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Forum: "Disziplinprobleme?"
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| "Bin 20/30 Jahre ohne dieses Mittel ausgekommen" | | von: ishaa
erstellt: 24.03.2007 15:59:35 |
@juergen22: Ich hoffe diese Statements machen dich nicht mutlos! Klick einfach mal auf das Profil der Kollegen, die so etwas äußern. Was siehst du da? Genau: Gymnasium!! Mag sein, dass man da ohne so etwas auskommt. Ich bin wie du an der Hauptschule und kann so etwas nicht von mir behaupten, ohne dass ich dies als "Armutszeugnis" ansehe.
Wenn es geht, handhabe ich es so wie ines, d.h. Schüler arbeitet am Tisch vor der Tür des Klassenraumes. Haken an der Geschichte: Einige Klassenräume haben die Tür hinten, da geht es natürlich nicht. In eine andere Klasse schicken kann ich Schüler auch nicht immer. Wir sind eine kleine HS, weitgehend einzügig und haben in den meisten Klassen eine ganze Reihe sehr verhaltensauffälliger Schüler. Wenn da ein Kollege gerade Ruhe reingebracht hat, kann ich ihm da nicht noch einen schulbekannten Provokateur reinsetzen, der sich über die neue Bühne nur freut. Und als Nummer 32 in eine eh schon zu enge Klasse schicke ich ihn auch nicht.
Wir sind an den Hauptschulen manchmal wirklich alleine gelassen mit den Problemen. Wir zumindest haben Schüler, die manchmal so "austicken", dass sie eigentlich nicht im Klassenraum bleiben können, gleichzeitig ist aber manchmal in der ganzen Schule kein einziger erwachsener Mensch verfügbar, der aushelfen könnte (Schulleiter im Unterricht, Sekretärin an anderer Schule). Für viele Kinder haben wir schon Hilfe angefördert, sonderpädagogische Förderung an unserer Schule, ob wir die bekommen, weiß der Himmel.
Mir ist es auch schon passiert, dass 10/11-jährige Schüler wutenbrannt den Klassenraum, die Schule und das Schulgelände verlassen haben. Was mache ich dann? Klasse alleine lassen? Manchmal schicken wir dann einen zuverlässigen 10-Klässler hinterher.
Lange Rede, kurzer Sinn: Lass dich von so Äußerungen wie "Ich hatte das noch nie nötig" nicht ins Bockshorn jagen!
ishaa |
| Geschrieben wurde | | von: kunkelinchen
erstellt: 24.03.2007 16:34:20 |
hier jetzt einiges. Ich denke auch, dass ein Kollegium eine gemeinsame Lösung finden sollte. Deshalb nützen dir Ferndiagnoxen nur so viel, dass du weißt, es ist ein rechtliches Problem und jeder sucht so seine Lösung. An manchen Schulen taucht das Problem anscheinend gar nicht auf, an der Ahuptschule ist es aus meiner Erfahrung an der Tagesordnung, dass das Verhalten eines Schülers für den Rest der Klasse nicht mehr tragbar ist.
@ ysnp und feul:
Wohl dem, der einen Trainingsraum hat oder der Personal für eine Auszeit unter Aufsicht hat. Zum Kollegen bringen ist teilweise schon ein Problem, denn dann ist in der Zeit der Rest der Klasse unbeaufsichtigt.
Aber generell noch einmal eine Frage zur Aufsichtspflicht:
War das nicht so, dass die Schüler sich jederzeit BEAUFSICHTIGT FÜHLEN müssen. Denn ich kann ja nie überall sein (Bsp.: Pausenhof, Zimmer auf Klassenfahrt, ...). Und dann ist dem Genüge getan?
Ich lasse mich gerne aufklären, denn Schulrecht war noch nie meine Stärke. |
| wo unterrichtest du? | | von: balule
erstellt: 24.03.2007 16:41:26 |
Verweis aus dem Klassenraum
In vielen Bundesländern ist das spontane Vor-die-Tür-Schicken ("Rausschmeißen") unartiger SchülerInnen ein heißes Eisen (und im Schulrecht nicht explizit geregelt), da die ausgesonderte SchülerIn vor der Tür nicht beaufsichtigt werden können. Uns Baden-WürttembergerInnen hat man während des Referendariats beigebracht, dass man in Sonderfällen SchülerInnen schon hinauswerfen darf, aber nur, wenn man die explizite Anweisung gibt “Du bleibst vor der Tür stehen” und somit die Aufsicht über die SchülerIn behält.
In Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist - laut Focus-Zusammenstellung - der spontane Verweis aus dem Unterrichtsraum explizit erlaubt, in Bayern explizit verboten:
Niedersachsen: Hinauswerfen erlaubt
Es können u. a. folgende Erziehungsmittel angewendet werden (in der Regel von der unterrichtenden Lehrkraft):
[...]
- Verweisung aus dem Unterrichtsraum während der Unterrichtsstunde, weil die Schülerin oder der Schüler den Unterricht trotz Ermahnung erheblich stört; die Aufsichtspflicht der Schule bleibt davon unberührt.
focus.de 03/2007: Schulrecht: Niedersachsen - Was dürfen Lehrer?
Sachsen-Anhalt: Hinauswerfen erlaubt
Als Erziehungsmittel können insbesondere in Betracht kommen:
[...]
h) Verweisung aus dem Unterrichtsraum [...]
focus.de 03/2007: Schulrecht: Sachsen-Anhalt - Was dürfen Lehrer?
Bayern: Hinauswerfen verboten
Beispiel 4 – Unterrichtsausschluss:
In Bayern dürfen Gymnasiasten nicht vor die Tür des Klassenzimmers gestellt werden, auch nicht für kurze Zeit. Ein „Platzverweis“ als Erziehungsmaßnahme scheidet in der Regel aus, da die Aufsichtspflicht der Schule, rechtlich verankert in § 39 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), dagegensteht.
focus.de 03/2007: Schulrecht: Bayern - Was dürfen Lehrer?
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