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Forum: "wer trägt die kosten für die Elternarbeit???"

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wer trägt die kosten für die Elternarbeit???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2005 14:59:27

eine frage,die mich gerade beschäftigt:

wer trägt eigentlich genau die materialkosten, die z.b. im rahmen der arbeit im schulelternbeirat entstehen?

ich weiß von porto,fotokopien,druckerpatronen...irgendwo in den erläuterungen zum hessischen schulgesetz habe ich gelesen, dass der schulträger sie trägt.
in der schule weiß es niemand und ein anruf beim schulträger versetzte den zuständigen sachbearbeiter in ratlosigkeit...

kennt sich jemand zu diesem thema aus???


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von: brigitte62 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2005 15:07:03

können die Elternvertreter bei uns in der Schule - somit übernimmt Schule auch die Kosten. Für den Rest wollten sie mal pro Klasse einen Obulus einsammeln. Soviel ich weiß ist das aber nie richtig zustande gekommen.


........und verschickenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2005 15:36:38

können die Elternvertreter bei uns auch über die Schule.
Wir sammeln zusätzlich, im Einverständnis mit den Eltern, einen Beitrag ca 2-3 Euro ein. Das gibt die Klassenkasse, verwaltet vom jeweiligen Elternvertreter. Das klappt ganz gut.


danke...brigitte62 und maria77neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2005 16:00:02

für eure erfahrungsberichte...
kennt ihr auch die regelung, dass der schulträger die kosten trägt??? das steht in den erläuterungen des LEB....ich wundere mich sehr,warum es niemand weiß....elgefe


nun weiß ich esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2005 16:56:24

der schulträger trägt in hessen die sachkosten für den schulelternbeirat,nicht für den klassenelternbeirat!

das bekomme ich nun schriftlich vom schulträger und bin natürlich überaus happy über diese errungene erkenntnis!


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