Hallo 95i,
also wir haben an unserer Schule keine Probleme solche Veranstaltungen in Erlebnisbädern genehmigt zu kriegen. Es muss aber immer gewährleistet sein, dass die Gruppengröße von den begeleitenden Lehrpersonen beaufsichtigt werden kann, dementsprechend auch ein Rettungsschwimmer vorliegen sollte. Man muss nämlich dazu wissen, das Bademeister nicht verpflichtet sind Schülergruppen zu beaufsichtigen. Klar werden sie einer Notsituation eingreifen, man kann sich aber nicht darauf berufen.
Das ist ja schon bei uns im Schwimmunterricht so. Da gibts dann parallel zum Schulschwimmen Seniorenschwimmen (sprich die Halle ist nicht voll), der Bademeister lehnt aber explizit die Aufsicht für die Schülergruppe ab.
Ich kann mir schon vorstellen, dass eine Schulleitung nach einem Unfall sagt, nee, das machen wir nicht mehr. Find ich aber eigentlich schade.
ruedi