@Vorredner:
Eine "Schere" beim brustschwimmen ist ganz klar eine Grund für eine Disqualifikation.
Ich erlaube mir mal die aktuellen Wettkampfbestimmungen des DSV zu zitieren (Fachteil schwimmen, § 128, Unterpunkt 4)
" Alle Bewegungen der Beine müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen. ..."
Durch die "Schere" sind die Beine zwangsläufig ncht mehr in der gleichen waagrechen Ebene. -->Verstoß gegen WB führt zur Disqualifikation.
Gruß
Domez
P.S.: Wer es nachlesen will:
http://www.dsv.de/ourfiles/datein/Regelwerke/Regelwerke%202007/Fachteil%20SW%202007.pdf