Im Frühjahr wurde durch Undichtigkeiten bekannt, dass ein paar Schüler im Internet auf einer bei Schülern beliebten Chat-Seite LehrerInnen unseres Kollegiums auf die unglaublichste obszöne und ordinäre Weise verunglimpft haben, indem sie einzelne LehrerInnen namentlich benannt haben und beschimpft haben. Es gelang sehr schnell, die Urheber zu finden, zwei 8.Klässler und ein 6.Klässler. Die drei Schüler bekamen sofort eine Klassenkonferenz. Ergebnis: Verweis an eine andere Schule derselben Schulform, u.a., weil die KollegInnen nicht mehr bereit waren, diese Schüler weiter zu unterrichten.
Die beiden 8.Klässler sind gegangen, der Vater des 6.Klässlers hat Einspruch eingelegt und ist bis vors Verwaltungericht gegangen. Hier das Ergebnis, heute in der Zeitung:
Gericht: Schüler muss Schule verlassen
Ort XXX. Ein zwölfjähriger Schüler, der seine Lehrer im Internet beleidigt hat, muss die Schule sofort verlassen. So hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Der Junge besuchte die sechste Klasse der XYZ-Realschule. Zusammen mit anderen Schülern hatte er sich einen als beleidigend empfundenen Jux erlaubt: Er loggte sich in einem Single-Chat unter dem Namen von Lehrern ein und schmähte mit teils obszönen Bemerkungen das Kollegium. Als eine Konferenz den Schulverweis mit einem unverzüglichen Rauswurf beschlossen hatte, gingen die Eltern des Schülers mit einem Eilantrag dagegen vor. Das Gericht gab der Schule recht: Der Zwölfjährige habe eine grobe Pflichtverletzung begangen. mv