Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Note für eine Klassenarbeit, nicht um eine Zeugnisnote handelt, oder?
Grundsätzlich ändere ich Noten nie zu ungunsten der Schüler - völlig egal, ob ich es rechtlich dürfte. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, haben die Schüler eben Glück gehabt - und es gibt ja wohl nie nur eine einzige Note im Schuljahr. Das gleicht sich schon wieder aus ....
Welchen Grund kann es in der Grundschule geben, eine Note zu ändern?
mir ist gerade etwas ähnliches passiert. ich habe diktatwörter als test schreiben lassen. zwei schülerinnen hatten die gleiche fehlerzahl (3), bekamen aber verschiedene noten. unter dem test stand:
wahrscheinlich wirkte "unterbewusst" die formnote nach. die schülerin mit der 2 fragte mich natürlich, warum sie bei gleicher fehlerzahl eine 2 bekam und die andere schülerin eine 1. ich sah mir das an, meinte, da sei mir ein fehler unterlaufen und änderte die 1 in eine 2 um mit dem argument, es müsse ja gerecht zugehen.
also wie gesagt, ich habe mich nur unten beim notengeben verschrieben, nicht beim fehlerzählen.
durfte ich diese note also nicht nach unten ändern?
ich kenne das auch nur so, dass Noten nicht zu ungunsten eines Schülers geändert werden dürfen, auch wenn es nur um ein "Verschreiben" geht.
Bisher habe ich da auch noch keine Proteste von denjenigen gehört, die dadurch "benachteiligt" waren, obwohl Sek I Schüler da ja doch immer schnell dabei sind.
ich wundere mich darüber, dass ich die note eigentlich nicht hätte ändern dürfen. aus meiner schulzeit (allerdings DDR) erinnere ich mich auch an einen solchen fall, dass die note zu meinen ungunsten verbessert wurde, als ich die lehrerin auf einen übersehenen fehler hinwies.
interessant ist auch, was ich gestern noch las: "keine gleichheit im unrecht"(juristengrundsatz). danach hatte die andere schülerin keinen anspruch darauf, "gleichbehandelt" und trotz der 3 fehler nun auch eine 1 zu bekommen.
lg '-)
Doch! Noten dürfen auch nach unten korrigiert werden!
soeben lese ich im Schulrecht von Günther Hoegg, dass es sehr wohl juristisch zulässig ist, eine erteilte Note "nach unten zu korrigieren", wenn man nachträglich (einen) Fehler in der Bewertung/Bepunktung bemerkt.
Gleichzeitig steht dort: "Das ist vielen Lehrern unbekannt."
Komisch, wie ist man nur darauf gekommen, dass das verboten sei?
Bitte unterscheidet was ihr mal gehört habt oder wie es der Kollege macht von dem, was rechtlich zutrifft. Das geht hier ganz schön durcheinander. Auch ich habe keine gesicherten Quellen. Aber:
- Schulrecht ist Ländersache, es kann also in einem Bundesland anders geregelt sein als in einem anderen.
- Schulrechtsexperte Hoegg sagt: Der Gleichbehandlungsgrundsatz (GG Art. 3) wird oft missverstanden. Es gilt nach Bundesverfassungsgericht (BVerfG) "Gleiches muss gleich, Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Klassenarbeiten sind juristisch auch kein Verwaltungsakt. Diese sind somit nicht inhaltlich anfechtbar. Bewertungen müssen nicht absolut richtig, sondern nur vertretbar sein."
- Cornelsen (Downloaddatei): Klassenarbeitsnoten sind nachträglich positiv wie negativ änderbar. Negativ ist unüblich, da die Selbstanzeige positiv gewertet wird.
Man kennt das doch: die so genannten Mythen des Alltags.
Dinge, die man als gegeben hinnimmt, ohne sie zu
hinterfragen oder irgendwo nachzuschlagen. Ich denke, bei
dem nachträglichen nach-unten-Korrigieren handelt es sich um
einen solchen Mythos. Wichtig ist doch,dass man gleich
verfährt, also entweder man korrigiert grundsätzlich nur
nach oben oder grundsätzlich immer.
Peinliches ist mir neulich passiert: Auf dem
Auswertungsbogen einer Schülerin hatte ich die Punkte für
die ersten vier Kriterien völlig falsch eingegeben (Ich
überschreibe immer alte, gespeicherte Excel-Dateien -
vermutlich wurde ich gestört und hatte nicht bemerkt, dass
ich die ersten Werte noch nicht aktualisiert hatte!). Die
Schülerin machte mich auf zwei davon aufmerksam, nämlich die
zu ihren Gunsten. Die anderen beiden - zu hohen! -
Punktzahlen erwähnte sie nicht. Blöd für sie, dass ich dann
genauer hinschaute. Statt einer 4 wurde es eine 4+. (So viel
zur Ehrlichkeit der Schüler!)
Klar darf man das !!!!!! Also bei uns laufen alle Kinder zum Pult und
versuchen sich noch eine bessere Note einzufangen . Ihr habt also auch
das Eecht die Note nach unten zu setzen !
Als gerecht kann ich das nicht erkennen, dass Schülernoten im Nachhinein nicht nach unten korrigiert werden dürften. In mancher Argumentation wurde Pädagogisches eingefügt, etwa: Der Schüler sei ehrlich gewesen, also dürfe er die bessere Note behalten. Aber was würden die anderen Schüler dazu sagen? Vielleicht: "Der hat weniger Punkte als ich, kriegt aber die bessere Note, weil der Lehrer behauptet, er habe aus Versehen gehandelt." Das ist für mich nicht pädagogisch wertvoll. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Kann man die einfach umgehen, weil der Lehrer schusselig war?