Ich meine, da gibt es sogar eine Regelung, hab sie aber leider nicht gefunden.
Keine Nachschreibpflicht, wenn schon mehrere Arbeiten geschrieben sind und die Note daraus eindeutig ist.
Beispiel 4 Klassenarbeiten alle mit 2 oder 2,..... geschrieben, die Note ist eindeutig.
Hat ein Schüler in diesen Klassenarbeiten Zwischennoten geschrieben also steht z.B. zwischen 4 und 5 MUSS die Klassenarbeit nachgeschrieben werden, der Lehrer kann keine 5 geben. Leider weiss ich absolut nichtmehr, wo ich das mal gelesen habe, oder war es eine dieser KANN-Bestimmungen .