Sex statt TV
Am 24. Januar 1964 erlebte "Das Schweigen" des schwedischen Regisseurs Ingmar Bergman seine deutsche Uraufführung. Dessen unzensierte Sexszenen schockierten und faszinierten die Massen: zehneinhalb Millionen Bundesdeutsche sahen den Film in eineinhalb Jahren und machten ihn zum größten Kassenschlager des Jahrzehnts. In seinem Kunstanspruch fand das Werk kaum Nachahmer, die Bestätigung des Mottos "sex sells" aber rief die Produzenten auf den Plan. "Helga", Oswalt Kolle-Filme, die "Wirtin"-Serie des Franz Antel und Alois Brummers Werke boomten in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts. Das Jahr 1970 sah dann die Premiere der erfolgreichsten Serie der nächsten Dekade: "Was Eltern nicht für möglich halten", des Schulmädchen-Reports erster Teil.
ich kann mich auch noch daran erinnern, dass meine eltern in der bravo den dr. sommer nachlasen, wenn sie glaubten, sie wären unbeaufsichtigt.
Sexualkunde
Eine Lehrerin weigert sich, im Biologieunterricht Sexualkunde zu unterrichten. Sie ist der Meinung, das könnten auch andere Fachlehrer übernehmen.
Stimmt das?
Ja. Die Schule ist lediglich verpflichtet, Sexualkunde im Unterricht zu behandeln. In welchen Fächern das geschieht, bleibt aber offen. Trotzdem haben Schüler das Recht, in (irgend)einem Fach Sexualkundeunterricht zu erhalten.
Der Lehrplan Biologie für die Klassenstufen 5-10 sieht Sexualkunde als verbindliches Thema vor.
ja was nun?
oder:
Keine Befreiung vom Sexualkunde-
unterricht
Hamburg. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat zwei islamischen Mädchen am 19. Januar 2004 die Befreiung vom Sexualkundeunterricht untersagt. Die Mutter der beiden 14- und 15-jährigen Schülerinnen hatte die Befreiung mit der Begründung beantragt, ihre Töchter würden strikt im islamischen Glauben erzogen. Es bestehe kein Bedarf an Aufklärungsunterricht, weil Sexualität im Islam nur in der Ehe stattfinde. Der Sexualkundeunterricht stürze die Mädchen in schwere Gewissenskonflikte. Dagegen argumentierte das Gericht, das Hamburgische Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Sexualkundeunterricht. Eltern könnten darüber nicht frei entscheiden. Das Verwaltungsgericht betonte, es bleibe zwar der Mutter überlassen, ihre Töchter in sexuellen Fragen nach eigenem nach eigenem Gutdünken zu erziehen; allerdings sei das Thema gesellschaftlich so relevant, dass es "über den familiären Binnenraum hinaus" reiche. Das Gericht befürchtet die Erziehung der Mädchen zur Unmündigkeit und damit eine erschwerte Integration. Eine Befreiung vom Sexualkundeunterricht aus weltanschaulichen Gründen fördere das Gefühl der Andersartigkeit und verbiete sich schon deshalb.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hat die Teilnahmepflicht begrüßt. "Die Entscheidung ist richtig", sagte der TGD-Vorsitzende Hakki Keskin am Tag nach der Entscheidung gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Es gebe schließlich eine Schulpflicht, aus der Eltern ihre Kinder nicht nach Gutdünken befreien könnten. Der stellvertretende Vorsitzende der islamischen Gemeinden Norddeutschlands, Ahmet Yazici, sagte, "der Islam eröffnet den Moslems keine Möglichkeit sich Parallelgesetze zu schaffen". Das Gericht hatte entschieden, dass auch islamische Mädchen in Hamburg am Sexualkundeunterricht teilnehmen müssten. Die Richter wiesen den Antrag einer türkischen Mutter zurück, die ihre Töchter von der Sexualkunde ausschließen wollte. Die Frau hatte argumentiert, Sexualität gebe es im Islam nur in der Ehe. Es bestehe kein Bedarf, vorher aufzuklären. (esf)