Es dürfte kein Problem sein, kurz vor oder in den Ferien wieder aus der Elternzeit zurückzukehren. Ab dem Tag, an dem du wieder im Dienst bist, bekommst du dein volles Gehalt - egal ob Ferien oder nicht. Es sei denn du bist befristet angestellt oder so etwas.
Erkundige dich doch am besten bei deinem zuständigen Bezirkspersonalrat. Die können dich beraten.
Ich habe selbst auch in den Sommerferien wieder angefangen. Die Kollegin, die sie für die Vertretung eingestellt hatten, bekam sowieso die Ferien nicht durchbezahlt.
Einen guten Start
wünscht dir
Leva