transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 136 Mitglieder online 24.11.2024 12:30:46
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Vorgehen bei Verdacht auf..."

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Vorgehen bei Verdacht auf...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rondra1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2005 19:44:48

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage.
Wir geht ihr vor, wenn ihr einen Schüler habt, bei dem ihr den Verdacht habt, dass irgendwas psychisch nicht stimmt. Also, wenn ihr merkt, dass er andere Verhaltensmuster hat als die Norm und damit auffällig ist? - egal jetzt welches...

Wie geht ihr dann vor?
Ab welchen Grad unternimmt ihr überhaupt was?
Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt?
usw.
Gibt es vielleicht zu dem Thema auch Hilfreiche Links?

Danke Gruß
Rondra1


Es kommt immerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2005 19:58:56

auf die Art der Auffälligkeiten an.
Manchmal reicht schon ein Gespräch mit dem abgebenden Lehrern oder den Eltern.
Mein nächster Weg ist der Beratungslehrer. Er unterhält sich mit dem Schüler und kann meist die Situation besser einschätzen. Wir haben gute Beratungslehrer an der Schule, die auch immer gleich Adressen von Institutionen bereit halten. Bei bestimmten Auffälligkeiten muss man sehr gut beobachten, ob man die Verantwortung überhaupt übernemen kann. (Hatte mal ein Fall von Selbstverstümmelung).
Schau mal bei Google nach, da findest du auch folgende Adresse: anhttp://ehs.schulen.bonn.de/verhalte.htm hoffe für dich, nichts ernstes.
Grüssle


egal welches...?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: three Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2005 20:09:47

manche störungen erfordern sofortiges handeln, z.B. suizidabsicht. daher ist es sicher nicht egal, um welche "störung" es sich handelt.
worum geht es genau? das mögliche spektrum ist groß. essstörungen, depression, schizophrenie, angststörungen, ... oder adhs oder lernstörungen (lrs, dyskalkulie)


@ threeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2005 20:29:49

genau so meinte ich es, man muss sehr genau abwägen, um was es sich handelt. Manche Auffälligkeiten muss man sofort angehen, bei anderen muss man sorgfältig überlegen, wie man das Problem angeht, sonst kann es beim Betroffenen in totale Verschwiegenheit oder Trotzreaktionen umschlagen. Man muss in manchen Fällen erst mal Vertrauen aufbauen, z.B. bei Esstörungen, Drogen etc. Oft wissen die Eltern über die Probleme ihrer Kinder bescheid und wissen sich nur nicht zu helfen. Gerne nehemn sie dann die Hilfe an, die man bieten kann.
Ich konnte schon in vielen Fällen helfen, es waren keine lebensbedrohlichen Situationen. Gott sei Dank.


wo ist meine Antwort??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rondra1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2005 12:17:28

Hallo,

ich hatte vor einigen Tagen eine Antwort geschrieben, aber irgendwie ist sie nicht da...

Ich meinte nicht konkret einen Fall, sondern eher für den Fall der Fälle...

Ich gebe mal ein Beispiel:
z.B. ein Kind ist besonders abwesend, schließt sich aus Gruppen aus, hat Probleme mit dem Orientierungssinn, Versteht viele Redewendungen nicht hat aber ein aussergewöhnlich gutes logisches Verständnis u.s.w.
Wenn mein Verdacht nun wäre, dass das Kind eventuell mal auf autistische Störungen getestet werden sollte oder auf andere psychischen erkrankungen, wie würde man in so einem Fall vorgehen?
Geht man zu den Eltern, und spricht sie direkt drauf an, oder geht man erstmal zu dem Kind und redet damit, oder welche möglichkeiten gibt es?

Gruß
Rondra


noch fragen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rondra1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2005 12:22:23

Welche Verhaltensweisen würden ein nicht sofortiges handeln erfordern?
Was meinst du damit, ob man die Verantwortung tragen kann?


