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Forum: "Disziplinprobleme?"

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noch wasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ines Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 14:08:14

unter uns 20 Kollegen gibts auch ein Gentlemenagreement - wenn ein Schüler raus soll-kommt so wie so selten vor, dann beaufsichtigt ihn ein Kollege der gerade Freistunde hat.
Neuerdings haben wir sogar eine eigene Kollegin, die sich gerade um solche Situationen kümmert.

Frag mal ob es bei euch auch so jemanden gibt.


Und ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: streberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 14:33:16 geändert: 24.03.2007 14:33:37

hab meinen Daniel erst gestern wieder mit seinem gesamten Schulkoffer vor die Tür geschickt, nachdem er im Klassenzimmer wieder einmal ca. 10 Minuten darin gekramt hat, um die (nicht erledigte) Hausaufgabe zu finden.
Er hat sie auch vor der Tür nicht gefunden, aber die 23 anderen Schüler und ich konnten in Ruhe daran arbeiten.
Und passiert ist ihm bei der Suche auch nix.
Ich denke, das war "richtig" so. (s.o.)
streberin


@ines und streberinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 14:47:29

Das ist etwas anderes. Ines, du hattest die Türe offen und damit war der Schüler beaufsichtigt.

@streberin: Der Schüler störte ja nicht durch Provokation. Provozierende Schüler unbeaufsichtigt vor die Tür zu schicken, das halte ich für gefährlich. Da kommen sie meistens auf die nächsten "dummen" Gedanken.

ysnp


hatte ja vorhin den Trainingsraum kurz angemerktneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 15:52:53

das ist auch so ein zweischneidiges Schwert...

Wird von den Kollegen immer weniger in Anspruch genommen. Wir haben uns untereinander organisiert und jeder passt in einer Freistunde auf und betreut die "Kundschaft". Vorteil: die anderen Schüler - die ja auch ein Recht auf ruhiges Arbeiten haben - können in Ruhe weitermachen. Der Schüler muss im Trainingsraum sein Verhalten reflektieren und niederschreiben. Die Eltern müssen das unterschreiben. Er muss sich für die Zukunft etwas konkretes vornehmen.
Nachteil: er kann eine Auszeit nehmen, wenn es ihm zu fad zu schwierig zu ... wird. Der Stoff geht an ihm vorbei (gut, was er auch tun würde, wenn der Typ im U. stört statt aufzupassen...). Er wird rausgenommen, was manche an sich schon schlecht finden...

Die Königsidee wäre natrülich ein eigens für schwierige Schüler geschultes (!) "Personal", dass sich dann professionell (verzeiht mir diesen Ausdruck, aber für manche dieser Lümmel sind wir eben wirklich nicht richtig ausgebildet) um diese Kinder kümmert... Dann bräuchten Kollegen auch nicht in ihrer Freizeit Aufsicht führen....

Ich löse bei mir in der GS diese Sache mit Roter Karte, Einzelgesprächen, draußen arbeiten mit offener Türe, Entschuldigungsbriefen bei Beleidigungen und - damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht - Problembesprechung und -lösung im vierzehntägigen Klassenrat.

lg joqui (das mit dem Klinke runterdrücken war tatsächlich eher als witzige "Alternative" gedacht)


"Bin 20/30 Jahre ohne dieses Mittel ausgekommen"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 15:59:35

@juergen22: Ich hoffe diese Statements machen dich nicht mutlos! Klick einfach mal auf das Profil der Kollegen, die so etwas äußern. Was siehst du da? Genau: Gymnasium!! Mag sein, dass man da ohne so etwas auskommt. Ich bin wie du an der Hauptschule und kann so etwas nicht von mir behaupten, ohne dass ich dies als "Armutszeugnis" ansehe.
Wenn es geht, handhabe ich es so wie ines, d.h. Schüler arbeitet am Tisch vor der Tür des Klassenraumes. Haken an der Geschichte: Einige Klassenräume haben die Tür hinten, da geht es natürlich nicht. In eine andere Klasse schicken kann ich Schüler auch nicht immer. Wir sind eine kleine HS, weitgehend einzügig und haben in den meisten Klassen eine ganze Reihe sehr verhaltensauffälliger Schüler. Wenn da ein Kollege gerade Ruhe reingebracht hat, kann ich ihm da nicht noch einen schulbekannten Provokateur reinsetzen, der sich über die neue Bühne nur freut. Und als Nummer 32 in eine eh schon zu enge Klasse schicke ich ihn auch nicht.

Wir sind an den Hauptschulen manchmal wirklich alleine gelassen mit den Problemen. Wir zumindest haben Schüler, die manchmal so "austicken", dass sie eigentlich nicht im Klassenraum bleiben können, gleichzeitig ist aber manchmal in der ganzen Schule kein einziger erwachsener Mensch verfügbar, der aushelfen könnte (Schulleiter im Unterricht, Sekretärin an anderer Schule). Für viele Kinder haben wir schon Hilfe angefördert, sonderpädagogische Förderung an unserer Schule, ob wir die bekommen, weiß der Himmel.
Mir ist es auch schon passiert, dass 10/11-jährige Schüler wutenbrannt den Klassenraum, die Schule und das Schulgelände verlassen haben. Was mache ich dann? Klasse alleine lassen? Manchmal schicken wir dann einen zuverlässigen 10-Klässler hinterher.
Lange Rede, kurzer Sinn: Lass dich von so Äußerungen wie "Ich hatte das noch nie nötig" nicht ins Bockshorn jagen!

ishaa


Muss mich auch "outen"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coeurchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 16:16:40

Als HS-Lehrer erlebt man fast täglich Schüler , die so "austicken", dass es oft nicht mit einem Einzeltisch in einer Saalecke getan ist.
An unserer Hauptschule ist es üblich, dass ein schwieriger Schüler im Notfall mit Tisch, Stuhl und einer schriftlichen Arbeit vor der Tür beschäftigt wird, die ich dann meistens offen lasse. Wegen dieser Maßnahme habe ich von der Schulleitung noch nie Ärger gekriegt. In ganz schlimmen Fällen begleite ich so ein Herzchen auch mal bis zum Chef, der dann ein Gespräch führen kann, während ich meinen Unterricht ungestört fortsetzen kann. Weggelaufen ist mir übrigens in mehr als 25 Jahren bis heute noch keiner.
Also, lass Dich nicht entmutigen!


Geschrieben wurdeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 16:34:20

hier jetzt einiges. Ich denke auch, dass ein Kollegium eine gemeinsame Lösung finden sollte. Deshalb nützen dir Ferndiagnoxen nur so viel, dass du weißt, es ist ein rechtliches Problem und jeder sucht so seine Lösung. An manchen Schulen taucht das Problem anscheinend gar nicht auf, an der Ahuptschule ist es aus meiner Erfahrung an der Tagesordnung, dass das Verhalten eines Schülers für den Rest der Klasse nicht mehr tragbar ist.
@ ysnp und feul:
Wohl dem, der einen Trainingsraum hat oder der Personal für eine Auszeit unter Aufsicht hat. Zum Kollegen bringen ist teilweise schon ein Problem, denn dann ist in der Zeit der Rest der Klasse unbeaufsichtigt.

Aber generell noch einmal eine Frage zur Aufsichtspflicht:
War das nicht so, dass die Schüler sich jederzeit BEAUFSICHTIGT FÜHLEN müssen. Denn ich kann ja nie überall sein (Bsp.: Pausenhof, Zimmer auf Klassenfahrt, ...). Und dann ist dem Genüge getan?

Ich lasse mich gerne aufklären, denn Schulrecht war noch nie meine Stärke.


wo unterrichtest du?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: balule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 16:41:26

Verweis aus dem Klassenraum
In vielen Bundesländern ist das spontane Vor-die-Tür-Schicken ("Rausschmeißen") unartiger SchülerInnen ein heißes Eisen (und im Schulrecht nicht explizit geregelt), da die ausgesonderte SchülerIn vor der Tür nicht beaufsichtigt werden können. Uns Baden-WürttembergerInnen hat man während des Referendariats beigebracht, dass man in Sonderfällen SchülerInnen schon hinauswerfen darf, aber nur, wenn man die explizite Anweisung gibt “Du bleibst vor der Tür stehen” und somit die Aufsicht über die SchülerIn behält.

In Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist - laut Focus-Zusammenstellung - der spontane Verweis aus dem Unterrichtsraum explizit erlaubt, in Bayern explizit verboten:


Niedersachsen: Hinauswerfen erlaubt
Es können u. a. folgende Erziehungsmittel angewendet werden (in der Regel von der unterrichtenden Lehrkraft):
[...]
- Verweisung aus dem Unterrichtsraum während der Unterrichtsstunde, weil die Schülerin oder der Schüler den Unterricht trotz Ermahnung erheblich stört; die Aufsichtspflicht der Schule bleibt davon unberührt.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Niedersachsen - Was dürfen Lehrer?


Sachsen-Anhalt: Hinauswerfen erlaubt
Als Erziehungsmittel können insbesondere in Betracht kommen:
[...]
h) Verweisung aus dem Unterrichtsraum [...]

focus.de 03/2007: Schulrecht: Sachsen-Anhalt - Was dürfen Lehrer?


Bayern: Hinauswerfen verboten
Beispiel 4 – Unterrichtsausschluss:
In Bayern dürfen Gymnasiasten nicht vor die Tür des Klassenzimmers gestellt werden, auch nicht für kurze Zeit. Ein „Platzverweis“ als Erziehungsmaßnahme scheidet in der Regel aus, da die Aufsichtspflicht der Schule, rechtlich verankert in § 39 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), dagegensteht.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Bayern - Was dürfen Lehrer?





Es lebe derneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 16:44:50

Föderalismus!


??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2007 16:45:09 geändert: 24.03.2007 16:45:28

Niedersachsen:
Verweisung aus dem Unterrichtsraum während der Unterrichtsstunde, weil die Schülerin oder der Schüler den Unterricht trotz Ermahnung erheblich stört; die Aufsichtspflicht der Schule bleibt davon unberührt.

Da haben wir doch den Salat: Rausschmiss und Beaufsichtigung lassen sich nun mal nicht vereinbaren, es sei denn, man greift zu Tricks wie oben erwähnt. Also ist zwischen explizit erlaubt und explizit verboten nur ein minimaler Unterschied.

Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, all die §§§§ rauszusuchen


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