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Forum: "Bewertung nach Fehlerprozent / Notengebung Rechtschreibung"

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.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.05.2008 10:59:34

Muss es? Warum?
Und wie kommt eine einheitliche Regelung zu Stande?
Wer hält sich dann wirklich daran und wer macht Ausnahmen?

Bei uns hat es dazu geführt (unter den GS der Region), dass darüber diskutiert wurde, ob ein fehlender i-Punkt als halber oder ganzer Fehler zu werten ist.
In der einen Ausgangsschrift kann man t-Striche vergessen - in der anderen Ausgangsschrift ist das gar nicht möglich, die eine Schule hat also t-Strich-Fehler, die andere nicht ... und dieser Strich entscheidet dann um eine Note?

Werden weiterhin traditionelle Diktate geschrieben, bereiten die LehrerInnen sie doch unterschiedlich vor.
Der eine diktiert überdeutlich, der andere nuschelt, einer prescht durch den Text, der andere diktiert gemächlich bis auch der letzte alles zur Zufriedenheit aufgeschrieben hat.
In manchen Klassen sind Wörterbücher erlaubt - zeitlich unbegrenzt, in anderen Klassen darf nur 5 Minuten nachgeschaut werden.

Schön finde ich, dass in den GS-Curricula nun explizit genannt ist, dass adressatenbezogen geschrieben und überarbeitet wird. Also: Was für Leser und Aushänge bestimmt ist, soll besonders bearbeitet werden. Aber auch mit dieser Regelung kann man sehr unterschiedlich umgehen.

Ich halte es für Augenwischerei zu meinen, Lehrer einer Schule würden einheitlich verfahren.
Viel wichtiger wäre es, auch Eltern deutlich zu machen, dass Noten nie genau abbilden, was Kinder können.

Palim


Benotungstabelleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: morgaine12 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2011 22:25:56

Hallo Kkorsika!

Mich würde interessieren, wo du beim Kultusministerium BaWü etwas zur einer Benotungstabelle für Rechtschreibung in freien Texten gefunden hast! Hast du da einen Link oder eine genaue Adresse?
Du würdest mir sehr weiterhelfen, danke.

Morgaine12


@morgaineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schaefchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2011 06:21:19

In Baden-Württemberg darf in der Grundschule (den Schwerpunkt entnehme ich deinem Profil und gehe davon aus, dass deine Frage heirauf abzielt) die Rechtschreibung in freien Texten gar nicht bewertet werden.

Grüße,
schaefchen


freie Texte und Rechtschreibenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: morgaine12 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2011 17:31:52 geändert: 29.10.2011 18:21:27

Danke, das hilft mir auch schon mal weiter!

Weißt jemand zufällig, wo ich dazu eine Verwaltungsvorschrift oder so finde?


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