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Forum: "Bewertung von Klassenarbeiten, die nicht fertig wurden"
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| keine Bange | | von: christeli
erstellt: 26.02.2007 15:17:16 |
Ich würde mich von der Ankündigung, einen Rechtsanwalt einzuschalten, nicht einschüchtern lassen. Das kann auch Bluff sein. Kindern mit einer Einschränkung (Legasthenie, ADS, ADSH, motorische Schwierigkeiten) kann mehr Zeit gegeben werden, dies ist aber nicht einforder- oder gar einklagbar, sondern eine Abmachung in gegenseitigem Einvernehmen, mit dem Ziel, dass diese "Sonderbehandlung" bald nicht mehr nötig ist. In Schleswig-Holstein gibt es dazu einen Erlass: "Nachteilsausgleich". Das heisst aber nicht, dass unendlich viel Zeit gegeben wird. Je nach Einschränkung sind das 5, 10 oder maximal 15 Minuten, die Zeit wird von vornherein so abgesprochen. Bei deinem Schüler scheint mir diese Einschränkung nicht gegeben; ihm/ihr kann man mit Konsequenz auf Dauer mehr helfen - was übrigens Grundsatz beim Umgang mit ADSH-Kindern ist.
Liebe Grüße, Christeli |
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