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Forum: "Freiarbeit contra Bildungsstandards"
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| Wie würde das aussehen, mlF rolf, | | von: kfmaas
erstellt: 06.10.2005 15:43:24 |
wenn du am Ende der Klasse 1 und 2 und 3 und 4 mit Deinen 31 Schülern jeweils eine Vergleichsarbeit schreiben müsstest, deren Ergebnis den Ausschlag gibt, ob das Kind auf der Schule bleiben darf. auf eine Weiterführende Schule geschickt wird oder bei der zweiten negativen Empfehlung die Schule verlassen muss (--> Sonderschule) bzw. abgestuft wird?
Hättest Du dann auch noch die Ruhe und Gelassenheit, die Du hier demonstrierst, wenn die Eltern per Gericht feststellen lassen, dass Du Deine Pflichten als Lehrer nicht erfüllt hast? Die Methodenfreiheit wird eingeschränkt durch Vorschriften, Lehrpläne, Fachkonferenzbeschlüsse, Bildungsstandards etc.
Die Methodenfreiheit wird nur Lehrern, nicht aber Lernbegleitern gewährt.
Liebe Grüße ins Paradies
kfmaas
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| lieber freund kfmaas | | von: rolf_robischon
erstellt: 06.10.2005 16:42:35 |
du glaubst es ja nicht,aber meine arbeitsweise und ich wurden jahrelang unablässig kontrolliert vom oberschulamt, vom schulamt, von eltern.
trotz der arbeitsweise und trotz der kontrollen haben die kinder gelernt was ihnen erreichbar war, was sie lernen wollten, was sie lernen konnten. ich hab zeitweise das schulamt überschüttet mit den genauen auswertungen von test-und arbeitsergebnissen.
und so hab ich mir mein "paradies" erkämpft.
und nicht gefragt: ja aber wenn die kinder das nun doch nicht können?
lernen ist etwas was kinder nur selber und miteinander können. erwachsene dürfen sie dabei nicht stören, nicht drängeln, nicht ständig den "pegel" messen.
erwachsene sollten nur für möglichst freundliche und positive bedingungen sorgen.
immer wieder (vorhin zuletzt) bekomme ich mails über unfreundliche und negative bedingungen in schulen.
ungeduld, misstrauen, drängeln, bewerten und abwerten erschweren das lernen so sehr.
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