Da seid ihr ja wirklich an die "Richtigen" geraten. Der erste - Kategorie "fauler Hund" - der einem das Ganze gleich mal ausreden will. Der zweite - Kategorie "harter Hund" - will einem Angst machen.
Normalerweise muss man sich 3 Monate vor Ende der Anstellung arbeitssuchend melden, ansonsten kann man sein Recht auf ALG I für ein paar Monate verwirken und bekommt höchstens noch ALG II (auch Hartz IV genannt). Als Ex-Beamter auf Widerruf kann man aber sowieso kein ALG I bekommen, soweit ich weiß. Diese Meldung würde ich aber auf _jeden_ Fall machen, denn als Empfänger von Sozialleistungen ist man zumindest schon mal umsonst krankenversichert, außerdem stehen einem dann auch noch andere Leistungen (z.B. Wohngeld, div. Vergünstigungen) zu. Reichtümer häuft man im Ref normalerweise auch nciht an, wenn ihr also keine Millionen geerbt habt... Vorsicht aber bei Verheirateten, da muss euch der Ehepartner ab einem bestimmten Gehalt mitversorgen und ihr bekommt nichts.
Angst vor 1,-€ Jobs solltet ihr keine haben. Diese dienen dazu, euch wieder in den sog. "ersten Arbeitsmarkt" zu integrieren. Wenn ihr sowieso schon eine feste Stelle habt, wäre eine solche Maßnahme völlig sinnlos und ihr könnt entsprechend dagegen vorgehen. Bringt am Besten ein Schreiben mit der Zusage aufs Arbeitsamt mit, das erleichtert die Sache.
Ich musste mich auch zwischen Promotion und erster Stelle in der freien Wirtschaft mal für einen Monat arbeitslos melden. Gebracht hat es mir ca. 700,-€ Arbeitslosengeld plus ca. 75,-€ Wohngeld von der Stadtverwaltung. Mir hat der Vermittler auch angekündigt, ich würde jede Woche einige Arbeitsangebote erhalten, auf die ich mich auch immer brav bewerben müsse, um keine Sanktionen zu erhalten. Tatsächlich erhalten habe ich in den ganzen 4 Monaten, die ich gemeldet war - kein einziges Jobangebot und keine einzige weitere Kontaktaufnahme meines Vermittlers.
Warum? Das liegt daran, dass Vermittler effizienzoptimiert arbeiten (müssen). Sie werden danach bewertet, wie viele ihrer "Kunden" sie erfolgreich vermitteln können. Danach teilen sie ihre Kunden in drei Kategorien ein:
Kategorie 1: Der Kunde hat schon eine Stelle oder ist so gut qualifiziert für einen Job, der händeringend gesucht wird, dass er sicher in 1-2 Monaten selbst etwas findet. Konsequenz: Keine Aktivität, die erfolgreiche Neuanstellung kann man sich, ohne einen Finger krumm zu machen, gutschreiben lassen.
Kategorie 2: Der Kunde sucht nach Arbeit, ist auch qualifiziert, hat aber ein paar Schwierigkeiten bei der Jobsuche. Konsequenz: Hier wird intensiv nachgeholfen, damit eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt.
Kategorie 3: Der Kunde ist schon jahrelang arbeitslos, kaum oder gar nicht qualifiziert. Konsequenz: So gut wie keine Aktivitäten, nutzt ja sowieso nichts und für die Statistik bringts auch nichts. Am besten parkt man ihn auf irgendwelchen 1,-€ Jobs, dann zählt er nämlich zu einer anderen Statistik.
Klar ist das etwas übertrieben dargestellt, aber einen wahren Kern hat es, siehe letzter Skandal über geschönte Vermittlungsstatistiken. Lasst euch also keine Angst einjagen. Ihr gehört zur Kategorie 1, und solltet damit in der guten Lage sein, die Leistungen zur Überbrückung der Ferien erhalten zu können, ohne all zu tief in die Mühlen des Arbeitsamts zu geraten. Wenn ihr es gut anstellt, kann sogar noch eine kostenlose Fortbildung oder die Kostenübernahme beim Umzug drin sein.