Bitte mehr begriffliche Deutlichkeit!!
aus einem Text der Schulberatung des KM:
Man muss hier unterscheiden zwischen "Schülerakt" und "Schülerbogen". Während der Schülerbogen gemäß § 16 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) ausschließlich die für den schulischen Bildungsweg wesentlichen Feststellungen, Beobachtungen und Empfehlungen enthalten darf, gehören zum Schülerakt neben dem Schülerbogen die Zeugnisdurchschriften und alle sonstigen Vorgänge, die den einzelnen Schüler betreffen, wie z.B. das Anmeldeblatt, Erklärungen der Erziehungsberechtigten, Urkunden, Bescheinigungen usw.
Trotzdem habt ihr Recht lt. §16/3 werden Bogen +Zeugnisdurchschriften weitergeleitet. (außer an Berufsschule)
Manchmal genügt tatsächlich ein Blick ins Gesetz und viel Schreiberei bleibt einem erspart.
elefant1