.8. an. Sei bloß nicht blauäugig. Ein Chef an einer Privatschule ist bestimmt gehalten zu sparen. Und denke daran: es ist dein gutes Recht, die Elternzeit zu nehmen, das ist kein Almosen. In diesem Sinne: eine schöne Elternzeit!!!


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.07.2005 20:24:19

genau wie du es selbst formuliert hast, das in dein Schreiben ein genaues Datum gehört.
Da du die Erziehungzeit für die ersten beiden Jahre ja laut Gesetz festlegen musst. Könnte es nicht einfach sein, dass dein Vorgesetzter einfach nur Rechtssicherheit will?
Du kannst doch einfach mal fragen oder?
LG silberfleck


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2005 10:56:09

erst mal für die antworten.

ja, das kann natürlich sein, dass mein chef einfach rechtssicherheit will. aber es stand schon auch im raum, ob ich ihm da gegebenenfalls entgegenkomme.
für mich ist halt die frage: ist es gegebenenfalls usus, wenn man mit dem nächsten schuljahr wieder einsteigt, ab 1.8. gehalt zu bekommen, obwohl die eigentliche arbeit erst im september anfängt und ich lasse mich hier eventuell blauäugig auf ein anderes datum festnageln, weil ich mich nicht auskenne. Oder ist es eher so, dass man als wiedereinstiegsdatum den wirklichen unterrichtsbeginn angibt und ab da auch wieder bezahlt wird.

aber ich werde mich noch mal schlau machen. nachher treffe ich eine kollegin, die zum september dieses jahres wieder einsteigt, die werd ich mal fragen und unseren betriebsrat und zur sicherheit werd ich auch noch mal die gew anrufen. mal sehen, ob die mir auskunft geben auch wenn ich kein mitglied bin.

werde dann berichten, was sich ergeben hat.
cvalda


eigene erfahrungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aloevera Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2005 19:33:25

ich bin vor vier jahren wieder in den schuldienst zurückgekehrt, nachdem ich einige jahre etwas anderes gemacht habe. meine alte stelle hatte ich zum 31.07. gekündigt. der erste schultag war der 03.09. ich wurde zum 01.08. eingestellt und habe vom 01.08. an gehalt bekommen, obwohl ich den august über noch nicht gearbeitet habe. daher hast du vielleicht recht, dass es so usus ist, denn offiziell beginnt das neue schuljahr am 01.08.
ich wünsche dir viel glück!
viele grüße aloevera


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