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Forum: "Bewertung von Klassenarbeiten, die nicht fertig wurden"

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@sandraneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2007 13:19:54 geändert: 25.02.2007 13:21:09

Rechtsanwalt einschalten heißt noch gar nichts. Wenn sie das tatsächlich machen, wird er auch keine Lücke im Gesetz finden, die die Ansicht der Eltern rechtfertigt.
Sehe das ganz sachlich. Ein Rechtsanwalt handelt nicht aufgrund von Emotionen, sondern er sucht in der Sache. Sollte er doch etwas finden bzw. verdrehen, dann kann es nur eine Gesetzeslücke sein.
Dein Handeln ist völlig korrekt, denn du agierst IM Sinne unseres Arbeitgebers um das einmal auch sachlich auszudrücken. Es gilt das Interesse der Allgemeinheit zu wahren und nicht des einzelnen. Manchmal frage ich mich, wo wir eigentlich noch hinsteuern, wenn jeder eine Sonderbehandlung einfordert und alles antigemeinschaftliche Verhalten entschuldigt wird. (Doch das wäre ein anderes Thema.)


lass dich.......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2007 13:38:24 geändert: 25.02.2007 13:39:44

von der drohung mit dem rechtsanwalt nicht einschüchtern. auch ich bin der überzeugung, dass es keinen gesetzlichen grund (und nur dann kann ein RA einschreiten) gibt, dass der schüler mehr zeit hätte bekommen müssen.
du hats deins getan, eltern und schüler drauf hingewiesen.
kopf hoch!


Da sieht man mal,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2007 14:20:34

was Eltern ihren Kindern so alles antun - und die folgen wollen sie nicht wahrhaben.

Stattdessen schieben sie die Verantwortung einfach weiter, in dem Falle an dich.

Laß Dich nicht irremachen. Du hast Gespräche mit den Eltern geführt, eigentlich schon zuviel Geduld (zu Lasten der anderen Schüler?) aufgebracht.
Mitarbeit durch die Eltern, um an der Situation etwas zu ändern, scheint es nicht gegeben zu haben.
Und pädagogisches Handeln ist nicht Gegenstand juristischer Entscheidungen.

Nur: fahre zukünftig vielleicht eine klare(re) Linie und ziehe zu solchen Elterngesprächen immer einen Zeugen (Beratungslehrer,...) hinzu.

Viel Glück - und laß Dir Deinen schönen Beruf nicht verleiden

LG

Hesse


Lass dich bloß nicht einschüchtern!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunalovegood Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2007 20:00:27

Solche Elternreaktionen sind oft nur heiße Luft und laufen manchmal darauf hinaus, das unverstandene Kind an einer anderen (besseren) Schule anzumelden, wo es dann nach einiger Zeit genauso schief läuft.

Es gibt nicht nur Mietnomaden sondern auch Schulnomaden.

Ich würde dir nur raten alle Gespräche, Reaktionen / Äußerungen des Kindes und der Eltern sowie das was dir Kollegen mitteilen kurz schriftlich festzuhalten. Ich schmiere so was immer kurz mit Datum und Uhrzeit und wörtlichen Zitaten auf irgendeinen verfügbaren Zettel und lege es in eine Klarsichthülle. Falls es mal hart auf hart kommt, kann man das dann immer noch sauber abtippen, hat aber etwas Konkretes in der Hand.

LG Luna


"er ist hochbegabt"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2007 20:20:18

dann frag ich mich:

- wo liegt seine hochbegabung, in welchem bereich /in welchen bereichen?
- wer hat sie attestiert (aber nicht der rechtsanwalt!)
- warum wird er in der (selbstreduzierten) zeit nicht fertig (so es den bereich der attestierten hochbegabung betrifft)

- wer hat ADHS attestiert?

- wie ist die familiensituation? (einzelkind, dem alles zugestanden wird "hat ja ADHS"; sandwichkind, das aufmerksamkeit braucht,...)