@rondra1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2005 14:09:15 geändert: 09.10.2005 17:36:18

Wie ich in deinem Profil gesehen habe, bist du an einer Hauptschule. Die "Kinder" sind schon etwas grösser und man kennt sie meist über mehrere Jahre.
Hast du Veränderungen festgestellt oder ist der/die Schüler/in neu. Ich würde erst mal mit dem Schüler sprechen. Evtl. ist die Verhaltensauffälligkeit nur vorübergehend. Im Gespräch ergibt sich das meistens, hängt manchmal mit Problemen zuhause,Liebeskummer,Verlust einer Person mit enger Bindung oder so ab.
Mit den abgebenden Lehrern sprechen, ob die Auffälligkeiten schon an der abgebenden Schule festgestellt wurden und evtl auch, ob schon ein Test gelaufen ist. Unsere Beratungslehrer haben Tests, mit denen man solche Auffälligkeiten festellen kann, es werden Profile erstellt.
Ein Gespräch mit den Eltern und dem Schüler können auch hilfreich sein, wenn das Problem nicht im Elternhaus liegt.
Übrigens, hast du schon mal mit Schülern der Klasse gesprochen, die von der gleichen abgebenden Schule kommen?
Ich arbeite an einer BBS und sehr eng mit dem Arbeitsamt zusammen. Bevor ich in solchen Fälle etwas unternehme, setzte ich mich mit selbigen in Verbindung. Hier sind schon meist die psychologischen Tests gelaufen, die man einblicken darf.
Es ist immer heikel so ein Thema in Angriff zu nehmen, da man auch nicht weiss, wie der Schüler reagiert.
Falls so etwas auf dich zukommt, wünsche ich dir Fingerspitzengefühl.
Grüssle maria77
Musste den Artikel ändern, mein Computer war einfach so abgestürzt.


Testsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rondra1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.11.2005 18:02:23

Hallo Maria,

ich bin nicht an einer Hauptschule fest tätig sondern erteile Förderunterricht HS, Förderschule und Grundschule. Die meisten meiner Schüler haben Lernstörungen etc. Ich arbeite daher nur als Außenstehender bedingt mit den Lehrkräften zusammen. Mehr mit den Eltern.

Hast du Veränderungen festgestellt oder ist der/die Schüler/in neu.

Nee, es ist kein konkreter Fall, eher so eine Frage, wie man in der Praxis sich verhält.

Ich würde erst mal mit dem Schüler sprechen. Evtl. ist die Verhaltensauffälligkeit nur vorübergehend. Im Gespräch ergibt sich das meistens, hängt manchmal mit Problemen zuhause, Liebeskummer, Verlust einer Person mit enger Bindung oder so ab.

- Wie würdest du dieses Gespräch beginnen? Ist es nicht so, dass wenn man einen verstörten Schüler zu sich bittet oder ähnliches, dieser komplett dicht macht? Vor allem wenn man ihn dann noch mit seinen Problemen konfrontiert? Wie würdest du dieses Gespräch angehen? Man kann ja wohl kaum zu den Eltern sagen, ich glaube ihr Kind hat eine psychische Behinderung

Mit den abgebenden Lehrern sprechen, ob die Auffälligkeiten schon an der abgebenden Schule festgestellt wurden und evtl auch, ob schon ein Test gelaufen ist.

- Welche Tests meinst du konkret? Ich kenne es nur, dass Kinder dann direkt vom Arzt aus zum Psychologen überwiesen werden und dort getestet wird.

Unsere Beratungslehrer haben Tests, mit denen man solche Auffälligkeiten festellen kann, es werden Profile erstellt.

- Diese Tests sind allgemeine Psychologische Tests? Weißt du wie sich diese Tests nennen oder wo man sich die Formulare anschauen kann? Was wird überprüft?

Ich arbeite an einer BBS und sehr eng mit dem Arbeitsamt zusammen. Bevor ich in solchen Fälle etwas unternehme, setzte ich mich mit selbigen in Verbindung. Hier sind schon meist die psychologischen Tests gelaufen, die man einblicken darf.

- Als Lehrkraft hat man wirklich ein anrecht darauf psychologische Tests einzusehen??? Fällt das nicht unter der Schweigepflicht des Psychologen? Meines Wissens werden psychologische Tests beim Arbeitsamt nur auf Antrag gemacht beim psychologisch medizinischen Dienst, oder nicht? Werden die bei euch standardmäßig erstellt? Ist das vielleicht abhängig vom Bundesland?

Es ist immer heikel so ein Thema in Angriff zu nehmen, da man auch nicht weiss, wie der Schüler reagiert.
Falls so etwas auf dich zukommt, wünsche ich dir Fingerspitzengefühl.

Ja, dass stimmt. Ich habe einen Asperger Schüler, der bis zur 8. Klasse nicht korrekt diagnostiziert wurde und nur als Sonderling galt. Da habe ich angst, dass ich eventuell auch mal so was übersehen sollte.

Musste den Artikel ändern, mein Computer war einfach so abgestürzt.

Das ärgert, dass kenne ich, daher schreibe ich immer in Word vor. Da macht der PC ja selbständig Sicherungskopien

Vielen Dank
LG
Rondra1


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs