Schreibmaschine schreiben nur mit zehn Fingern
Eine Schreibmaschine mit zwei Fingern zu bedienen, ist in der Berufsschule
verboten. Es müssen laut einem Urteil schon alle Finger ran.
Eine Berufsschule kann verlangen, dass ein Schüler eine Schreibmaschine mit
zehn Fingern bedient auch wenn der Schüler mit zwei Fingern schneller
tippt. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden.
In dem verhandelten Fall stand auf dem Lehrplan eines 19 Jahre alten
Berufsschülers Schreibmaschinenunterricht. Die Schule bestand darauf, dass
der Kläger lernen muss, mit zehn Fingern zu tippen. Er hatte darauf
verwiesen, dass er mit zwei Fingern und 500 Anschlägen in der Minute sogar
schneller tippe als eine durchschnittliche Sekretärin.
Das zählt aber nicht, meint das Gericht. Verlangt die Schule das
Zehn-Finger-System, habe er dem zu folgen. Dass der Kläger das als einen
Eingriff in die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit empfand, überzeugte
das Gericht nicht. Die von dem Auszubildenden vorgebrachten Schäden am
kleinen Finger, die das Zehn-Finger-System ihm verursache, konnte das
Gericht nicht erkennen.
Bei der Klassenarbeit in der kommenden Woche muss der Schüler nun mit zehn
Fingern tippen. Er ist jedoch entschlossen, in Berufung vor das
Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig zu ziehen. (nz)
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/363467.html