- wie reagier(t)en die anderen kinder auf die oft verlängerte zeit?

wie schon angeklungen ist, scheint da etwas anderes hereinzuspielen!

als eltern der anderen kinder würde ich mich zur wehr setzen, wenn einem kind doch so oft mehr zeit gegeben wird und mein eigenes kind gestört wird...

ich kann dich nur bestärken!

alles gute und vor allem: keine bange!




dafyline


"Ich hab ADHS, ich kann nichts dafür"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunalovegood Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2007 20:41:30 geändert: 26.02.2007 09:33:18

ist eine Phrase, die ich mir auch oft anhören musste. Ein Kollege hat in dem Zusammenhang dem Schüler und auch den Eltern sehr zutreffend mitgeteilt, dass ADHS nicht mit schlechtem Benehmen zu verwechseln sei.

Wie z.B. sich Popel auf die Zunge zu legen und damit vor Mitschülern rumzuwackeln, während diese ihr Pausenbrot verzehren.



Gesprächneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2007 22:26:28

Hast Du ihn mal gefragt, warum er später anfängt?


keine Bangeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2007 15:17:16

Ich würde mich von der Ankündigung, einen Rechtsanwalt einzuschalten, nicht einschüchtern lassen. Das kann auch Bluff sein. Kindern mit einer Einschränkung (Legasthenie, ADS, ADSH, motorische Schwierigkeiten) kann mehr Zeit gegeben werden, dies ist aber nicht einforder- oder gar einklagbar, sondern eine Abmachung in gegenseitigem Einvernehmen, mit dem Ziel, dass diese "Sonderbehandlung" bald nicht mehr nötig ist. In Schleswig-Holstein gibt es dazu einen Erlass: "Nachteilsausgleich". Das heisst aber nicht, dass unendlich viel Zeit gegeben wird. Je nach Einschränkung sind das 5, 10 oder maximal 15 Minuten, die Zeit wird von vornherein so abgesprochen. Bei deinem Schüler scheint mir diese Einschränkung nicht gegeben; ihm/ihr kann man mit Konsequenz auf Dauer mehr helfen - was übrigens Grundsatz beim Umgang mit ADSH-Kindern ist.
Liebe Grüße, Christeli


@lunalovegoodneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandra_a Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2007 15:20:28

Auf meinem Pult liegt ein dickes Heft, in dem ich und alle Kollegen, die in der Klasse unterrichten, jede (!) Stunde eintragen, wie er sich verhält. Das Heft bekommt der Schüler dann am Freitag mit nach Hause und muss von den Eltern gegengezeichnet werden. Natürlich kopiere ich mir auch noch jede Seite zusätzlich, denn es könnte ja sein, dass dieses Heft mal irgendwann irgendwie verschwindet.


@dayfineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandra_a Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2007 15:31:35

Die Hochbegabung wurde von einem Psychologen attestiert. Sein durchschnittlicher IQ liegt bei 129 und im sprachlichen Bereich liegt er bei 148. Nur leider verwendet er seine ganze Intelligenz dafür, allen zu zeigen, wie unmöglich er sich benehmen kann. Ich habe schon mehrfach mit dem Schüler und den Eltern besprochen, dass er mir nur zeigen muss, dass er den Unterrichtsstoff verstanden hat und natürlich sollte er die Arbeiten mitschreiben. Wenn er das tun würde, könnte er sich auch selbst Bücher und Materialien mitbringen, die ihn interessieren. Auch mit aufbauendem Lernstoff für das 4., 5. oder 6. Schuljahr habe ich es probiert. Erfolg gleich null.Er hat auf Schule keinen Bock und alles ist langweilig. Und die Mutter mault, weil sie 5 bis 6 Stunden am Tag mit ihm dasitzt und den Unterrichtsstoff nachpaukt.
Zu deiner anderen Frage: Er hat noch eine zweijährige Schwester. Und die Probleme mit ihm sind wohl gegen Ende der Kindergartenzeit das erste Mal aufgetreten. Da war seine Mutter grade schwanger.


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