|
Forum: "Schülerin schlägt Lehrerin"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Bei uns | | von: kaan
erstellt: 23.01.2004 01:09:56 |
in der Schweiz gab es auch schon einige ähnliche Fälle. In meiner Schule (unterrichte ja auch erst seit Sommer) hat es vor zwei Jahren einen solchen Fall gegeben, welche dann bis vors Jugendgericht geführt haben soll. Aber da wurde die Lehrerin scheinbar gar blutig geschlagen (natürlich nur Schilderungen).
Und vor kurzem gab es bei einer Kollegin einen ganz ähnlichen Fall und nach Anhörungen, Elterngesprächen, etc. kamen alle Parteien (inkl. Eltern) zum Schluss, dass die Schülerin zwei Wochen alleine in einem Raum zu unterrichten ist... Alles was die Schüler im Unterricht haben, muss sie sich selber aneignen und die Tests mitschreiben. Diese Schülerin kam jedenfalls (bis jetzt) auf die Welt. Ich finde einen direkten Ausschluss aus der Schule nicht so gerecht, denn man weiss ja nie, was das Kind z.b. zuhause erlebt etc. Vielleicht kann es ja gar nichts dafür!? Oder die Lehrerin hat auch provoziert (... an die Schulter fassen...)
Jedenfalls sind wir doch (oder v.a. solche wie balule mit den spezialausbildungen) dafür da, um den Kindern zu helfen, und sie auf den richtigen weg zu führen, da es ja immer mehr nicht mehr von den Eltern wahrgenommen wird. Wenn das Kind "auf die Strasse" gesetzt wird, so wird es doch nur noch schlimmer mit ihr werden...
So die Meinung eines ahnungslosen, erfahrungslosen Schweizer Lehrers...
Grüsse
kaan |
| Symptom | | von: rooster
erstellt: 23.01.2004 14:56:31 |
Das Mädchen steht im Zusammenhang der ganzen Klasse, Schule. Sie war nicht alleine beteiligt an dieser Konfliktsituation sonder zumindest ähnlich intensiv zwei andere, die Lehrerin und mehr oder weniger beteiligt der Rest der Klasse. Wie haben die anderen sich verhalten? Haben sie die Situation zugespitzt oder entschärft, beschwichtigt -wie hat sich die Klasse verhalten? Das Mädchen ist erst 13! Für vilel Kinder bedeuten Schläge etwas anderes als für uns Lehrer - sie sind alltäglicher und gar nicht tabuisiert. Also: Der Zusammenhang muss aufgedröselt werden ....
Aber: Eine Grenzüberschreitung muss Folgen haben. Auch hier gilt: Das findet in einem System Schule statt, eine ganze Klasse hat miterlebt, wie ein Tabu gebrochen wurde, das kann nicht folgenlos bleiben ..
In NRW gilt die Allgemeine Schulordnung, die auch Disziplinamaßnahmen enthält: Ausschluss vom laufenden Unterricht darf der Schulleiter ad hoc bis zu 14 Tage im Schuljahr (Klassenkonferenz muss folgen), Klassenkonferenz darf: schriftlicher Verweis, Überweisung in parallele Lerngruppe für begrenzte Zeit, Lehrerkonferenz: Überweisung in parallele Lerngruppe, Androhung/Aussprechen des Verweises von der Schule.
In Klasse 7 finde ich einen Verweis von der Schule, die in der Regel die einzige am Ort ist, aus diesem geschilderten Anlass nicht für angemessen. Eine begrenzte Überweisung in parallele Lerngruppe? Oder ist die Klassensituation so, dass man die drei Kondom-Freunde lieber vom Gruppendruck befreien sollte und sie dauerhaft trennt?
Als Schulleiterin hätte ich das Mädchen auf jeden Fall für den Tag vom laufenden Unterricht ausgeschlossen und am nächsten Tag mit Erziehungsberechtigten zum Gespräch gebeten.
Besser ist, wenn das nicht nötig wird
rooster |
| Leider kommt es viel zu häufig vor | | von: boehnert
erstellt: 23.01.2004 19:42:09 |
Ich arbeite selbst an einer Ganztageshauptschule. In den letzten Jahren habe ich immer wieder vereinzelt Klassen- oder auch Gesamtkonferenzen miterlebt,in denen Schüler wegen körperlichen Gewalt zur Rechenschaft gezogen wurden. Meist waren diese schon "schulbekannt" und sind leider immer wieder aufgefallen, sei es durch verbale Gewalt gegen Lehrer und Mitschüler oder auch wie gesagt körperliche Gewalt. Meist wird bei den Anfängen versucht mit pädagogischen Maßnahmen (Streitschlichtung, helfen in der Teeküche, Verhaltensverträge etc.) auf den Schüler einzuwirken. Bei einer zweiten Auffälligkeit wird die Androhung eines Verweises von der Schule ausgesprochen (kommt auf die Härte des Falles an). Zum entgültigen Verweis von der Schule ist - so weit ich weiß - auch die Gesamtkonferenz nötig. Zumindest sollte man sich ganz genau informieren, welche rechtliche Handhabe man hat, da ich es auch schon erlebt habe, dass die ganze Sache vor Gericht gegangen ist. Und das sollte man doch vermeiden. Die Idee mit dem Schulpsychologen ist übrigens gut, aber leider haben die wenigesten Schulen einen solchen. Unserer Schule wird für den neuen Schulpsychologen, den wir im Sommer bekommen sollen, sogar eine Lehrerstelle gestrichen, obwohl wir unterbesetzt sind.
Frust!!! |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|