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Forum: "2. Zeugnis gleich 2. Halbjahr oder Ganzjahr? (NRW)"
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| Schwammig | | von: ishaa
erstellt: 29.05.2007 18:23:53 |
ist das ganze wieder mal. Auch ich kann mich vage erinnern, dass es seit einiger Zeit in NRW heißt, die Leistungen aus dem 1. Halbjahr müssten mitberücksichtigt werden.
Das einzige, was ich dazu finden konnte, ist dies:
Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des gesamten Schuljahres und die Zeugnisnoten im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen.
Zu finden in der APO SI, §21
www.4teachers.de/url/1181 |
| ersteinmal vielen Dank | | von: mrspauker
erstellt: 30.05.2007 23:07:54 |
für eure ganzen Postings. Ich bin mit jetzt sicher, zumindest darin, dass ich nicht die Einzige bin, die unsicher ist/ war. Unsere Zeugnisse sind hier wirklich Zeugnisse und es steht das Halbjahr drauf!
Mein Problem ist, dass das Kind sich wirklich sehr verschlechtert hat, was in der 5. Klasse, wo im ersten Halbjahr noch viel Motivation wegen der neuen Schule etc. eine Rolle spielen und jetzt im 2. Halbjahr einfach mehr gefordert ist, auch erklärbar ist. Da Kind hat 3, 4, 5- geschrieben und klinkt sich im Unterricht regelmäßig komplett aus. Kleinere Tests,Projekt etc. gibt es wenn überhaupt unvollständig ab. Auch den anderen gegenüber ist eine 3 nicht ehrlich, allerdings stand es im 1. Halbjahr 2-.
Das Kind wird im SOmmer gehen (andere Schule), das Problem löst sich also für mich, allerdings möchte ich es nicht wieder mit einem geschönten Zeugnis gehen lassen (so ging es uns mit dem GS -Zeugnis!), da das Kind endlich eine sinnvolle Förderung braucht, die es nicht bekommt, wenn es gute Noten mitbringt und die ELtern die "Schuld" dann wieder auf den neuen Lehrer schieben. |
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