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Forum: "2. Zeugnis gleich 2. Halbjahr oder Ganzjahr? (NRW)"

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Jahresendnotenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 17:06:02

In SH ist es so, dass wir Jahreszensuren geben sollen, mit dem Schwergewicht auf den Leistungen im 2. Schulhalbjahr. Ich habe ein geniales Notenberechnungsprogramm, das ich auf 30% für das 1. Halbjahr und 70 % für das 2. Halbjahr einstelle. Damit bin ich immer gut gefahren.
Christeli


@feulneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 17:09:43 geändert: 01.07.2007 11:55:19

Ich werde mich auf jeden Fall morgen erkundigen. Danke für den Tip. Aber im Nachhinein bin ich mir sehr sicher, dass es kein Jahreszeugnis ist. Für mich war es immer selbstverständlich, dass im zweiten Halbjahr ein kompletter Neuanfang war. Grüße, agct


Offensichtlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 17:35:57

hatte ich Recht. Ich habe auf meinen eigenen alten Schulzeugnissen (auch aus NRW) nachgeschaut. Dort steht sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende lediglich "Zeugnis" darauf. Einzutragen war damals, ob es sich um das 1. oder 2. Halbjahr handelt.
Grüße, agct


Schwammigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 18:23:53

ist das ganze wieder mal. Auch ich kann mich vage erinnern, dass es seit einiger Zeit in NRW heißt, die Leistungen aus dem 1. Halbjahr müssten mitberücksichtigt werden.
Das einzige, was ich dazu finden konnte, ist dies:
Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des gesamten Schuljahres und die Zeugnisnoten im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen.

Zu finden in der APO SI, §21
www.4teachers.de/url/1181


In RLP giltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 18:55:31

wie oben bereits gesagt:
Im Jahreszeugnis werden die Leistungen des gesamten Jahres berücksichtigt, aber die Leistungen des zweiten Halbjahres sind stärker zu gewichten.
Zu finden ist der ganze Text im Schulgesetz.
Es gibt bei uns Halbjahres- und Ganzjahreszeugnisse, Abgangszeugnisse und Abschlusszeugnisse.


Ich habe nachgefragt!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.05.2007 13:37:47 geändert: 01.07.2007 11:58:52

In NRW gilt die Regelung so, wie ich es schon immer gemacht habe (ihr hattet mich echt verunsichert): Die beiden Halbjahre zählen für sich. Im zweiten Halbjahr fängt also jeder Schüler wieder bei "Null" an. Einzige neue Ausnahme: In der Stufe 10 werden in Deutsch, Mathe und Englisch Jahresnoten gebildet und mit der jeweiligen zentralen Abschlussprüfung (und ggf. Nachprüfung) verrechnet.
Grüße, agct


Interessante Unterschiede zwischen den Bundesländernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.05.2007 13:52:42

In Bayern ist es ähnlich wie in Baden-Würtemberg. Das Halbjahreszeugnis ist sozusagen als aktueller "Zustandsbericht" zu sehen. Das Ganzjahreszeugnis ist ein Dokument; zur Notenfindung werden alle Noten des gesamten Schuljahres gleichermaßen berechnet.

Eigentlich ist hier dringend eine bundeseinheitliche Regelung notwendig. Die Bundesländer sind auch hier kaum vergleichbar und mir tun die Schüler Leid, die von einem Bundesland zum anderen umziehen.


Gummiparagraphneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dojope Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.05.2007 17:40:34

Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des gesamten Schuljahres und die Zeugnisnoten im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen.

In meiner alten Schule wurden wir jedes Jahr sogar per Aushang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir diese Gesamtentwicklung berücksichtigen müssen. Wie stark die Leistungen aus dem 1. Halbjahr aber berücksichtigt werden, darüber gibt es keine Vorschriften. Das entscheidet letztendlich der einzelne Lehrer - was ein bisschen blöd ist ("aber Herr XY hat gesagt, die 2 vom 1. Halbjahr zählt 50%"). In meiner neuen Schule werden tendenziell eher voneinander unabhängige Noten gegeben. Wenn sich ein Schüler aber um zwei oder mehr Noten verschlechtert hat, schiele ich da trotzdem mal drauf.

Beide Schulen sind übrigens in NRW.


ist schon affig,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.05.2007 20:51:09

wenn dann die Erlaubnis fürs Vorrücken nur oder fast nur wegen der Leistungen im 2. Halbjahr gegeben wird.
Nicht in jedem Fach baut der Stoff so aufeinander auf, dass man auch im 2. Halbjahr den des 1. unbedingt braucht.
Dann rückt u.U. ein Schüler vor, der ein halbes Jahr verpennt hat.
Aber ist schon interessant, wie sich Bundesländer unterscheiden.
In Bayern jedenfalls gilt ganz klar: Die Leistungen des ganzen Schuljahres sind gleichgewichtig für das Vorrücken relevant.
rfalio


ersteinmal vielen Dankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mrspauker Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.05.2007 23:07:54

für eure ganzen Postings. Ich bin mit jetzt sicher, zumindest darin, dass ich nicht die Einzige bin, die unsicher ist/ war. Unsere Zeugnisse sind hier wirklich Zeugnisse und es steht das Halbjahr drauf!

Mein Problem ist, dass das Kind sich wirklich sehr verschlechtert hat, was in der 5. Klasse, wo im ersten Halbjahr noch viel Motivation wegen der neuen Schule etc. eine Rolle spielen und jetzt im 2. Halbjahr einfach mehr gefordert ist, auch erklärbar ist. Da Kind hat 3, 4, 5- geschrieben und klinkt sich im Unterricht regelmäßig komplett aus. Kleinere Tests,Projekt etc. gibt es wenn überhaupt unvollständig ab. Auch den anderen gegenüber ist eine 3 nicht ehrlich, allerdings stand es im 1. Halbjahr 2-.
Das Kind wird im SOmmer gehen (andere Schule), das Problem löst sich also für mich, allerdings möchte ich es nicht wieder mit einem geschönten Zeugnis gehen lassen (so ging es uns mit dem GS -Zeugnis!), da das Kind endlich eine sinnvolle Förderung braucht, die es nicht bekommt, wenn es gute Noten mitbringt und die ELtern die "Schuld" dann wieder auf den neuen Lehrer schieben.


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