So weit ich weiß, war es ein Ersttäter, jedenfals waren alle anderen Dinge vorher sehr viel harmloserer Art.
Ich kann verstehen, dass die Entscheidung für Außenstehende sehr hart und vielleicht überzogen erscheint.
Fakt ist: Dieser Junge hat auf einer Chatseite, die bei vielen Schülern unserer Schule und in in unserer Stadt sehr beliebt ist und häufig gelesen wird, mehrere KollegInnen nicht einfach beleidigt. Er hat unter ihrem Namen ein Userprofil erstellt und sie mit Schimpfwörtern und Ausdrücken bezeichnet, die noch nicht einmal zu meinem passiven Wortschatz gehören. So etwas Ördinäres und Obszönes hatte ich noch nie gelesen. Das ist auch der Grund, dass die betroffenen KollegInnen so hart reagiert haben, denn so etwas zieht hier natürlich Kreise und ist nicht zu entschuldigen, Dass sie nicht bereit waren, diese Schüler weiter zu unterrichten, kann man sicher nachvollziehen. Es gab keine Möglichkeit, sicherzustellen, dass sie nicht wieder in Kursen dieser KollegInnen landen würden.
DEswegen wurde diese/r Schüler an eine andere Schule derselben Schulform verwiesen.
Die Polizei wurde auch eingeschaltet, um die Urheber dieser Einträge zu finden, aber durch die "Undichtigkeit" in Schülerkreisen war die Schulleitung schneller. Die Polizei hatte den einzelnen KollegInnen jedoch empfohlen, Anzeige zu erstatten. Ob Anzeigen erfolgt sind, weiß ich nicht, die KollegInnen waren da wohl etwas unentschlossen.
Interessant zu wissen ist auch, dass diese Eintragungen in den Chatseiten jedes Mal nachts um 1-2 Uhr stattfanden, also offensichtlich am privaten Rechner, nicht in der Schule oder im von vielen Schülern hier stark frequentierten Internetcafé. Stellt sich die Frage nach der Aufsichtspflicht der Eltern...
Der besagte Junge ist ein Türke. Auch bei seinen kleineren Streichen/Vergehen stand jedes Mal sein Vater auf der Matte und hat die schützende / uneinsichtige Hand über seinen Filius gehalten.
Ich denke, ein wichtiger Aspekt ist bei der ganzen Aktiion auch die Signalwirkung an die Schülerschaft. So etwas spricht sich schnell rum.
Hier der Link zur Entscheidung und Begründung des Verwaltungsgerichts:
http://www.4teachers.de/url/22