uns wurde folgendes gesagt:
Vor Gericht zählt erst einmal nur die rechnerische Note.
Die Richter gehen also her und nehmen die Einzelnoten mit Gewichtung ( Schulaufgaben usw.) nach der Schulordnung und wenn dann was anderes rauskommt als du gegeben hast, dann bist du beweispflichtig! Vor allem musst du dann alle Schüler nach denselben Kriterien beurteilt haben ( mit Nachweis!). Du darfst deinen pädagogischen Freiraum nützen, aber du musst eben den Nachweis bringen.
Ehrlich gesagt, als Vater würd ich in den Bundesländern mit Betonung des 2. Halbjahres einfach mal klagen, weil diese Verordnungen eindeutig dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Da müssten schon in den Arbeiten des 2. Halbjahres immer Inhalte des ganzen Jahres abgeprüft werden, um eine stärkere Gewichtung des 2. Halbjahres zu vertreten.
Blödes Bild, aber...:
Bei einem 100-m-Lauf wird ja auch nicht die Zeit für die 2. Hälfte stärker gewichtet. Der eine startet schneller, lässt dann aber ein bisschen nach. Der andere hat einen schlechten Start, kommt aber dann auf Touren.
Gewinnen wird aber der, der das Ziel als Erster erreicht .
rfalio