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Forum: "Zeugnisbemerkung "oberflächlich""

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Zeugnisbemerkung "oberflächlich"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabrina3118 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 12:11:42

Ich habe jetzt schon seit geraumer Zeit mein Zwischenzeugnis.
Darin werde ich als eine
oberflächliche Schülerin bezeichnet.
Meine Frage:
Ist dies überhaupt bei einem Zeugnis zulässig und wie würden Sie mich mit dieser Bewertung einschätzen?

Mit freundlichen Grüßen


Oberflächlich!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 13:07:59

Ich bezeichne in der Regel nicht einen Menschen als oberflächlich, sondern dessen Arbeitsweise. Oberflächlich arbeitende Schüler schätze ich so ein: sie sind gelegentlich mehr geistig als körperlich anwesend; ihre Unterrichtsbeiträge sind oft zu wenig durchdacht und gehen kaum in die Tiefe. Sie interessieren sich nicht wirklich für schulische Themen. Arbeit ist mühsam. Sollte sich das oberflächlich auf schriftliche Arbeiten beziehen, so wird das Notwendigste ohne großes Nachdenken erledigt. Man hat das Gefühl, die Aufgabe ist den Schülern egal. Sie schauen auch nicht groß, ob das Geschriebene wirklich Sinn macht.
Verwendet werden darf der Begriff meines Wissens nach schon. Es gibt nur eine Bestimmung, die sinngemäß sagt, dass in Zeugnissen, die zur Bewerbung vorgelegt werden müssen, Bemerkungen zu unterlassen sind, die das berufliche Vorankommen erschweren.
elefant1
Ich würde aber auf alle Fälle das Gespräch mit der Klassleitung suchen und mir die Bemerkung erläutern lassen.


Mehr körperlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 13:12:30

als geistig, elefant...?
Sehe es genauso! veneziaa


wichtiges Kriteriumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 13:31:30

Einen Schüler darf man natürlich nicht als oberflächlich in einer Beurteilung bezeichnen.
Für die Arbeitsweisen und Denkleistungen ist die die Tiefe des Vordringens ein entscheidendes Kriterium, dass auch in einer Beurteilung so direkt formuliert werden kann!


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabrina3118 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 14:20:58

Danke für Ihre Antwort, dass ist für mich sehr aufschlussreich.
Ich habe nur 1er, 2er und 3er im Zeugnis und durch meine gute Mitarbeit im Unterricht bei in einigen Fächern die bessere Note bekommen.
Da können meine Beiträge im Unterricht wohl nicht oberflächlich sein.
Das Gespräch mit der Klassenlehrerin im Beisein meiner Eltern verlief jedoch negativ.
Was soll ich machen, denn das Zeugnis ist ausschlaggebend für meine Bewerbungen, da ich noch keine Lehrstelle habe.

Gruß
Sabrina


Klassenkonferenz?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 14:35:34

Wenn du schilderst, dass Gespräch mit der Klassenlehrerin negativ verlaufen sei - schlussfolgere ich, dass deine Klassenlehrerin sehr wohl der Meinung ist, dass du (in ihrem Fach) oberflächlich arbeitest. Dies kann ja auch richtig sein - trotzdem sollte die Beurteilung das gesamte Lernverhalten in allen Fächern widerspiegeln.
Erkundige dich doch eben bei den Fachlehrern, bei denen du gerade noch die 2 bekommen hast, wie sie dich diesbezüglich einschätzen. Sollte dies dann deutliche Abweichungen von der Einschätzung "oberflächlichliches Lernverhalten" zeigen, könntest du darum bitten, dass zur Überprüfung deiner Beurteilung die Klassenkonferenz berät.
Ansprechpartner ist der Vertrauenslehrer.


Im Zweifelsfallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 15:07:25 geändert: 11.03.2006 15:35:46

auch an die Schulleitung wenden.
Vor dem Gespräch unbedingt das BayEUG und die entsprechende Schulordnung studieren. Ich habe es leider gerade nicht zur Hand. Aber wenn das Zeugnis ein Bewerbungszeugnis ist, dürften deutlich abwertende Bewertungen eigentlich nicht sein.
elefant1


Auch meine Tochter ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 15:26:46

... hatte einmal einen Lehrer, der sie (allerdings nur im Unterricht) als oberflächlich bezeichnet hat. Oje, ich erinnere mich noch zu gut an ihren Zornausbruch als sie mittags nach Hause kam ...! Auch ich suchte das Gespräch mit dem entsprechenden Lehrer. Dieser zeigte sich (bei mir!) total verständnisvoll und so hätte er es nicht gemeint und es tue ihm ja so Leid und er werde das natürlich klar stellen etc. Es kam leider NIE zu dieser Klarstellung (gegenüber meiner Tochter) und so etwas finde ich einfach sehr schade!


Nicht erlaubtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2006 15:31:51

ist es in Hessen, negative Bemerkungen in ein eventuelles Bewerbungszeugnis zu schreiben.
Übrigens: Das Wort "oberflächlich" habe ich noch NIE geschrieben und würde das auch NIE tun, das gehört eher in den mündlichen Bereich, oder?
Ich würde mit Nachdruck darauf bestehen und wirklich alle Stellen (Schulleitung und notfalls auch Schulamt) aufsuchen, dass diese wirklich sehr nachteilige Bemerkung herausgenommen bzw. das Zeugnis neu geschrieben wird.


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