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Forum: "Vorgehen bei Verdacht auf..."
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| wo ist meine Antwort?? | | von: rondra1
erstellt: 09.10.2005 12:17:28 |
Hallo,
ich hatte vor einigen Tagen eine Antwort geschrieben, aber irgendwie ist sie nicht da...
Ich meinte nicht konkret einen Fall, sondern eher für den Fall der Fälle...
Ich gebe mal ein Beispiel:
z.B. ein Kind ist besonders abwesend, schließt sich aus Gruppen aus, hat Probleme mit dem Orientierungssinn, Versteht viele Redewendungen nicht hat aber ein aussergewöhnlich gutes logisches Verständnis u.s.w.
Wenn mein Verdacht nun wäre, dass das Kind eventuell mal auf autistische Störungen getestet werden sollte oder auf andere psychischen erkrankungen, wie würde man in so einem Fall vorgehen?
Geht man zu den Eltern, und spricht sie direkt drauf an, oder geht man erstmal zu dem Kind und redet damit, oder welche möglichkeiten gibt es?
Gruß
Rondra |
| @rondra1 | | von: maria77
erstellt: 09.10.2005 14:09:15 geändert: 09.10.2005 17:36:18 |
Wie ich in deinem Profil gesehen habe, bist du an einer Hauptschule. Die "Kinder" sind schon etwas grösser und man kennt sie meist über mehrere Jahre.
Hast du Veränderungen festgestellt oder ist der/die Schüler/in neu. Ich würde erst mal mit dem Schüler sprechen. Evtl. ist die Verhaltensauffälligkeit nur vorübergehend. Im Gespräch ergibt sich das meistens, hängt manchmal mit Problemen zuhause,Liebeskummer,Verlust einer Person mit enger Bindung oder so ab.
Mit den abgebenden Lehrern sprechen, ob die Auffälligkeiten schon an der abgebenden Schule festgestellt wurden und evtl auch, ob schon ein Test gelaufen ist. Unsere Beratungslehrer haben Tests, mit denen man solche Auffälligkeiten festellen kann, es werden Profile erstellt.
Ein Gespräch mit den Eltern und dem Schüler können auch hilfreich sein, wenn das Problem nicht im Elternhaus liegt.
Übrigens, hast du schon mal mit Schülern der Klasse gesprochen, die von der gleichen abgebenden Schule kommen?
Ich arbeite an einer BBS und sehr eng mit dem Arbeitsamt zusammen. Bevor ich in solchen Fälle etwas unternehme, setzte ich mich mit selbigen in Verbindung. Hier sind schon meist die psychologischen Tests gelaufen, die man einblicken darf.
Es ist immer heikel so ein Thema in Angriff zu nehmen, da man auch nicht weiss, wie der Schüler reagiert.
Falls so etwas auf dich zukommt, wünsche ich dir Fingerspitzengefühl.
Grüssle maria77
Musste den Artikel ändern, mein Computer war einfach so abgestürzt.
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| Tests | | von: rondra1
erstellt: 14.11.2005 18:02:23 |
Hallo Maria,
ich bin nicht an einer Hauptschule fest tätig sondern erteile Förderunterricht HS, Förderschule und Grundschule. Die meisten meiner Schüler haben Lernstörungen etc. Ich arbeite daher nur als Außenstehender bedingt mit den Lehrkräften zusammen. Mehr mit den Eltern.
Hast du Veränderungen festgestellt oder ist der/die Schüler/in neu.
Nee, es ist kein konkreter Fall, eher so eine Frage, wie man in der Praxis sich verhält.
Ich würde erst mal mit dem Schüler sprechen. Evtl. ist die Verhaltensauffälligkeit nur vorübergehend. Im Gespräch ergibt sich das meistens, hängt manchmal mit Problemen zuhause, Liebeskummer, Verlust einer Person mit enger Bindung oder so ab.
- Wie würdest du dieses Gespräch beginnen? Ist es nicht so, dass wenn man einen verstörten Schüler zu sich bittet oder ähnliches, dieser komplett dicht macht? Vor allem wenn man ihn dann noch mit seinen Problemen konfrontiert? Wie würdest du dieses Gespräch angehen? Man kann ja wohl kaum zu den Eltern sagen, ich glaube ihr Kind hat eine psychische Behinderung
Mit den abgebenden Lehrern sprechen, ob die Auffälligkeiten schon an der abgebenden Schule festgestellt wurden und evtl auch, ob schon ein Test gelaufen ist.
- Welche Tests meinst du konkret? Ich kenne es nur, dass Kinder dann direkt vom Arzt aus zum Psychologen überwiesen werden und dort getestet wird.
Unsere Beratungslehrer haben Tests, mit denen man solche Auffälligkeiten festellen kann, es werden Profile erstellt.
- Diese Tests sind allgemeine Psychologische Tests? Weißt du wie sich diese Tests nennen oder wo man sich die Formulare anschauen kann? Was wird überprüft?
Ich arbeite an einer BBS und sehr eng mit dem Arbeitsamt zusammen. Bevor ich in solchen Fälle etwas unternehme, setzte ich mich mit selbigen in Verbindung. Hier sind schon meist die psychologischen Tests gelaufen, die man einblicken darf.
- Als Lehrkraft hat man wirklich ein anrecht darauf psychologische Tests einzusehen??? Fällt das nicht unter der Schweigepflicht des Psychologen? Meines Wissens werden psychologische Tests beim Arbeitsamt nur auf Antrag gemacht beim psychologisch medizinischen Dienst, oder nicht? Werden die bei euch standardmäßig erstellt? Ist das vielleicht abhängig vom Bundesland?
Es ist immer heikel so ein Thema in Angriff zu nehmen, da man auch nicht weiss, wie der Schüler reagiert.
Falls so etwas auf dich zukommt, wünsche ich dir Fingerspitzengefühl.
Ja, dass stimmt. Ich habe einen Asperger Schüler, der bis zur 8. Klasse nicht korrekt diagnostiziert wurde und nur als Sonderling galt. Da habe ich angst, dass ich eventuell auch mal so was übersehen sollte.
Musste den Artikel ändern, mein Computer war einfach so abgestürzt.
Das ärgert, dass kenne ich, daher schreibe ich immer in Word vor. Da macht der PC ja selbständig Sicherungskopien
Vielen Dank
LG
Rondra1 |
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