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Forum: "Elternvertrag 1. Klasse"
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| @murmel | | von: brigitte62
erstellt: 31.05.2006 16:21:25 |
Ich hätte gerne, dass die Eltern die Elternbriefe nicht nur lesen, sondern auch umsetzen, was darin steht.
Außerdem möchte ich, dass sie sich bei allem, was sie erwarten vorstellen, dass ich 28 Schüler habe - also 28, die mir Geld in die Hand drücken, 28, die es nicht passend hatten, 28, die mir am Morgen des Wandertages schnell noch ..., 28, die den letzten Infozettel leider verbummelt haben ... |
| @rhauda | | von: elgefe
erstellt: 01.06.2006 08:45:34 |
ist es möglich, den wortlaut zu erfahren?
so eine maßnahme wäre auch für viele andere schulen sehr sinnvoll....
ich habe eltern erlebt, die ganz offen mit der übergeordneten behörde und/oder dem kultusministerium drohten,wenn ihnen dinge in der schule mißfielen....
und ich habe die erfahrung gemacht, das seitens der hiesigen behörden einem oft haltlosen elterngebrüll meistens gehör geschenkt wird.
auch der schulelternbeirat (gesamtelternrat) hat sich in meiner erfahrung oft als kontraproduktiv erwiesen: dort gibt es einige wenige meinungsmacher, die die schulleitung (in vertretung für "die schule") immer wieder in rechtfertigungszwänge bringt, die völlig unnötig sind. das zerstört nachhaltig das klima zwischen schule und eltern.
als konsequenz dieser erfahrung habe ich angefangen, den eltern das schulgesetz als handlungsgrundlage zu erläutern mit dem ergebnis:
einige eltern haben es gut angenommen, andere haben ganz offen gesagt, dass sie außer kuchen backen und "netten lehrer" für ihre kinder nichts wollen;
grundsätzlich muss die zusammenarbeit zwischen schule und elternhaus auf die dauer entemotionalisiert werden, finde ich.
es müssten klare regeln gefunden und deutliche grenzen in der zusammenarbeit gesetzt werden und die verbindlichkeit dieser dinge sollte gesetzlich verbrieft werden, d.h. wenn eltern, bestimmt regeln zur unterstützung des kindes in schulangelegenheiten (kein frühstück, kein arbeitsmaterial, keine geeignete kleidung usw) nicht einhalten, könnten sie zur beratung verpflichtet werden.
alle pädagogische mühe lohnt am ende ohne echte unterstützung durch den gesetzgeber wenig....
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| @rhauda | | von: keinelehrerin
erstellt: 01.06.2006 11:29:28 |
An diesen Weg habe ich eigentlich noch nicht gedacht.
Allerdings fiel mir ein, als ich deinen Eintrag las, dass der Rex am Gym damals am ersten Willkommensabend so etwas ähnliches gesagt hatte.
Als erster Ansprechpartner der Fachlehrer, dann der Klassenlehrer. Wenn es zu keiner Einigung kommt, er. Er machte auch keine Elterngespräche, wenn vorher dieser Weg nicht eingehalten wurde. Und nach ihm erst der Kumi.
Find ich aber auch ziemlich affig, mit 'ner Klassenarbeit zum Rex zu gehen. Der hat ja keine Ahnung (hört sich jetzt wohl blöd an, aber wie soll ichs sonst ausdrücken) was in den Stunden gelaufen ist. Also muss ich doch zuerst mal mit dem reden, der dabei war. Nur der kann mir doch seine Sicht schildern. Wenn der natürlich auf stur schaltet, kann man immer noch den Klassenlehrer - den man naturgebenermaßen ja auch besser kennt - ansprechen.
@ elgefe.
Diese Erfahrung, dass Elternvertreter ihre Rechte und Pflichten nicht kennen, musste ich auch machen. Aber auch viele Lehrer kennen die nicht. Und wenn man sich als Eltern nicht selbst um eine Fortbildung bemüht, kommt auch von der Schule nichts - meine Erfahrung. Kann natürlich zu dem Eindruck führen, dass die Eltern "dumm" gehalten werden sollen.
Fällt mir noch ein Punkt ein für den "Vertrag".
In den Elternabenden wird der Fahrplan für die nächsten Monate erklärt, sprich wir haben vor dieses und jenes zu lernen. Im Mittelpunkt steht .... Dabei ist mir schon aufgefallen, dass der Lehrer, ohne es wahrscheinlich will, in seine Fachsprache verfällt. Wenn dann Eltern, besonders am Gym Komplexe haben, weil sie "NUR" Hauptschule besucht haben, trauen die sich oft nicht nachzufragen, was denn damit gemeint ist.
Klar kann der Lehrer nicht nachfragen: "Haben das jetzt alle verstanden?" aber vielleicht im Vorfeld überlegen, extrem allgemeinverständlich zu formulieren.
Keine Kritik - reine Feststellung. |
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