|
Forum: "Was ist für die Steuererkärung..."
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Vielleicht hilft...... | | von: maria77
erstellt: 25.05.2007 16:37:36 |
euch der Link weiter:
http://www.4teachers.de/url/1449
Also ich lasse mir,soweit das möglich ist (in Schreiwarengeschäften etc), immer Belege schreiben.
|
| Also | | von: klexel
erstellt: 27.05.2007 15:35:39 geändert: 27.05.2007 15:45:17 |
Bei Arbeitsmittel schreibe ich:
Druckerpapier, 3€ (W15)W = Werbungskosten und schreib ne W15 auf den Beleg.
So kommen dann sagen wir 25 Eintragungen und 25 Belege zusammen.
Bei den sonstigen Fahrtkosten schreib ich:
Kauf Druckerpapier, real, (W15), 5 km ( = Hin- u. Rückfahrt). Und auch hier hab ich dann 25 Fahrten, wenn ich für jeden Beleg ne Extrafahrt habe. Hab ich 2 Teile auf dem Beleg am selben Tag im selben Laden, dann natürlich nur 1x Fahrtkosten
Im Programm kann ich dann beide Listen mit den ganzen Angaben ausdrucken. Die erscheinen dann aber auf weißem Papier, also nicht in irgendeinem dieser Formulare. Aber das Programm hat für jede Rubrik die Möglichkeit, Kommentare in Anlagenform zu schreiben und setzt dann automatisch auch immer die entsprechende Übershrift drüber.
Ich hab das von einem Freund gelernt, der in solchen Dingen immer ziemlich pingelig und umständlich ist. Aber es hat sich ausgezahlt, wurde immer alles so akzeptiert und anerkannt.
Ich hab mal während eines Urlaubs in Süddeutschland 600km entfernt nen Drucker gekauft...
Bei der Entfernung wär der Finanzbeamte wahrscheinlich ins Grübeln gekommen. Sowas trag ich natürlich nicht ein
Wenn jemand nen besseren und einfacheren Weg mit demselben Effekt hat, bitte melden...
|
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|