aus den Beihilfevorschriften:
Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen sind seit dem 01.01.2004 nur noch beihilfefähig für
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Erwachsene, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur
trotz Verwendung von Sehhilfen maximal 30 % beträgt und die unter einer der
folgenden Erkrankungen leiden:
- Blindheit beider Augen (Diagnoseschlüssel H 54.0) usw.
Wenn ich also blind bin, wird mir eine Brille gezahlt, sonst nicht.
Ich frag mich: warum brauch ich dann noch eine Brille?