Gibt es eine rechtliche Grundlage für Benotung von Rechtschreibleistungen in anderen Fächern?
Wo ist geregelt, wann ich für schwache Rechtschreibleistungen Punkte abziehen darf oder sogar eine ganze Note schlechter geben darf?
Konkret geht es um eine schriftlicher LZK, deren Note in die mündliche Zensur fließt. Fach: Erdkunde, Gymnasium 5. Klasse, Niedersachsen. Darf man da für falsch geschriebene Begriffe Punkte abziehen?
Z.B. Weltmehre statt Weltmeere und Akarktis statt Antarktis.
vor allem wenn es um Fachbegriffe oder Namen geht.
Die Pyramiden von Gizeh oder so ähnl.
An sich gilt bei uns in Österr. die Bestimmung, dass die RS nicht einbezogen werden darf.
Also falls sich da jemand auskennt wäre mir auch geholfen.
danke ines
für Punktabzüge in schriftlichen Kontrollen liefert z.B. die Regelung für die Bewertung im Abitur, die ja bei groben Verstößen gegen Form und Rechtschreibung Punktabzüge vorsieht. Dazu kann bzw. sollte es Fachschaftsbeschlüsse oder wenigstens Fachschaftsabsprachen geben, die dies für die Klassenstufen regeln.
Rechtlich kann kein Schüler widersprechen, wenn der Lehrer vor den schriftlichen Kontrollen einen möglichen Punktabzug für übermäßig schlechte Rechtschreibung und Form ankündigst.
Prinzipiell gilt aber, dass die Rechtschreibung von Fachwörtern bewertet werden soll! (Meer/mehr ist kein Fachwort - Antarktis aber sehr wohl --> Abzug!)
Bei deinem geschilderten Fall gibt es ein doppeltes Problem: Schriftliche Abfrage für ein mündliche Note und damit Abzüge in der mündlichen Note für schlechte Rechtschreibung!??? - sehr heikel!!!
gilt nicht nur in RlP
Rechtschreibleistungen sind in allen Fächern! nicht nur in Deutsch zumindest stichprobenartig vom Lehrer zu korrigieren. Bei eingeführten Fachbegriffen kann das Wort bei falscher Rechtschreibung als falsch gewertet werden.
Massive Rechtschreibfehler können die Note einer schriftlichen Leistung mindern!
Es ist in Klasse 5 auch üblich sogenannte "Formpunkte" zu geben, d. h. Punkte für die korrekte äußere Form der schriftlichen Leistung.
Und fließt die LZK wirklich in die mündliche Note ein? Üblich ist es, dass die Note eines Sachfaches aus mündlichen Leistungen, schriftlichen Leistungen( also schtiftlichen Hausaufgabenüberprüfungen, Test), Hausaufgaben und Heft und auch weiteren Leistungen (z. B. Experimentierfähigkeit, Teamfähigkeit) berechnet werden.
Im Übrigen denke ich, dass hier PISA grüßen lässt.
sind nicht alle Leistungen in einem Nebenfach sog. mündliche Leistungen. Ich weiß, dass in einem Hauptfach alle Klassenarbeiten zu einer Note zusammengezogen werden, alle anderen Leistungen zählen zu den mündlichen Leistungen. Dann müsste es in einem Nebenfach doch nur mündliche Leistungen geben, oder irre ich mich da?
Zur Rechtschreibung kann ich wabami nur zustimmen, gelernte Fachbegriffe müssen richtig geschrieben werden, da es ansonsten Punktabzug geben kann.
ich kenn auch bei uns nur die regel, dass die rechtschreibung nicht bewertet werden darf.
ein das/dass fehler im physiktest is unerheblich.
bei fremdwörtern handhabe ich es so:
solang ich erkenne, dass der schüler das wort "richtig" weiß, gilt es.
beispiel:
antarktiss wäre kein fehler bei mir (weil ich auch mündlich nicht gemerkt hätte, dass ers falsch hat)
Akarktis wär ein fehler...........
wenn du hier schreibst, ein das/dass Fehler sei in Physik unerheblich, dass du damit wirklich einen (oder zwei drei) Fehler meinst.
Wo kommen wir denn hin, wenn nur im Deutschunterricht auf Rechtschreibung geachtet wird!
Nicht das ich hier dafür plädiere, dass rechtschreibschwache Schüler in allen Fächern einen reingewürgt bekommen sollen. Aber mit Augenmaß und durchaus individueller Bezugsnorm sollten wir auch in nichtsprachlichen Fächern die Rechtschreibfertigkeiten unserer Schüler fordern und fördern!
Wobei ausdrücklich gesagt sei, dass es bei Fachwörtern sowohl die Kategorie einfacher Rechtschreibfehler als auch die Kategorie falsch geschrieben gibt. Zweiteres gibt immer einen teilweisen Punktabzug, ersteres nur bei gehäuftem Auftreten!!
natürlich achte ich auch auf die rechtschreibung! natürlich korrigiere ich den das/dass-fehler!
aber er wird (selbst wenns mehrere sind) NICHT in die beurteilung mit einbezogen, das meinte ich mit unerheblich, okay?
...findest du Genaueres in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung Wissenschaft und Weiterbildung vom 20.06.1999. Dort ist unter Punkt 3.2 die Bewertung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsleistungen geregelt. Diese Vorschrift ist auch für andere "Zweifelsfälle" recht interessant, denn bevor mich eine Mutter mit diesem Text konfrontierte, floss z.B. an unserer Schule fälschlicherweise in der Orientierungsstufe die Rechtschreibleistung (wenn auch nur in geringem Maße) mit in die Aufsatzbewertung ein. Selbst ein sonst sehr kompetenter Deutschkollege in der Schulleitung hatte das vorher so gehandhabt und musste sich durch diese Vorschrift eines Besseren belehren lassen.