In Bayern gilt an Realschulen:
Note der Abschlussprüfung überwiegt im Allgemeinen. Falls die schlechtere Jahresfortgangsnote gegeben wird ( Schüler hat dann die Möglichkeit einer mdl.Prüfung = Mehrarbeit für den Lehrer), muss das im Protokoll ausführlich begründet werden.
Geht ein Schüler dann auf die Fachoberschule, gilt:
Jahresfortgang und Prüfung 1:1, im Zweifel überwiegt der Jahresfortgang.
Genau andersrum = durchgedreht
Und das in ein und demselben Bundesland in aufeinander aufbauenden Schularten.
Verstehe wer will!
rfalio